Rechtsfrage Nachzahlung v. Krankenkassenbeiträgen

Guten Tag,
ich bin im September 09 zum Beamten auf Wiederruf ernannt worden. Bis dahin habe ich den ermäßigten Studententarif bei der Barmer gehabt. Im september habe ich mich dann mit der Barmer in Kontakt gesetzt und ihnen meine Situation geschildert:

  1. Ich bin seit September '09 Beamter
  2. Ich bin im Drittfach noch als Student eingeschrieben
  3. Ich will ab dem 1.01.2010 zu einer Privaten Kasse wechseln
    Mein Sachbearbeiter hatte mir daraufhin mitgeteilt, ich müsse weiterhin den ermäßigten Satz zahlen.
    Zum Jahreswechsel habe ich ein Anruf erhalten, man habe sich vertan bzw. falsch verstanden, ich müsse rückwirkend den vollen Satz zahlen und solle nun 400 Euro nachzahlen.(Für mich natürlich ne Katastrophe)
    Meine Frage ist nun ob diese Aufforderung rechtens ist, da ich nachweislich (das lässt sich rekonstruieren) keinen Fehler begangen habe und die Barmer richtig informiert habe. Kann die Barmer also obwohl sie mir eine andere Auskunft erteilt hat diese rückwirkend widerrufen?
    Vielen dank im vorraus

Hallo,
ich empfehle wie folgt vorzugehen:

  1. gegen den (denk ich) vorliegenden Festsetzungs-Zahlungsbescheid Einspruch einlegen.
  2. ich hoffe, dass das ganze von Deiner Seite her schriftlich an die Kasse ging. Wenn nicht hast Du ein Problem mit dem Nachweis der Erklärung gegenüber der Kasse … und der entsprechenden Aussage des Bearbeiters … das wohl auch nur mündlich gegeben wurde.
  3. wenn Du nen Rechtsschutz hast … ab zum Anwalt.
  4. kein RS … dann steht eben die Frage der Nachweislichkeit da. Red mit dem Vorgesetzten des Bearbeiters. Das hilft oft weiter.

Gruß
TR

Hallo,
danke erstmal für die rasche Antwort.
zu:

  1. Schriftlich habe ich nach wie vor nichts vorliegen.
  2. Das kann ich insofern schlüssig nachweisen, als dass ich der Barmer frühzeitig meine Ernennungsurkunde zugesand habe. Das kann ich ja nur machen wenn ich schon Beamter bin und die Ernennungsurkunde erhalten habe. Daten etc. stehen ja auch nochmal zusätzlich drauf
  3. Leider hab ich keinen Rechtsschutz.
  4. Die Frage ist ja nun ob die Barmer verpflichtet ist mir einen Fehler nachzuweisen, oder ob die einfach so folgenlos über eigene Fehler hinweggehen können.
    Gruß
    Steffen

Guten Tag,
leider kann ich dir als Funktechniker nicht helfen. Bitte habe dafür Verständnis.
Gruß!

hierzu kann ich leider keine Angaben machen!