Rechtsfrage zu Baumangel

Liebe/-r Experte/-in,
wir haben im Sommer eine Heizungsanlage machen lassen (Komplettsanierung eines Altbaus).
Leider lief mit unserem Heizungsbauer nicht alles glatt. Jedenfalls sind wir jetzt beim Anwalt.
Meine Heizungsanlage funktioniert nicht richtig.

Nun meine Frage:
Wir haben in manchen Teilen Fussbodenheizung.
Die Fussbodenheizung im Bad geht gar nicht, ich denke, dort ist etwas falsch angeschlossen, es sollte also zu beheben sein.

  1. Im Wohnzimmer / Küche sieht es etwas anders aus. Dort funktioniert die Fussbodenheizung fast überall, nur in einem Bereich vor der Küchenzeile (etwa 60 x 60 cm) funktioniert sie gar nicht. Dort ist es also absolut kalt. Da dort aber das Besteck liegt, läuft man sehr häufig dorthin. Da wir, wegen der Fussbodenheizung fast nie Schuhe anhaben, ist es sehr unangenehm.
    Was kann man da ansetzen, sollte dieser Mangel nicht behoben werden können, ohne den Boden aufzureissen?

  2. