Rechtsfrage wg. Abweichung von Angebot + Rechnung

Sehr geehrte Anwälte,

wir haben diesen Sommer unseren Garten vom Gartenbauer machen lassen und waren von der Schlussabrechnung „etwas irritiert“.

Es gab verschiedene Abweichungen von Angebot und endgültiger Rechnung.

Hier die Details:

  • Rasenfläche im Angebot 700 qm ==> tatsächlich 999 qm (dies entspricht Mehrkosten von ca. 2200 Euro; der Chef der Gartenbaufirma konnte es sich selbst nicht erklären „was ich da gemessen habe“)
  • Aushub von Erdmaterial im Angebot 10 m³ ==> tatsächlich 64m³ (dies entspricht Mehrkosten in Höhe von ca. 1700 Euro)
  • Schneidearbeiten beim Verlegen der Platten in der Hofeinfahrt waren nicht im Angebot dabei; die tatsächlichen Kosten belaufen sich auf ca. 600 Euro; der Gärtner meinte, es war im Vorfeld nicht klar, dass geschnitten werden musste

Die Formulierungen im Angebot lauten beim Rasen z.B. „Abrechnung in der Abwicklung“ oder „Abrechnung nach bearbeiteter Fläche“. Uns ist jedoch die Differenz zwischen den Angaben im Angebot und denen in der Rechnung zu groß. Gibt es rechtliche Regelungen, dass die Angaben im Angebot nicht mehr als x % überschritten werden dürfen?

Danke für eure Antworten!

Darf ich Ihnen mit einem Link weiterhelfen. Da steht alles drin was Sie wissen möchten, nur das Ergebnis nicht.

http://www.hwk-trier.de/101/klimax3.0/html/hwktrier/…

Viel Glück

Die Formulierung im Angebot („Abrechnung in der Abwicklung“, etc.) lassen darauf schließen, dass es sich um einen Kostenvoranschlag handelt, also die Angaben über die zu bearbeitenden Flächen (damit den Preisen) keine Rechstverbindlichkeit zukommen sollte.

Regelungen mit +x% gibt es grundsätzlich nicht(sehr selten). Die Ausarbeitung wird der RSprechung überlassen.

Meine Empfehlung: !Unverzüglich! schriftlich „meckern“ (dass sie sich getäuscht fühlen, etc.), das lässt sich später nützlich zu ihren Gunsten auslegen.
Wenn sie aber wirklich Geld wiedersehen wollen, wird es letztendlich eines Anwalts bedürfen. Das lässt sich nicht übers internet klären (insb. die Frage Fahrlässigkeit/Vorsatz beim Erstellen des Kostenvoranschlags // Beweisbarkeit).