Rechtsfrage Kauffvertrag

Mein Freund hat sich vor 2 Jahren ein Auto beim Händler gekauft. Dieses war auch gerade erst frisch durch den TÜV.
Jetzt musste er wieder zum TÜV und es wurde festgestellt, dass die Reifen und das Fahrwerk was er an seinem Auto hat eigentlich vom TÜV hätten eingetragen werden müssen; wohlgemerkt er hat nichts an seinem Auto ändern lassen in den 2 Jahren.
Diese beiden Sachen standen bzw. stehen aber nicht im Fahrzeugbrief und/ oder ein Zertifikat vom TÜV hat er auch damals nicht vom Händler bekommen.
Also wurden diese Sachen damals nicht eingetragen und mein Freund muss jetzt dafür blechen, obwohl er davon gar nichts wusste. Der Händler will sich der Sache jetzt natürlich nichts mehr von annehmen, obwohl er ihm das allem Anschein nach verschwiegen hat.
Was können wir tun???

wenn es im Kaufvertrag erwähnt ist, kannst du den Händler haftbar machen, wenn nicht…
hast du keine Chance, da steht Aussage gegen Aussage.
Dann müßt ihr in den sauren Apfel beissen…
Gruß Dirk

im Kaufvertrag steht nur neuer TÜV und AU drin und nichts von den Reifen oder dem Fahrwerk was hätte damals da schon eingetragen sein sollen…

Man könnte nochmal nachforschen, ob beiner der vielen Überwachungsorganisationen zu dem Fzg. Untersuchungsberichte vorliegen.
Es gibt nicht nur den TÜV, sondern auch GTÜ DEKRA FSP KÜS
Und andere.
Die rechtliche Problematik möchte ich nicht darlegen.
Wenn sie noch Kunde dort sind, sollten sie nochmal prüfen ob in den Kaufvertrag diese Anbauten dokumentiert sind. Wenn das so isr, sprechen Sie die Geschäftsführung des Betriebes an.
Kein Autohaus kann sich schlechte Politik leisten. Vielleicht sehen die den Fehler ein und zeigen sich kulant.
Aber wie hat das Auto vor 2 Jahren die Hauptuntersuchung bestanden? Mit oder ohne dies Umbauten?

tja, dann ist es der saure Apfel…
Denn die Änderungen hätten ja auch in den 2 Jahren danach erfolgt sein können.

Da habt ihr Pech.

im kaufvertrag stand nichts davon. nur dass das auto neuen tüv und au hat. entweder muss das der händler kurz nach dem tüv gemacht haben oder der tüv hat es nicht gemerkt bzw. ist vielleicht ein kumpel vom händler, der es so durchgehen lassen hat. keine ahnung…

hallo!

in der tat müssen das fahrwerk und die räder/reifen vom tüv überprüft werden (ordnungsgemäßer einbau, ob die bauteile zum fzg. passen usw.). früher wurden solche änderungen dann vom tüv direkt in den fzg.-brief eingetragen und dann von der zul.-stelle auch im schein vermerkt.

irgendwann wurde das verfahren (für manche änderungen) „erleichtert“: der ordnungsgemäße einbau wird vom tüv geprüft und bescheinigt, aber diese „anbauabnahme“ muß nicht sofort in die papiere übernommen werden, sondern sie kann im auto mitgeführt werden. man spart die mühe und die kosten für die zul.-stelle, außerdem liegt im zeitalter von leasing, ratenkauf etc. oftmals der brief bei der bank…

damit kamen aber die probleme auf, die du jetzt hast: die anbauabnahme ist verloren oder man weiß gar nicht, ob es jemals eine gegeben hat!

daher mein rat: bei allen organisationen (tüv, dekra, gtü, küs) nachfragen, ob die anbauten dort geprüft wurden und sich ggf. eine zweitschrift geben lassen.

wenn nichts auftaucht: pech gehabt, abnahme durchführen lassen und selbst bezahlen. denn nach 2 jahren gegen den händler vorzugehen ist unsinnig, du kannst nicht beweisen, daß das alles beim kauf schon so war. außerdem kann es gut sein, daß der händler auch nichts davon wußte.

grüße!

ja das werden wir wohl mal machen mit dem nachfragen. danke für die antwort!

Hallo,

grundsätzlich ist der Halter für den Zustand seines Fahrzeuges verantwortlich. Er hätte selbst auch mal in die Papiere sehen müssen oder bzgl. der Felgen nachfragen (beim Kauf). Wenn der Händler nun auf stur schaltet, dann gibt es nur 2 Lösungen:

  1. Die Eintragung selber zahlen
  2. Den Händler bzgl. des Schadens verklagen

Stand zu den Felgen wirklichnichts auf dem Prüfbericht? Ein geringer Mangel oder ein Hinweis wie: ABE bitte mitführen oder ähnliches?
Viel Erfolg
Reinhold

wenn man davon nichts weiß, guckt man ja auch nicht nach und wie ich schon geschrieben habe, stand da nichts von dabei!!!
ja wir werden dann wohl die rechnung für die eintragung zahlen müssen. find ich nur ne sauerei von dem händler, dass der sich so auf stur stellt. könnte sich ruhig ein wenig kulanter zeigen!
danke dir trotzdem für deine antwort!