Meine Tante hat Post von der Zollfahndung bekomme!
Im Rahmen einer Ermittlung gegen ein Unternehmen wegen des Verdachts auf Hinterziehung von Einfuhrsteuern (Schmuck), ist man auf sie aufmerksam geworden und sie soll nur eine schriftliche Aussage machen.
Dem Schreiben lag eine Kopie eines Verrechnungsschecks über 1000 € bei, der 2005 in der Türkei ausgestellt wurde und ihre Unterschrift trägt.
Auf Grund ihres Alters, kann sie sich wenig bis gar nicht an einen Kauf erinnern.
Im Gespräch stellte sich heraus, dass sie 2005 einen Teppich in der Türkei gekauft hat, der dann an Sie nach Berlin geliefert wurde!
Sie soll nun einen Befragungsbogen ausfüllen! Name, Adresse, Verhältnis zum Beklagten usw.
Zudem soll sie Angaben darüber machen, ob es sich um eine zusätzliche Forderung handelt, da das Unternehmen auch als Inkassobüro tätig ist! ebenso Angaben, ob sie mehrere Zahlungen an die Firma getätigt hat!
Die Frage ist nun, wie sie sich verhalten soll und in wie fern sie die Aussage tätigen soll.
Ist sie nachträglich haftbar für nicht entrichtete Zollsteuern?
Was sagt man aus, wenn man sich nur noch vage an die Zeit und einen eventuellen Kauf erinnern kann?
Meine Empfehlung: Das für Sie am Ort zuständige Hauptzollamt telefonisch kontaktieren und die Sache besprechen, also um Rat bitten. Meine Erfahrung im direkten Draht mit Ämtern ist überwiegend positiv!
in Sachen Zollrecht habe ich überhaupt keine Erfahrungen.
Merkwürdig finde ich jedoch, dass es um Einfuhrsteuern für Schmuck gehen soll, obwohl die Dame einen Teppich kaufte?
Geht es nun um eine Aussage gegen den türkischen Händler oder soll sie selbst den Teppich nicht zusätzlich verzollt haben bei der Einreise?
Ich würde einen Anwalt einschalten, der sich damit auskennt.
also so viel ich weiß, ist bei solchen Geschäften immer der Lieferant zuständig, für Zoll etc. da diese durch den Staat dort gefördert werden. Vorsicht bei solchen Inkassobüros. Vielleicht mal Googlen was dort dahinter steckt und evtl. einen Anwalt aufsuchen.
Ich will ganz ehrlich sein - es fällt mir sehr schwer, auf Ihre Fragen einzugehen, da mir die Zusammenhänge des von Ihnen geschilderten Sachverhalts nicht ganz klar sind.
Es wäre beispielsweise wichtig zu erfahren, ob Ihre Tante den Teppich in eigenem Auftrag eingeführt hat, oder ob dies jemand in Vertretung für Ihre Tante erledigt hat. Sollte der Teppich 2005 auf dem Postweg aus der Türkei zu Ihrer Tante gelangt sein und sollte der Teppich durch das Versandunternehmen versehentlich nicht dem Zoll vorgeführt worden sein, dann wäre es unwahrscheinlich, dass nun nachträglich noch Einfuhrabgaben erhoben werden, da eine Verjährung eingetreten sein dürfte. Aber Vorsicht… eine Verjährung kann durch verschiedene Umstände gehemmt werden. Insofern die genauen Umstände des Teppich-Imports nicht bekannt sind, kann ich hier wirklich nur spekulieren und raten.
Aufgrund Ihrer Angaben gehe ich aber einmal davon aus, dass sich die Zollfahndung von Ihrer Tante lediglich eine Zeugenaussage erhofft, d.h. dass bislang keine Ermittlungen gegen Ihre Tante geführt werden.
Insofern Ihre Tante sich bei dem erwähnten Teppicheinkauf strafrechtlich nichts hat zu Schulden kommen lassen, besteht meiner Einschätzung nach bezüglich einer Aussage kein Grund zur Besorgnis. Andernfalls wäre es so, dass Ihre Tante gemäß § 384 ZPO keine Aussage zu machen bräuchte, wenn Sie sich durch die Aussage selbst belasten würde. Da sich Ihre Tante aber an die genauen Hintergründe des Teppicheinkaufs nicht erinnern kann, ist natürlich auch hier guter Rat teuer.
Verfügt Ihre Tante über eine Rechtsschutzversicherung? Es würde sich empfehlen, im Zweifel ein anwaltliches Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen. Der Anwalt kann ggf. auch Akteneinsicht beim Zoll beantragen, um die Lage besser einschätzen zu können.
Bitte verstehen Sie meine Hinweise keinesfalls als Ersatz für eine Rechtsberatung. Ich bin kein Anwalt und entsprechend auch nicht befugt, Rechtsauskünfte zu erteilen.
wenn ein tatsächliches Ermittlungsverfahren läuft, muss sich die Beschuldigte nicht selbst belasten. Vor einer Antwort sollte daher mit einem Rechtsanwalt gesprochen werden. Ein Inkassobüro ist zudem keine Ermittlungsbehörde und kann Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten nicht verfolgen. Alleine schon deshalb sollte die Tante nicht ohne Rechtsanwalt handeln. Auf keinen eine Schuld eingestehen.
