Rechtsfrage Reservierung

Servus zusammen,

eine Frage zu einer Hotelreservierung:

Es geht um Person A
und um Person B

Person A frägt bei Person B nach einem Zimmer im Hotel von Person B via Telefon an.

Person B sagt zu und bittet um eine E-Mail die er dann bestätigen wird.

Person A verschickt am selben Tag die E-Mail mit der Reservierung für das Zimmer.

Person B schickt keine Bestätigung… Auf Nachfrage am darauffolgenden Tag sagt Person B: Es ist nicht sicher ob noch ein Zimmer frei ist.

Person A deutet dies als Aufhebung der Reservierung und fragt bei einem anderen Hotel und bucht sofort - bekommt auch direkt eine Bestätigung.

Person B schreibt Person A 5 Tage nach erster Reservierungsmail eine Bestätigung für das Zimmer das nun aber nicht mehr benötigt wird.

Person A verschickt darauf hin eine Mail mit dem Inhalt dass fristgerecht nicht bestätigt wurde.

Die Frage:
Kann Person B die Ansprüche auf Leistung geltend machen? Oder besteht keine Verpflichtung?

Bin echt am grübeln…

Hallo,

A hat per E-Mail ein Angebot zum Abschluß eines Vertrages gesandt, es gilt § 147 Abs. 2 BGB. Es kommt also darauf an, bis wann A mit der Annahme durch B rechnen durfte, das kommt wahrscheinlich auch darauf an, für wann gebucht werden sollte, also ob das Datum in weiter Ferne liegt oder kurz bevorsteht. Vielleicht hat B auch irgendwelche AGB, in denen er sich eine Annahmefrist einräumt. Aber 5 Tage finde ich etwas lang für eine Bestätigung. Wenn dann also eine „Bestätigung“ von B kommt, ist das wahrscheinlich ein neues Angebot (§ 150 BGB), das A dann abgelehnt hat. Also hat B nach meiner Meinung auf Basis des geschilderten Sachverhalts keine Ansprüche.

Gruß
CoQ