Hallo,
angenommen, man beschädigt mit seinem Wagen beim Rückwärtsfahren aus der Garage ein auf der gegenüber liegenden Straßenseite parkendes Auto. Man wartet dann vorschriftsmäßig bis der Fahrzeughalter erscheint, um einvernehmlich die nötigen Daten auszutauschen, allerdings ohne Polizei und ohne Zeugen. Zwei Tage später bekommt der Geschädigte jedoch Angst (der Verursacher könnte sich seiner Verantwortung möglicherweise entziehen) und geht zur Polizei, um den Vorfall anzuzeigen. Daraufhin erhält der Schadensveursacher ein Bußgeld in Höhe von knapp 100 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Ist das rechtens???
Hallo,
Zwei Tage später bekommt der Geschädigte jedoch Angst
(der Verursacher könnte sich seiner Verantwortung
möglicherweise entziehen) und geht zur Polizei, um den Vorfall
anzuzeigen. Daraufhin erhält der Schadensveursacher ein
Bußgeld in Höhe von knapp 100 Euro und zwei Punkte in
Flensburg. Ist das rechtens???
Das ist ein Fall für den Anwalt. Auf alle Fälle NICHTS bezahlen und SOFORT Einspruch erheben um die Eisnpruchsfrist zu wahren, es muß zuerst KEINE Begründung angegeben werden, das kann man nachholen.
gruß
dennis
Hallo,
das kann durchaus rechtens sein, muss es aber nicht. Zunächst mal muss man zwei Dinge auseinander halten. Da gibt es einmal die Verkehrsunfallflucht. Die ist eine Straftat und wird nach dem Strafgesetzbuch bestraft (Freisslers Versuch zur Ausmärzung des ungeeigneten Kraftfahrers). D.h. nach dem Unfall einfach wegfahren wäre eine Straftat und würde entsprechend geahndet. Da der Verursacher brav gewartet hat drohnt ihm in dieser Richtung kein Unbill.
Vollkommen unabhängig davon gibt es aber einen leider ziemlich dicken Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Und hierunter fallen nicht nur zu schnelles Fahren und falsches Überholen, sondern auch die ganze Bandbreite der sonstigen Dinge, die zu einem Unfall führen können bzw. geführt haben, wie z.B. auch Fehler beim Ausfahren aus Grundstücken, Rückwärtsfahren, …
D.h. man müsste sich jetzt ansehen, welche Dinge da konkret vorgeworfen werden, ob diese im Einzelnen zutreffen und dann kotrollieren, ob die Regelsätze eingehalten worden sind, bzw. mit welcher Begründung dies hier nicht geschehen ist. Danach kann man dann entscheiden, ob es Sinn macht hiergegen vorzugehen oder nicht. Allerdings sind 2 Punkte und € 100,-- für einen Parkrempler schon ein satter Tarif. Da könnte es schon mal Sinn machen einen Kollegen zu beauftragen, der sich mal die Ermittlungsakte kommen lässt. Ist der betroffene rechtsschutzversichert, fällt die Entscheidung hierfür ggf. leichter.
Gruß vom Wiz
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Hallo,
(der Verursacher könnte sich seiner Verantwortung
möglicherweise entziehen) und geht zur Polizei, um den Vorfall
anzuzeigen. Daraufhin erhält der Schadensveursacher ein
Bußgeld in Höhe von knapp 100 Euro und zwei Punkte in
Flensburg. Ist das rechtens???
mich würde mal interessieren, wie genau die Ordnungswidrigkeit bezeichnet wurde, für die „die Strafe“ ausgelobt wurde. Zumindest hier in der Gegend ist die Polizei recht kulant, was derartige Dinge angeht und äußert sich regelmäßig lobend, wenn sich ein Parkrempelsünder freiwillig meldet. Statt der eigentlich anfallenden rd. 25 Euro werden dann nur 10 Euro als Mindestverwarngeld in Rechnung gestellt.
Gruß,
Christian
P.S.
Damit keiner denkt, ich würde regelmäßig Autos antitschen, sei an dieser Stelle erwähnt, daß ich recht guten privaten Kontakt zu dem ein oder anderen Polizisten habe, von denen ich meine „Weisheiten“ beziehe.
Hallo,
Statt der
eigentlich anfallenden rd. 25 Euro
Es sind immer min. 35€, die höchste Stufe des Punktefreien Verwarnungsgeldes bei Verkehrsunfällen.
War der Verstoß gravierender, gibt es entsprechend mehr.
gruß
dennis