Rechtsfrage wegen Internetauktion

Hallo, ich ersteigerte Ende Nov. bei ebay (Privatverkauf) eine PS3. Laut Artikelbeschreibung ist diese 5 Monate alt, aber es stand nicht dabei, dass die Rechnung Bestandteil ist. Ich bat den Verkäufer um Aushändigung der Rechnung. Anfangs schrieb er, dass er sie mir noch schicken würde, jetzt sagt er, dass dies nicht Bestandteil unseres Vertrages sei. Ich argumentiere, dass ja jeder behaupten könnte, dass etwas 5 Monate alt. Hat der Verkäufer Recht? Habe ich keinerlei Recht auf eine Gewährleistung? Ich bedanke mich im Voraus. Kiki1969

Hallo,

ich gehe davon aus, dass Du die ursprüngliche Kaufrechnung meinst.

Sofern es nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass diese beiliegt, besteht selbstverständlich auch kein Anspruch darauf.

Ein Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Ebay Verkäufer ergibt sich aus §433 ff. BGB. Im Regelfall wird die Gewährleistung bei Ebay Auktionen aber ausgeschlossen. Ein Gewährleistungsanspruch gegen den Händler, bei dem das Gerät ursprünglich gekauft wurde, besteht grundsätzlich nicht. Ob mit oder ohne Rechnung. Ein Gewährleistungsanspruch besteht immer nur unter den Vertragspartnern. Dieser geht nicht automatisch auf einen weiteren Eigentümer über, wenn die Sache weiter veräußert wird. Anders kann es bei einer Garantie aussehen. Eine Garantie ist aber eine freiwillige Leistung und nicht verpflichtend. Hier ist ausschließlich von Belang, was in den Garantiebedingungen geregelt ist.

Gruß

S.J.

Hallo Kiki1969,
Leider ist es so, dass selbst eBay AG auf Verkäufer keinen Einfluss hat, denn Auktionator ist nur ein Dienstleister. Wenn Sie den Kaufbetrag per Paypal überwiesen haben, können Sie dem Verkäufer klar machen, dass Sie den Betrag zurücknehmen werden, wenn er den Kassenbeleg nicht vorliegt. Wenn Sie aber die Kaufsumme per Überweisung verschickt haben, dann können Sie nichts mehr machen, nur in der Bewertung angeben, dass der Verkäufer falsche Angaben gemacht hat. Sie können auch bei eBay AG eine Beschwerde hinterlegen, eBay wird es prüfen, und dem Verkäufer mit Sicherheit Punkte abziehen, sodass er noch schlechtere Bewertung erhalten wird. Aber wie gesagt, die ganze Aktion hat fast keine Konsequenzen für ihn… . Er kommt relativ ungeschadet davon… . Das ist der Nachteil bei Internet-Geschäften… . Wenn er eine juristische Person wäre, würde es für den Käufer ganz anders aussehen, aber das Ganze wurde auf privaten Basis abgewickelt… .
Es tut mir auch sehr Leid… .
Ich wünsche Ihnen ein frohes neues Jahr !!!

MfG

Hallo,

sieht nicht gut aus. Wenn er die Rechnung nicht aushändigt und dies auch nicht dabei stand wirst du nicht viel machen können.
Ich würde es evtl. mal über Sony probieren - das Gerät besitzt eine Seriennummer anhand der kann Sony das Herstelldatum überprüfen und ggf kann man dann was erreichen.
Ist die PS3 kaputt???

LG und viel Glück
Martina

Hallo, nein die PS3 ist nicht kaputt, aber ich möchte die Rechnung/Quittung haben, wenn mal etwas passiert. Er schrieb ja 5 Monate alt, dass muss ich dann also einfach glauben? Ich mein, das kann ja jeder behaupten… könnte auch gestohlen sein. Ich schätze da habe ich Lehrgeld zahlen müssen.

Danke für den Tipp. Noch einen schönen Tag. VG Kiki1969

Hallo,

ich habe extra per PayPal bezahlt, aber es scheint ja so, dass er im Recht ist, weil er ja nur schrieb 5 Monate alt und nicht aufführte, dass die Rechnung dabei ist. Andererseits sprach ich ihn darauf an nach der Auktion und er meinte er würde sie mir aushändigen. Jetzt sagt er, dass er es nicht müsste, er würde sie nicht wiederfinden. Ich finde das alles ganz kurios und befürchte, dass ich Lehrgeld bezahlt habe.

Trotzdem vielen Dank und ebenfalls noch ein gutes neues Jahr 2011.

VG Kiki1969

Hallo, ja genau ich meine die Rechnung/Quittung irgendetwas was belegt, dass die PS3 5 Monate alt ist. Ich meine da kann doch jeder behaupten, dass etwas neu ist. Tja, da bin ich wohl wieder etwas klüger geworden. Sehr ärgerlich. Ich hoffe nur sehr, dass innerhalb der Garantiezeit nichts kaputt geht…

Vielen Dank. VG Kiki1969

Hallöchen, nochmal…))

ich persönlich würde an Ihrer Stelle das Geld zurückziehen. Solchen Artikel, den Sie ersteigert haben, gibt es bestimmt im Überfluss… . Treten Sie vom Kauf zurück. Das geht. Es sei denn, Sie möchten den Artikel unbedingt haben. Dann müssen Sie evtl. das Risiko eingehen.

MfG

Hallo, ich gehe davon aus, dass der Verkäufer den Verkauf als „Privatverkauf ohne Gewährleistung“ deklariert hat. Dann hast Du kein Recht auf Gewährleistung.Du bist auch offensichtlich sehr blauäugig an den Kauf herangegangen. Du hättest vorher fragen sollen ob das Alter durch vorlegen einer Rechnung beweisbar ist.Nach Lage Deiner Beschreibung muss der Verkäufer Dir die Rechnung nicht schicken.

Gruss
W.A.

hallo kiki1969,
bei dem thema internet bin ich leider raus. viel glück trotzdem
candy**66