meine Situation sieht folgend aus.
ich hate mal durch eine Kapitalgeselschaft einen Kauffertrag abgeschlossen mit Notar
die Wohnung häte durch eine finanziehrung bezahlt werden müssen
die Kapitalgeselschaft hate mir damals garantiert(nur in Wort)das keine Unkosten auf mich kommen die das alles durch Miete und Steuerforteil die Kosten gedeckt sind .
sie haten auch alles bis dato bezahlt Notar, Grunderwersbsteuer die sie aber wieder zurück erhalten haben
die Kapitalgeselschaft hat 1 1/2 jahre versucht eine Bank zu finden die das finanziehrt und es nicht geschaft .
ich hab mich dann entschlossen da auszutreten weil mir das eh irgend wie kommisch vorgekommen ist im nachhinein „„Betrug““
Gründe : 1.das das Objekt durch ein Steuerprogram finanziehrt wird /
2.ich hate die Wohnung nie gesehen und nach einigen vorschlägen von mir auch keine besichtigung für die Wohnung bekommen/
3.der Notar hat auch nie nach einer zahlungsweisse nachgefragt /
jetzt bekomm ich von der Firma eine Rechnung von über 10.000 euro
angef.Provision : 4.200 euro
verauslagte Kosten : 1.150 euro
invest. Arbeitszeit : 900 euro
Verzugszinsen: 5.000 euro
Frage :was soll ich ambesten machen und kan sie mir die Kosten in Rechnung stellen
Guten Tag.
Mein Rat: 1. Gehen Sie zum Anwalt. 2. Lesen Sie sich bitte die Forenregeln noch mal durch. Es handelt sich hier um eine konkrete Rechtsfrage. Diese sind hier nicht erlaubt. Außerdem ist das Thema eindeutig zu komplex um von einem Nicht-Anwalt beantwortet zu werden.
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.
Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).
Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…
Hallo dimischlaflos
Leider kann ich nicht weiterhelfen.
mit freundlichen Grüßen
Walter Schäppi
Hallo dimischlaflos,
das hört sich sehr nach einer bestimmten Gesellschaft an, dessen Namen ich hier nicht nennen möchte. Eine Rückabwicklung ist immer sehr schwierig. Sie haben aber bestimmt eine Abschrift des Kaufvertrages der Wohnung, oder? Da müsste drin stehen, dass Sie die Möglichkeit hatten, die Wohnung zu besichtigen, oder? Hatten Sie denn wirklich Zeit dazu bzw. Gelegenheit? Oder ist die Wohnung einige Kilometer entfernt und Sie mussten den Kaufvertrag direkt den nächsten Tag unterschreiben? Das bewegt sich rechtlich alles auf einem Grenzpfad. Der Kaufvertrag ist unterschrieben, eigentlich ist das bindend. Aber darin dürften einige Klauseln nicht richtig sein (wie gesagt, wenn dort drin steht, dass Sie die Wohnung hätten besichtigen können, aber gar keine Gelegenheit hatten). Ggf. arbeitet dieser Notar immer mit dieser Firma zusammen, verdient an dieser sein meistes Geld und hat Sie vielleicht auch nicht genügend beraten. Leider gibt es solche schwarzen Schafe.
Man müsste allerdings den Kaufvertrag und alle Unterlagen im Einzelnen vorliegen haben, um alles genau beurteilen zu können. Leider enthält dieser auch immer die sogenannte „Salvatorische Klausel“. Diese greift immer und kann nur in geringen Ausnahmefällen unter ganz bestimmten Voraussetzungen außer Kraft gesetzt werden. Ich rate Ihnen DRINGEND einen Anwalt aufzusuchen. Einen sehr guten. Sollten Sie finanzielle Schwierigkeiten haben (geringes Einkommen, hohe Kreditabträge etc.) dann fragen Sie diesen direkt nach der Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe, falls die ganze Sache direkt vor Gericht gehen sollte. Aber ein guter Anwalt wird Sie dahingehend sowieso beraten.
Ferner würde ich im Internet (evtl. über google) nach der Firma suchen, die Ihnen das „angedreht“ hat. Vielleicht gibt es noch mehr potenzielle „Opfer“ dieser.
Ich hoffe, Ihnen wenigstens ein bisschen weitergeholfen zu haben.
MfG
Hi,
dieser Vorgang ist viel zu komplex um ihn hier im Forum beantworten zu können. Grundsätzlich sind Verträge bindend. Ob es irgendeine Möglichkeit gibt aus diesem Vertrag herauszukommen, kann man nur beurteilen, wenn man den Vertrag und evtl. Unterlagen zu Vorgesprächen vorliegen hat.
Bitte wende Dich dringend an einen kompetenten Rechtsanwalt.
Es gibt eine Bausparkasse, die gerne Ostruinen in dieser Art und Weise verscherbelt. Falls es diese Bausparkasse ist, versuche doch durch andere Geschädigte ausfindig zu machen, vielleicht hat einer dieser Geschädigten einen guten Anwalt der Dir weiterhelfen kann.
Viel Glück!
Gruß
Tina
Hallo dimischlaflos,
ich denke, da hast Du schlechte Karten. Genau so erging es Bekannten auch. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung mit einem Topanwalt hast,versuche dort Hilfe zu bekommen. Natürlich ist das alles Betrug, aber Vertrag ist Vertrag. Suche nach gleichfalls Geschädigten dieser Gesellschaft, tut Euch zusammen und klagt. So kann man eher etwas erreichen.
Bist Du nicht in der Lage die o.g. Summe zu zahlen, kann ein Anwalt auch einen Vergleich anfordern. Da bezahlst Du vielleicht dann nur die Hälfte.
Viel Glück und starke Nerven!
Gruß Heike.