Rechtsfrage Mietvertrag

Hallo ihr Lieben,

seit heute Morgen ist mein Kühlschrank kaputt.
In meinem Mietvertrag steht, dass eine „Pantry-Küche“, also somit auch der Kühlschrank, zu der Wohnung gehört.
Mein Vermieter weigert sich jedoch den Kühlschrank zu reparieren, geschweige denn ihn falls nötig zu ersetzen. Ich müsse mich seiner Meinung nach selbst darum kümmern.
Hat er damit Recht oder nicht?

Liebe Grüße

Hallo Eva,

Ihr Vermieter muss das, was er als „Pantryküche“ vermietet hat, funktionsfähig halten. Wenn also ein Kühlschrank zur Pantryküche gehörte und dieser nun kaputt ist, muss er ihn normalerweise reparieren oder ersetzen.Lesen Sie noch einmal GENAU Ihren Mietvertrag, was darin bezüglich Reparaturen festgelegt ist.
Viel Glück wünscht Heihei

Hallo Eva,

also, wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich der Kühlschrank benannt ist, hat Ihr Vermieter mit der Ablehnung Recht. Es gibt diese Küchen mit allen möglichen Geräten-oder nicht(Geschirrspüler usw.). Dort können Sie dann als Mieterin wirklich nicht darauf bestehen, dass der Vermieter den KS repariert oder erneuert. Kaufen SIe sicheinen Neuen, stellen Sie den kaputten in den Keller und wenn Sie mal ausziehen, nehmen Sie den gekauften mit und stellen den Kaputten wieder in die Küche. So machen das „unsere Mieter“ und wir akzeptieren das als Vermieter.
Ich hoffe, ihnen einen guten Tipp gegeben zu haben und grüße Sie freundlichst
Waldi64

Hallo,

wenn die Küchenausstattung im Mietvertrag steht, muss ein Kühlschrank dabei sein
„Wenn der Vermieter eine Wohnung mit Küche vermietet, dann gehört auch ein Kühlschrank zur Küche, nicht aber unbedingt eine Geschirrspülmaschine, entschied jetzt das Landgericht München I (15 S 4308/02).“ (http://www.mieterbund.de/920.html)

„Bei Beschädigung oder Entfernung einer Einbauküche (oder Teilen davon) haftet der Mieter auf Schadensersatz. Der normale, vertragsgemäße Gebrauch, d.h. die Abnutzung ist durch die Zahlung der Miete abgegolten mit der Folge, dass eine notwendige Erneuerung der Küche auf Kosten des Vermieters durchgeführt werden muss. (Ganz einhellige Meinung der Rechtsprechung z.B. OLG Hamm RE WM 1991, 248). Der Vermieter ist aber nach ganz überwiegeder Ansicht der Rechtsprechung nicht verpflichtet, das Mietobjekt auf dem jeweils technisch neuesten Stand zu halten. Siehe auch LG Kiel Urteil vom 27.05. 2003, Az.: 1 S 180/02. In jedem Fall muss die Küche hygienisch einwandfrei und voll gebrauchsfähig sein.“ (http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbau…)

Es könnte aber sein, dass der Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel enthält
„Dem Vermieter ist es gestattet, einen Teil seiner Instandsetzungspflicht auf seine Mieter abzuwälzen. Übertragen werden dürfen allerdings nur Reparaturen von Gegenständen, auf die der Mieter einen unmittelbaren und häufigen Zugriff hat. Solche Gegenstände können u. a. sein: Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser, Abwasser und Gas sowie Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse, Fensterläden und Rollos. Die Übertragung dieser Kostenübernahme erfolgt in der Regel über die so genannte Kleinreparaturklausel, die sich in nahezu jedem Formularmietvertrag findet.“ (http://www.oliver-klenz.de/2011/01/kleinreparaturkla…)
Zulässige summe pro Reparatur bis zu 110 €, jährlich insgesamt jedoch begrenzt: „Nach derzeitiger Rechtsprechung darf der Gesamtbetrag, also die Summe der Einzelfälle 8 % der Jahresgrundmiete nicht überschreiten.“ (Link siehe oben)

Sie müssen also in Ihrem Mietvertrag schauen, ob eine solche Klausel enthalten ist. Wenn ja, müssten Sie Ihren Vermieter darauf hinweisen, dass Sie die Reparatur nur übernehmen werden, wenn sie unter der vereinbarten Summe liegt.

Ist keine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag, muss der Vermieter die Reparatur oder den Ersatz übernehmen. Es sei denn er weist Ihnen nach, dass Sie den Kühlschrank unsachgemäß behandelt haben.

Gruß elfriede

Hallo Eva,

wenn die Pantry-Küche laut Mietvertrag zur Wohnung gehört, wird dafür auch Miete bezahlt. Grundsätzlich ist daher der Vermieter für die Reparatur bzw.den  Austausch zuständig.

Es kommt aber auch darauf an, welcher Schaden besteht. Kleinschäden, für Teile, (z.B. Griff) die dem häufigen Gebrauch unterliegen, können bis zu einer gewissen Höhe (Kleinreparaturklausel) dem Mieter auferlegt werden.

Das Problem bei einem größeren Schaden ist nun, wie man sich mit dem Vermieter einigen kann. Wenn er sich stur stellt, hat man als Mieter schlechte Karten, denn der Vermieter sitzt, wie meistens, am längeren Hebel. Es wird daher nicht ausbleiben, mit dem Vermieter nochmals in Ruhe darüber zu sprechen.

Es gäbe sicherlich rechtliche Möglichkeiten, den Anspruch auf Reparatur bzw. Ersatz durchzusetzen, aber wer will das schon, wenn hinterher das Verhältnis zum Vermieter auf Dauer erheblich gestört ist.

Es tut mit leid, dir keine bessere Antwort geben zu können.

Viele Grüße von
Helmut

Der Kühlschrank gehört laut Deinen Angaben m.E. somit zum gemieteten Objekt. Somit muss der VM für die Kosten einer Reparatur bzw. Neuanschaffung ankommen. Tut er dies nicht, schriftlich eine Frist setzen. Danach hat man Anspruch auf Mietminderung.
Also, setze eine Frist, danach gehe zum Mietverein bzw. Rechtsanwalt.

Lg

Hallo,
das ist Vermietersache.
Es könnte sein, das du lt. Mietvertrag verpflichtet bist, Kleinreparaturen in Höhe von xx€ selbst tragen musst.
Selbst dann müsste der Vermieter sich um die Reparatur kümmern.
Falls das nicht im Mietvertrag steht, muss er auch zahlen.
Setz ihm eine Frist (schriftlich/Einschreiben) eine Frist von 2-3 Tagen. Danach kannst du selbst reparieren lassen und den Rechnungsbetrag von der Miete abziehen.
Viele Grüße
Llissy

Moin, klare Antwort - für den Kühlschrank ist der Vermieter verantwortlich.
Notfalls schriftlich drohen - Reparatur oder Erneuerung wird von der Kaltmiete abgezogen.

Gruß connection

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