Zur rechtlichen Situation
Ein Teppich über 1000 EUR ist in jedem Fall Einfuhrumsatzsteuer- und Zollpflichtig. Der Satz hängt davon ab, um was für einen Teppich es sich handelt. Bei einem Handgeknüpften Teppich würden z.B. 35 EUR Zoll und 165,6 EUR Einfuhr-USt. (damals 16%) anfallen.
Die Ware muss bei der Einfuhr angemeldet werden.
fahrlässige und ordnungswidrige Handlungenverjähren nach 3 Jahren, strafbare Hanldungen erst nach erst 10 Jahren. Auch dies sollte von einem Rechtsanwalt abgeklärt werden, was nun vorliegt
sofort einen Anwalt einschalten. Und bevor Ihr „Euch erinnert“, müsst Ihr wissen, was genau die Zollfahndung weiß. Dazu kann ein Anwalt die Akte abfordern. War es vieleicht doch Inkasso für eine Dienstleistung, die in der Türkei entgegen genommen wurde? Also sofort zu 'nem Anwalt.
Ansonsten: Kein Stress. Das muss nicht in 5 Minuten erledigt werden und sobald Euer Anwalt sich bei denen meldet, läuft der Rest über Euren Anwalt und das verschafft Euch noch mal zusätzlich Zeit.
hallo, wie du schreibst, geht es hier um ermittlungen gegen das unternehmen. mach die angaben die gefordert werden. dazu würde ich den altersbedingten sachverhalt so schildern wie du es hier gemacht hast. für die einfuhrabgaben ist immer der empfänger der waren in deutschland haftbar. hierzu müsste ich wissen, ob der teppich direkt aus der türkei geliefert wurde oder über eine firma in deutschland, die für die weiterverteilung an die endempfänger zuständig ist. im normalfall ist es nicht möglich das hier durch verschulden der tante einfuhrabgaben nicht getätigt wurden und sie somit haftbar ist. aber ich kenne diesen fall nicht tief genug um alle unwägbarkeiten ausschließen zu können.
gruß
detlef
es handelt sich bei dem geschilderten Fall wohl um Fragen zu den deutschen Einfuhrbestimmungen. Insofern bin ich als Türkei-Experte der falsche Ansprechpartner.
Wenn sich deine Tante nicht mehr daran erinnern kann, wie es damals war, dann schreibe dies doch so in den Fragebogen. Das kann schon mal passieren, sogar unseren Politikern.
habe ich das richtig verstanden: deine Tante hat also in der Türkei einen Verrechnungsscheck über 1000 EUR an die Firma ausgestellt, die jetzt von der Zollfahndung untersucht wird?
Dann wird gegen diese strafrechtlich ermittelt, soviel ist klar. Das machen die 10 Jahre rückwirkend, weil die Zollabgaben nach den nationalen Vorschriften nachträglich erhoben werden (in Deutschland ist das die Abgabenordnung), wenn eine Straftat vorliegt. Und das sind 10 Jahre.
Vermutlich hat deine Tante diese Firma damals auch beauftragt, mit dem Transport auch die Einfuhrabwicklung vorzunehmen und diese hat das nicht getan, -also einfach den Teppich ohne zollrechtliche Abfertigung eingeführt. Und nun soll deine Tante natürlich dazu Stellung beziehen.
Sie kann nicht haftbar, sondern ist direkter Zollschuldner, wenn die Firma in direkter Vertretung für sie gehandelt hat und sie damit zollrechtlich Einführer geworden ist.
Insofern können von ihr die Zollabgaben nachträglich noch erhoben werden, strafrechtlich wird jedoch eher die Firma, die vom Zoll schon untersucht wird behandelt, außer man kann deiner Tante Vorsatz oder Mitwirkung an der Steuerhinterziehung nachweisen.
Wenn der Gesamtwert des Teppichs die 1000 EUR waren, muss sie die damals gültigen 16% Umsatzsteuer nachzahlen, da der Teppich aus der Türkei vom Zollsatz her ‚frei‘ war.
Hallo Monstermartin,
da verstehen unsere Finanzbehörden keinen Spass und der Zoll untersteht ja dem BMF (Bundesministerium der Finanzen). Wenn Die Omi keinen ´Dreck am Stecken´ hat sollte Sie alles offen darlegen und ggfs. Einsicht in Ihre Bankgeschäfte geben (das machen die sowieso auch ohne zu fragen) aber Koop ist da besser. Normalerweise sind 3 Jahre Verjährungsfrist aber im Vorsatz halt 10 Jahre. Koop ist immer gut, wenn es sich um eine einmalige nictwissentliche Verfehlung handelt, da hat man gute Chancen auf eine Einstellug des Verfahrens. Übrigens ist Goldring besser als Teppich, auf dem wird auch noch Zoll erhoben und auf diese dann nochmals EUSt (heißt so beim Import ist analog MWSt. Ist eine blöde Sache, den Ballack hat so was ja auch getroffen mit einem Taschenkauf-in Dubai denki ich mich zu erinnern.
In Eurem Fall glaube ich aber auf eine Einstellung des Verfahrens, da es beim Goldring unter 200 EUR Abgaben sind
Schöne Grüße
Uwe