Rechtsfrage Schulden und Ehe

Hallo,

also mal angenommen, ein Ehepaar, lebt seit 2005 getrennt, hat dies aber nie nirgends offiziell angegeben.

Der Mann lebt seither in einer neuen Beziehung, die Ehefrau lebt allein, Kontakt besteht weiterhin einigermaßen regelmäßig.

Der Mann wurde 2006 pensioniert und erhielt eine bestimmte Geldsumme(die allerdings nach Abzug der damaligen Schulden aus der Firma nur gering war), die sich nach dem Bestandskundenanteil bzw. pro Vertrag und Kunde errechnete (er hatte eine Versicherungsagentur).

Die Ehefrau bestand darauf, die Hälfte des Geldes zu bekommen, was auch geschah.

Mittlerweile ist es so, dass der Mann pleite und hoch verschuldet ist, eine EV abgeben musste.

Nun erhielt die Ehefrau von einer Inkassofirma einen Brief, in der sie zur Zahlung einer Summe aufgefordert wurde, die sie selbst zwar nicht verursacht hatte, aber eben ihr Ehemann der Vertragspartner ist, der ja aber zahlungsunfähig ist und nun behauptet die Inkassofirma, beide haften trotz den Tatsachen, dass sie getrennt leben und die Frau von diesen Schulden keinerlei Kenntnis hatte, gesamtschuldnerisch und da bei ihm ja nix zu holen ist, wird nun sie zur Kasse gebeten (obwohl sie ebenfalls Rentnerin ist und ebenfalls kein Geld mehr hat).

Nun meine Fragen:

Ist das rechtens?

Muss die Frau das zahlen, wenn ja, die volle Summe oder nur die Hälfte?

Oder gibt es Möglichkeiten, wie sie da raus kommt? Z.B. Präzidenzfälle oder irgendwelche Gerichtsurteile bzw. Paragraphen, die man verwenden könnte, dass Ehepartner, wenn sie getrennt leben, eben nicht haftbar gemacht werden können oder wenn sie keine Kenntnis davon hatten oder irgendwelche andere Möglichkeiten?

Was kann man hier tun, was würdet Ihr raten?

Nett wäre auch ein paar Quellenangaben, welche Gesetzbücher man grundsätzlich mal lesen müsste bzw. was für Paragraphen befassen sich mit diesen Regelungen?

Vielen Dank für Eure Anregungen und Eure Zeit,

viele Grüsse

Icequeen

Es gibt keine §§, die explizit sagen, dass Ehepartner haften oder nicht haften. Eben daraus folgt aber, dass sie nicht haften! Sie haften NUR für eigene Verbindlichkeiten. Mit der Kenntnis hat das nix zu tun.

Genaueres könnte man dir sagen, wenn du genauer sagst, worum es eigentlich geht. Die Tendenz ist aber klar: keine Haftung von Eheleuten für die Schulden des anderen.

Levay

Hallo,

erstmal danke für die schnelle Antwort :smile:

Es gibt keine §§, die explizit sagen, dass Ehepartner haften
oder nicht haften. Eben daraus folgt aber, dass sie nicht
haften! Sie haften NUR für eigene Verbindlichkeiten. Mit der
Kenntnis hat das nix zu tun.

Genaueres könnte man dir sagen, wenn du genauer sagst, worum
es eigentlich geht. Die Tendenz ist aber klar: keine Haftung
von Eheleuten für die Schulden des anderen.

Naja, was heisst, wenn ich genauer sagen würde, worum es geht? Wie meinst Du das? Immerhin sind wir ja hier verpflichtet, nur Fallbeispiele zu beschreiben, aber davon abgesehen wüsste ich jetzt auch nicht, wie ich das hätte anders erklären sollen, denn mE gibt es da eigentlich nichts weiter darüber zu berichten ausser dem Gesagten.

Die Zwei leben getrennt und nun flatterte der Frau halt so ein Brief einer Inkassobude ins Haus, sie müsse zahlen, wobei sie eben in dem Laden nix gekauft hatte. Als sie mitteilte, dass sie getrennt lebend sei und gar nicht wisse, was die eigentlich von ihr wollen,kam ein weiteres Schreiben, sie hafte grundsätzlich gesamtschuldnerisch für ihren Ehemann mit.

Mehr ist es wirklich nicht oder verstehe ich Deine Frage da gerade irgendwie falsch?

Grüsse

Icequeen

Ich wollte nur prüfen, ob es sich um eine Verbindlichkeit handeln könnte, für welche die Frau doch haften müsste, etwa wegen der Schlüsselgewalt oder wegen eines gemeinsamen Vertragsschlusses oder einer Bürgschaft. Wenn aber irgendwann nach der Trennung und ohne Wissen der Frau irgendwelche Verträge abgeschlossen wurden, dann ist das alles nicht möglich.

