Hallo,
fahrer A ist eindeutig schuld. Evtl. kann aber das gericht (einigung über rechtsanwälte) fahrer B eine teilschuld geben, da er zu schnell gefahren ist, vielleicht auch zu spät oder gar nicht gebremst hat. Auch der vorfahrtsberechtigte muss alles tun, um einen unfall zu verhindern. Es dürfte auch eine rolle spielen wo das fahrzeug B fahrzeug A getroffen hat; je weiter hinten bei fahrzeug A, desto größer die teilschuld von B. Schadensregulierung: versicherung A zahlt schaden B (evtl. zahlt A selbst, bei versicherung nachfragen wg. scadensfreiheitsrabatt). Schaden bei A zahlt A selbst (außer eine evtl. vorhandene Vollkaskoversicherung von A). Sollte eine teilschuld bei B festgestellt werden, bekommt A den Anteil von Bs versicherung).
Ohne gewähr!
MfG
ls777
Fahrer A will eine vorfahrtsstraße überqueren und