Hallo, undzwar habe ich mal eine Frage. Eine Facebookseite ( https://www.facebook.com/pages/Scheiss-Red-Bull-Leip… ) unter der Kategorie „Gruppe“ ohne impressum oder sonstiges bietet Sticker zum verkauf an. Sie schrieben, man solle sich per Privater nachicht melden, und die Adresse dazu senden. Dann bekäme man Private Bankanschrift, B. meldete sich per Privater nachicht (bild im anhang). Doch b. verlor das interesse. Es kam 4 monate nichts. Dann gab es neue aufkleber, und b. dachtesich : diesmal kaufst du dir welche, worauf er sie wieder anschrieb. Nach der letzten antwort bekam b. heute ein Brief (ohne absender) Worauf weder irgendein logo noch sonstwas stand. ein ganz normaler per Computer geschriebener Brief. Darin stand dass noch eine Bestellung offen sei, und bis zum 30.06.2014 das geld überwiesen werden soll, da b. sonst eine Anklage und eine Anzeige wegen Warenbetruges bekäme. Keine Unterschrift garnix. Wie gesagt. auch kein Absender!
Nun b. seine Frage, wäre das rechtskräftig und durchzubekommen, oder ist das irgendsoein Hoax, den irgendwelche Kleinkriminellen versuchen durchzubekommen, um Kohle zu machen?
die Frage bezieht sich genau darauf, ob ein Vertrag existiert - insofern liegt die Antwort „vielleicht“ nicht so ganz im Bereich der inneren Ringe der Zielscheibe.
Freilich müsste man noch ein paar Dinge wissen, u.a. was genau wie genau angeboten wurde, um der Frage nachgehen zu können.
Da es in der Regel ein undankbares Geschäft ist, den Leutchen in so einem Zusammenhang die Würmer aus der Nase zu ziehen, und am ehesten vielleicht funktioniert, wenn nicht bloß mit Engelsgeduld, sondern auch ganz präzise nachgehakt wird, überlasse ich das den wenigen noch präsenten Zivilrechhtlern.
den alten Vertrag einfach kündigen sofern überhaupt einer
existiert.
Wenn kein Vertrag existiert, muss man auch nichts kündigen.
Wenn ein Vertrag existiert, kann man diesen nicht „einfach“ kündigen. Der wesentliche Sinn und Zweck eines Vertrags ist nämlich, dass die Parteien diesen erfüllen müssen.
Wenn kein Vertrag existiert, muss man auch nichts kündigen.
Das ist richtig.
Wenn ein Vertrag existiert, kann man diesen nicht „einfach“
kündigen. Der wesentliche Sinn und Zweck eines Vertrags ist
nämlich, dass die Parteien diesen erfüllen müssen.
Wenn wir schon so genau sind, dann eigentlich so: ein Zielschuldverhältnis ist nicht kündbar.