Merke jedenfalls: Aus dem Gesetz ergibt sich nicht jeder Fall, in dem jemand *nicht* haftet. Ich z.B. hafte auch nicht für die Schulden dieses Mannes, und das steht auch nicht ausdrücklich im Gesetz. Es fehlt hier einfach ein Tatbestand, aus dem sich die Haftung der Frau ergibt.

Die Gesamtschuldregelungen findet man übrigens in den §§ 421 ff. BGB; allerdings ist die Frage, ob eine Gesamtschuld vorliegt oder nicht, nur eine Frage der Art der Haftung, nicht des Obs. Ob Teil-, Gesamt- oder Mitschuld vorliegt, wird nur maßgeblich, wenn überhaupt eine Haftung gegeben ist. Da sehe ich hier keinen Anhaltspunkt.

Typischer Fall für eine gesamtschuldnerische Haftung ist übrigens der gemeinsame Abschluss eines Vertrags, § 427 BGB.

Finde ich übrigens ziemlich unseriös, was das Inkassounternehmen hier macht, es sei denn, du verschweigst Details, die wirklich zur gesamtschuldnerischen Haftung führen.

Levay

1 „Gefällt mir“

eigentlich von ihr wollen,kam ein weiteres Schreiben, sie
hafte grundsätzlich gesamtschuldnerisch für ihren Ehemann mit.

Du kannst Levay schon glauben, diese Aussage ist falsch. Damit will das Inkassobüro die Unwissenheit der Frau ausnutzen und sie zu einer Zahlung bewegen, weil der Mann nichts mehr besitzt.

Ruhig Blut und Briefe dieser Art in den Kamin.

Hallo!

Wirkt sich denn auf so eine gesamtschuldnerische Haftung nicht auch der jeweilige Güterstand aus? Wie wäre es denn, wenn die beiden Eheleute Gütergemeinschaft vereinbart hätten?

Viele Grüße
Sahne

Im Fall der Gütergemeinschaft würden die Schulden Gesamthandsschulden ja.

Ich kenne kein Ehepaar, das in Gütergemeinschaft lebt.

Levay

Hallo Leavy,

dann wohnst Du nicht auf dem Land in Bayern und hast keine Bekannten, deren Ehe spätestens in den 70ern geschlossen wurde - damals war es gang und gäbe, notarielle Ehe- und Erbverträge zu schließen, zumeist mit Gütergemeinschaft und der Vereinbarung „Das Gesamtgut soll von dem Ehemann allein verwaltet werden.“ Tja, so war das hier halt noch in der guten, alten Zeit :wink:

Viele Grüße
Sabine

Hallo nochmals und vielen Dank für Eure Antworten.

Also wie gesagt, wissentlich verschwiegen habe ich nix - wozu auch, also was sollte mir das nützen, denn ich wollte ja hier Hilfe auf meine Frage finden, aber wenn ich etwas verschweige, dann kann ich ja wohl logischerweise nicht mehr damit rechnen, eine richtige Antwort zu bekommen. Schon aus diesem Grunde schliessen sich solche Vermutungen eigentlich doch von selbst aus, oder?

Allerdings kann ich nur schreiben, was ich selbst an Fakten dazu auch weiss, und da es nicht mich selbst betrifft, kann es halt durchaus sein, dass ich nicht alle Fakten dazu kenne.

Und weil Ihr geschrieben habt, es kommt vor allem auf den Vertrag selbst an, um den es sich handelt, habe ich mich heute auch nochmal kundig gemacht und kann nun noch das Folgende darüber sagen:

Im beschriebenen Fallbeispiel handelt es sich also angenommener Weise um so eine „Ikea-Card“. So weit ich das weiss, muss das sowas ähnliches wie eine Kreditkarte sein, mit der man aber nur bei Ikea selbst sowie einigen Partnerfirmen (wie wohl H und H zum Beispiel) auf Kredit einkaufen kann.

Die Ehefrau sagt, sie könne sich nicht mehr erinnern, ob sie mal so einen Vertrag mit unterschrieben habe, allerdings besaß sie eine so genannte Partnerkarte, wo sie aber behauptet, sie hätte diese Karte niemals benutzt (ob das wahr ist, lässt sich für mich allerdings nicht wirklich nachvollziehen).

Wie sieht die Sache also jetzt aus?

Wäre super, wenn Ihr mir dazu nochmal was sagen würdet, da ich durch Eure gestrigen Antworten bezüglich der Vertragsart stutzig wurde und mich nun halt daraufhin genauer erkundigt habe - ich hoffe, das ist nun genau genug, um es einschätzen zu können :smile:

Viele Grüsse

Icequeen