Rechtsfrage KFZ- Werkstatt bei EBAY- Ersatzteilen

Hallo!

Mal angenommen, die Person W betreibt eine professionelle KFZ- Werkstatt.
Weiterhin stelle man sich vor, dass der Kunde K sich irgendwo im Internet
4 Reifen und einen Satz Bremsbeläge kauft.
Geht damit in die Werkstatt, und bittet, das einbauen zu lassen.

Der Werkstattinhaber macht das, zu einem etwas erhöhten Stundenlohn.

Später passiert angenommen folgendes:

Kunde K fährt auf der Autobahn, ein Reifen platzt. Tödlicher Unfall.
Kunde K hatte nur die Felgen in die Werkstatt von W gebracht, zusamen mit den neuen Reifen.
Leider hat K nicht auf die Geschwindigkeitsfreigabe geachtet,
W wusste nicht, dass die Reifen für das Auto ungeeignet sind.

1.1
K hat die richtigen Reifen bestellt, aufgrund eines Herstellungsfehlers
ist aber einer geplatzt, mit einem schlimmen Unfall zur Folge.

Bei den von K gekauften Bremsbelägen haben sich bei einer Vollbremsung
die Beläge von der Halteplatte abgelöst.
Bei der nachfolgenden Unfallanalyse stellt sich heraus, dass es sich um eine Produktfälschung / Raubkopie handelt.

2.1.
K baut einen Auffahrunfall, weil er unaufmerksam war.
Als die Polizei kommt, gibt er zu Protokoll,
die Bremse hätte nicht richtig funktionirt.
Bei der späteren Unfallursachenermittlung stellt sich heraus, das an den Bremsbelägen ein Prüfzeichen fehlt.

Ich will nicht, dass Ihr jetzt Romane schreibt,
sondern nur anhand der 4 frei erfundenen Beispiele mal eine kurze Meinung abgebt,
ob es für den Werkstattinhaber W ein Risiko darstellt,
von den Kunden selbst gekaufte Ersatzteile in deren Auto´s einzubauen.
Nicht für jedes der 4 Beispiele, nur ganz allgemein.

Grüße, Steffen!

Hallo,

Mal angenommen, die Person W betreibt eine professionelle KFZ-
Werkstatt.
Weiterhin stelle man sich vor, dass der Kunde K sich irgendwo
im Internet
4 Reifen und einen Satz Bremsbeläge kauft.
Geht damit in die Werkstatt, und bittet, das einbauen zu
lassen.

Der Werkstattinhaber macht das

Genau hier fängt für mich ein Märchen an!

Ich kenne keine professionelle Werkstatt, die das freiwillig macht. Eben aus den von dir beschriebenen kritischen haftungsrechtlichen Aspekten.

Grüße von
Tinchen

Naja…
Hallo Tinchen,

nur weil *du* es nicht kennst, ist es noch lange kein Märchen.

Vertragswerkstätten werden sowas natürlich nicht machen, aber jede freie Werkstatt, zu der man einen guten Draht hat, wird damit null Probleme haben.
In meinem Umkreis ist es zumindest so.

Gruß
Christian

ob es für den Werkstattinhaber W ein Risiko darstellt,
von den Kunden selbst gekaufte Ersatzteile in deren Auto´s
einzubauen.

W haftet für die Qualität seiner Arbeit, aber nicht für die Güte von Teilen, die jemand anderes beschafft hat. Im Extremfall kann er eine entsprechende Vereinbarung mit dem Kunden treffen.

Allerdings ist es mir auch schon passiert, dass beim all-winterlichen Radwechsel der Meister zu mir sagte: „Diese Räder montiere ich Ihnen nicht mehr“. Aber vielleicht war dieser KFZ-meister besonders gewissenhaft.

Gruß

Nordlicht (IANAL)

Hallo,

W haftet für die Qualität seiner Arbeit, aber nicht für die
Güte von Teilen, die jemand anderes beschafft hat.

Ja. Aber die nicht zugelassenen Reifen hätte er bemerken müssen. Das gehört zur Arbeit dazu.
Gruß
loderunner (auch ianal)

Moin,

wie hätte er das bemerken sollen? Er wusste ja nicht auf welches Fahrzeug die Felgen montiert werden.
Oder habe ich hier etwas falsch verstanden?

Gruss Jakob

Hallo,

wie hätte er das bemerken sollen? Er wusste ja nicht auf
welches Fahrzeug die Felgen montiert werden.

Doch. Oder wie sollen die Bremsbeläge ohne Fahrzeug montiert worden sein?
Gruß
loderunner

Moin,

stimmt, ich bin bei den diversen Fallbeispielen fälschlicherweise davon ausgegangen das nur jeweils eine Sache montiert wurde (der Kunde also nur die Räder brachte).
Nach nochmaligem Lesen der Frage…
Ja ja, wer lesen kann…

Gruss Jakob