Hallo,
folgende Situation : Es wurde bei einem Mobilfunkanbieter(A) ein bestehender Vertrag verlängert. Daraus entsand ein Anspruch auf ein neues subventioniertes Handy. Dieses wurde veranlasst vom Mobilfunkanbieter(A) durch dessen Partner(B) versendet. Zugestellt wurde in einen Paketshop(C) durch einen Paketdienst(D).
Das Paket wurde mir im Paketshop(C) erst nach unterzeichnung der Annahmekarte ausgehändigt. Ich habe dann das Paket dort geöffnet und festgestellt, dass im Karton nur die Rechnung und KEIN Handy war.
Das Paket sah auch nicht aufgerissen oder beschädigt auf. Es war eine größere Schachtel welche normal ausgesehen hat.
Ich habe mir dann im PaketShop(C) schriftlich bestätigen lassen, dass das Paket leer war und habe dieses in Form einer Notiz schriftlich mit Stempel.
Nach Anruf bei meinem Vertragspartner (A) weist dieser die Schuld ab auf den Versender (B) - dieser behauptet nun dass ein Handy versendet wurde.
Der Versender (B) stellt nun auch in den Raum, dass auch der Paketdienst (D) das Handy entnommen haben könnte.
Kurz und gut : jeder weist alle Schuld von sich und wie es halt bei einem großen Mobilfunkanbieter so ist, stundenlanges Warten in der Warteschlange und dann ist keiner zuständig.
Ich habe nun das Paket mit Rechnung und Vermerk, das paket leer war zurückgesendet. Eine Kopie der Zeugenbestätigung habe ich beigelegt.
Wichtig in einem solchen Fall ist immer die Beweispflicht
haben sie Zeugen die gesehen haben wie sie das Paket erstmals geöffnet haben und mit Ihnen feststellten, dass nicht der bestimmte Gegenstand sich im Pakte befand?
(Zitat:
Ich habe mir dann im Paketshop(C) schriftlich bestätigen lassen, dass das Paket leer war, und habe dieses in Form einer Notiz schriftlich mit Stempel.)
WICHTIG!
Lassen sie sich am besten den Namen, Adresse für Ihre Unterlagen vom Zeugen geben.
Informieren sie umgehend die Firma bei dem Sie die Ware gekauft haben vielleicht reagiert man dort kulant und liefert ihnen die Ware neu oder tritt vom Kaufvertrag zurück.
(Erstellen sie ein Telefondialog in dem Sie festhalten mit WEM und WANN sie telefoniert wurde und WAS besprochen wurde)
Haben Sie auch schon die Paketfirma informiert?
Kommen Sie dort nicht weiter, sollten sie auf jeden Fall eine Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Polizei stellen, nennen sie genau wie hier den Vorgang vor allem auch Ihren Zeugen.
Am besten die Versandfirma stellt genau wie sie eine Strafanzeige bei der Polizei dann können und sollten sie auch darauf verweisen.
Ich hoffe Ihnen erst mal weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg!
Normalerweise wird ein Paket bei der Aufgabe zum Versand gewogen und das Gewicht steht auf dem Einlieferungsschein. Der Lieferant sollte das mit dem Gewicht des zurückgesandten Pakets vergeleichen. Da Zeugen bestätigt haben, das es Inhaltlich leer war, müsste der Versender bei dem Transportunternehmen reklamieren. Da so etwas zudem immer öfter vorkommt (Akte 2011 Ulrich Meyer) würde ich Kontakt zur Verbraucherzentrale aufnehmen und den Fall schildern. Sicher können die Mitarbeiter einen Rechts-Tipp geben. Ich selbst bin dazu nicht in der Lage.
Viel Erfolg- Schaddie