Hallo,
Nehmen wir an
Man nimmt an einer Busreise Teil und dein sitznachbar spielt mit einem nintendo. Man fragt ob man auch mal kurz spielen dürfe, spielt und legt ihn danach wieder in des Nachbars sitztasche. Nach der Reise erfährt man, dass der Nintendo einer dritten Person im Bus gehörte und diese den Nintendo dem sitznachbar auslieh und der Nintendo im Bus zurückgelassen wurde. Trifft diese Person nun Mitschuld? Muss man den Nintendo ersetzen?
Vielen Dank
Hallo,
Grundsätzlich ist erstmal derjenige, der das von jemandem bekommen hat nicht berechtigt, den Nintendo auch noch anderen - sei es auch selbst nur leihweise - zu überlassen, es sei denn der Verleiher stimmt auch dem zu. Verstößt er dagegen, hat er dafür einzustehen.
In jedem Fall ist der Entleiher, der Sitznachbar, dann dafür verantwortlich, dass die Sache wieder dem Verleiher zurückgegeben wird. Er haftet dann auch dafür, dass der 3., man selbst, eventuell die Sache nicht zurückgegeben hat. Das steht vorliegend aber eh nicht zur Debatte, weil man sebst ja die Sache wieder zurück gelegt hat.
Als 3. in dem Verhältnis muss man also nichts zurückerstatten, wenn man davon ausging, dass der Nintendo dem Entleiher gehört, also dem Sitznachbar. Auch wenn man nach der Reise Kenntnis erhält, ändert dies nichts daran.
Also hätte allein der Sitznachbar dafür Sorge zu tragen, dass der Nintendo wieder dem ursprünglichen Besitzer zurückgegeben wird. Er muss also den Nintendo ersetzen, wenn er ihn wiederum absichtlich oder auch nur aus Unachtsamkeit und fehlender Sorgfalt im Bus zurückgelassen hat.
Ich hoffe, die Beantwortung ist zufriedenstellend.
Ich kann darauf allerdings keine Garantie geben, da ich kein zugelassener Anwalt, Richter oder sonstwas bin. Ich bin Jura-Studentin kurz vorm Examen.
Falls das Grundlage für eine Klage sein sollte, ist vor Gericht natürlich immer das Problem der Beweisbarkeit zu erörtern. Da hat im Grunde derjenige das zu beweisen, was für ihn am günstigsten ist.
Hallo,
es besteht keine Verantwortung der Person. Der, der den Nintendo sich kurz ausgeliehen hat, hat keine Obhutspflicht für das Gerät.
Viele grüße
Hallo Jungpilot,
Deine Anfrage liegt zwar schon ein Jahr zurück, aber ich bin erst jetzt darauf gestoßen.
Grundsätzlich ist es wohl so, dass Du dem Besitzer des Nintendo Rechenschaft schuldig bist und nicht dem Eigentümer. Der - zuächst - unbekannte Eigentümer, dem das Gerät gehört, hat den Nintendo weitergegeben und hat insofern mit dem Entleihenden einen Vertrag geschlossen, nicht mit Dir. Deshalb kann er an Dich auch keine Ansprüche stellen.
Ich hoffe, diese Antwort ist richtig.
Ich bin auch kein Jurist…
enrico