Sehr geehrte Anwälte,
wir haben diesen Sommer unseren Garten vom Gartenbauer machen lassen und waren von der Schlussabrechnung „etwas irritiert“.
Es gab verschiedene Abweichungen von Angebot und endgültiger Rechnung.
Hier die Details:
- Rasenfläche im Angebot 700 qm ==> tatsächlich 999 qm (dies entspricht Mehrkosten von ca. 2200 Euro; der Chef der Gartenbaufirma konnte es sich selbst nicht erklären „was ich da gemessen habe“)
- Aushub von Erdmaterial im Angebot 10 m³ ==> tatsächlich 64m³ (dies entspricht Mehrkosten in Höhe von ca. 1700 Euro)
- Schneidearbeiten beim Verlegen der Platten in der Hofeinfahrt waren nicht im Angebot dabei; die tatsächlichen Kosten belaufen sich auf ca. 600 Euro; der Gärtner meinte, es war im Vorfeld nicht klar, dass geschnitten werden musste
Die Formulierungen im Angebot lauten beim Rasen z.B. „Abrechnung in der Abwicklung“ oder „Abrechnung nach bearbeiteter Fläche“. Uns ist jedoch die Differenz zwischen den Angaben im Angebot und denen in der Rechnung zu groß. Gibt es rechtliche Regelungen, dass die Angaben im Angebot nicht mehr als x % überschritten werden dürfen?
Danke für eure Antworten!