Hallo,
wenn die Küchenausstattung im Mietvertrag steht, muss ein Kühlschrank dabei sein
„Wenn der Vermieter eine Wohnung mit Küche vermietet, dann gehört auch ein Kühlschrank zur Küche, nicht aber unbedingt eine Geschirrspülmaschine, entschied jetzt das Landgericht München I (15 S 4308/02).“ (http://www.mieterbund.de/920.html)
„Bei Beschädigung oder Entfernung einer Einbauküche (oder Teilen davon) haftet der Mieter auf Schadensersatz. Der normale, vertragsgemäße Gebrauch, d.h. die Abnutzung ist durch die Zahlung der Miete abgegolten mit der Folge, dass eine notwendige Erneuerung der Küche auf Kosten des Vermieters durchgeführt werden muss. (Ganz einhellige Meinung der Rechtsprechung z.B. OLG Hamm RE WM 1991, 248). Der Vermieter ist aber nach ganz überwiegeder Ansicht der Rechtsprechung nicht verpflichtet, das Mietobjekt auf dem jeweils technisch neuesten Stand zu halten. Siehe auch LG Kiel Urteil vom 27.05. 2003, Az.: 1 S 180/02. In jedem Fall muss die Küche hygienisch einwandfrei und voll gebrauchsfähig sein.“ (http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbau…)
Es könnte aber sein, dass der Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel enthält
„Dem Vermieter ist es gestattet, einen Teil seiner Instandsetzungspflicht auf seine Mieter abzuwälzen. Übertragen werden dürfen allerdings nur Reparaturen von Gegenständen, auf die der Mieter einen unmittelbaren und häufigen Zugriff hat. Solche Gegenstände können u. a. sein: Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser, Abwasser und Gas sowie Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse, Fensterläden und Rollos. Die Übertragung dieser Kostenübernahme erfolgt in der Regel über die so genannte Kleinreparaturklausel, die sich in nahezu jedem Formularmietvertrag findet.“ (http://www.oliver-klenz.de/2011/01/kleinreparaturkla…)
Zulässige summe pro Reparatur bis zu 110 €, jährlich insgesamt jedoch begrenzt: „Nach derzeitiger Rechtsprechung darf der Gesamtbetrag, also die Summe der Einzelfälle 8 % der Jahresgrundmiete nicht überschreiten.“ (Link siehe oben)
Sie müssen also in Ihrem Mietvertrag schauen, ob eine solche Klausel enthalten ist. Wenn ja, müssten Sie Ihren Vermieter darauf hinweisen, dass Sie die Reparatur nur übernehmen werden, wenn sie unter der vereinbarten Summe liegt.
Ist keine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag, muss der Vermieter die Reparatur oder den Ersatz übernehmen. Es sei denn er weist Ihnen nach, dass Sie den Kühlschrank unsachgemäß behandelt haben.
Gruß elfriede