Rechtsfrage Vertragsrecht Hilfe

Hallo zusammen,

mein Freund wurde verklagt, weil er angeblich einen Vertrag nicht frichtgerecht gekündigt hat.

Nun hat er keine Anspruch mehr auf den Rechtsberatungsschein, da er schon angeklagt wurde und in einem Rechtsstreit ist.

Wie kommt er an einen kostenfreien Anwalt bzw. an eine Möglichkeit Beratung zu bekommen. Er ist Schüler und deshalb nicht in der Lage einen Anwalt zu bezahlen.

Er ist in einer Bredouille und weiß nicht, wie er da alleine rauskommt.
Bitte um Hilfe

Niemand wird verklagt, weil er einen Vertrag nicht fristgerecht kündigt. Er bleibt halt für diesen Vertrag dann weiterhin zahlungspflichtig.

Deshalb kann er deswegen auch keinen Anspruch auf Rechtsberatung verlieren, den hätte er ja nur wenn er eine rechtsgültige Rechtsschutzversicherung für den fraglichen Fall hätte.

Da du nicht schreibst, in welchem Rechtstreit er steckt, kann man hier auch nichts darüber aussagen, wo er eine kostenfreie Beratung durch einen Anwalt erhalten könnte. Wenn es sich um Streit aus einem Kaufvertrag handelt, wäre z.B. die Verbraucherberatung eine gute Möglichkeit.

An seiner Stelle würde ich auf jeden Fall mal ein Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt suchen (das kostet nicht die Welt), der könnte ihn dann über seine Möglichkeiten kompetent aufklären.

2 Like

Er hat dem widersprochen, da er zum letzten Kündigungstag eine Kündigung per Post gesendet hatte.
Er ist im Rechtsstreit mit einer Versicherung um einen Kundenbeitrag.
Er hat eine Klageschrift bei sich am Vorliegen.
Ich bin im Rechtssystem auch nicht besonders bewandert, deshalb die fehlenden Infos

Er hat mit einer Versicherung kurzzeitig einen Vertrag gehabt, den er wieder aufgelöst hatte. Grund war, dass er Gedacht hatte er brauche noch einen zusätzlichen Vertrag und dies wurde ihm aufgeklärt. Er brauchte keinen weiteren Vertrag mit einer Versicherung zu dem Thema. Er hat die Versicherung aufgekündigt, fristgerecht, aber am letzten Tag. Nun streiten sie sich um den Mitgliedsbeitrag von mehreren Tausend Euro, die er natürlich nicht bezahlen kann, als Schüler. Er war damals Selbstständig. Zum Kontext

Verbraucherzentrale meinte, das, da er in einem Prozess schon ist, die ihm nicht helfen und ihn nicht beraten können. Das hätte früher passieren müssen, bevor er angeklagt wurde

Tja, da fällt mir nichts mehr ein .

Wie konnte er denn selbstständig sein, wenn er über solche Dinge offenbar überhaupt nichts weiß?

Noch mal: er soll zum Anwalt gehen und sich beraten lassen. Andernfalls wird es noch teurer für ihn, wenn er mit seinem Nichtwissen weiterhin agiert, als hätte er Ahnung wie man sich in einem solchen Fall vernünftig verhält.

1 Like

Für Gerichtsverfahren gibt es keine Beratungshilfe. Wenn die Verteidigung gegen die Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, sollte dein Freund Prozesskostenhilfe beantragen. Das übernimmt in aller Regel der Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin. Ob Erfolgschancen bestehen, ist aber fraglich. Eine Kündigung am letzten Tag loszuschicken, bedeutet ja, dass sie frühestens am ersten Tag nach Fristablauf zugeht. Oder habe ich das falsch verstanden?

Es läuft übrigens wieder eine Frist, nämlich die, dem Gericht anzuzeigen, dass man sich gegen die Klage verteidigen will. Das geht am Amtsgericht notfalls ohne anwaltliche Hilfe, am Landgericht nur mit anwaltlichem Schriftsatz. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung der Klage.

1 Like

Häää?

Willst Du jetzt Griffelspitzerei betreiben, oder hast Du tatsächlich noch nie was von §§114ff ZPO gehört?

Eine nützliche Antwort wäre hier eine kurze Erläuterung der o.g. Normen.

Und Tschüs!

MM

Ich schrieb doch:

Darum schrieb ich ja:

Das ist, was § 114 ZPO verlangt:

(1) 1Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. 2Für die grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe innerhalb der Europäischen Union gelten ergänzend die §§ 1076 bis 1078.

(2) Mutwillig ist die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung, wenn eine Partei, die keine Prozesskostenhilfe beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung absehen würde, obwohl eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.

Dieses Thema wurde automatisch 30 Tage nach der letzten Antwort geschlossen. Es sind keine neuen Nachrichten mehr erlaubt.