Guten Tag,
ich bin im September 09 zum Beamten auf Wiederruf ernannt worden. Bis dahin habe ich den ermäßigten Studententarif bei der Barmer gehabt. Im september habe ich mich dann mit der Barmer in Kontakt gesetzt und ihnen meine Situation geschildert:
- Ich bin seit September '09 Beamter
- Ich bin im Drittfach noch als Student eingeschrieben
- Ich will ab dem 1.01.2010 zu einer Privaten Kasse wechseln
Mein Sachbearbeiter hatte mir daraufhin mitgeteilt, ich müsse weiterhin den ermäßigten Satz zahlen.
Zum Jahreswechsel habe ich ein Anruf erhalten, man habe sich vertan bzw. falsch verstanden, ich müsse rückwirkend den vollen Satz zahlen und solle nun 400 Euro nachzahlen.(Für mich natürlich ne Katastrophe)
Meine Frage ist nun ob diese Aufforderung rechtens ist, da ich nachweislich (das lässt sich rekonstruieren) keinen Fehler begangen habe und die Barmer richtig informiert habe. Kann die Barmer also obwohl sie mir eine andere Auskunft erteilt hat diese rückwirkend widerrufen?
Vielen dank im vorraus