Rechtsfrage Reinigung

Hallo Expertenteam,
mein Vater hat eine Anzughose in die Reinigung gebracht, die nach der Reinigung plötzlich an einer Stelle an der Rückseite angerauht bzw. leicht angescheuert ist. Die Reinigung BEHAUPTET nun, dass das schon vorher gewesen sein soll, sie also keine Schuld trifft.
Was kann man nun tun? Die Reinigung hat gesagt, einzige Möglichkeit wäre, einen Gutachter zu kontaktieren. Außerdem sagen sie, dass man es ihnen erstmal nachweisen müsste, dass sie die Hose beschädigt haben. Ist das rechtens?

Moin Mirxmaus,
leider kann ich jetzt erst antworten (Krankheit).
zum Thema… Textiele Oberflächen welche Art auch immer, haben die Eigenschaft bei verschmutzung, obwohl sie angeraut sind, glatt aus zu sehen und bei der wäsche oder der reinigung wird der schmutz entfernt und die rauhheit kommt zum vorschein. Nun zur Rechtslage… Kleidung die in einer Reinigung gebracht werden, sollten vom Personal auf beschädigungen überprüft werden (was in der Regel nicht geschieht). Warum sollten also nicht Die nachweisen, das die beschädigt war??? Ich denke es ist „Aussage“ gegen „Aussage“ und auch wen es ärgerlich ist, lohnt sich wirklich ein Streit und die Aufregung (was ich verstehen kann)für eine Hose??? Mein Tip: Weise das nächste mal das Personal darauf hin, sie mögen das Kleidungsstück auf fehler überprüfen…

Ich hoffe ich konnte dir helfen und verbleibe mit lieben Grüßen

P.S. Auch ich habe schlechte Erfahrungen gemacht…
Ein Boss-Pulover war drei Nummern nach der Reinigung kleiner, und ich konnte es nicht nachweisen (170,-- € Schaden)

Hallo,

die beste Möglichkeit ist die Hose zu Verbraucherzentrale zu geben. Dort gibt es,
zumindest in Berlin, eine Gutachterkommission. DIe Partei, die für den Schaden
verantwortlich ist, trägt die Gutachterkosten.

Viel Erfolg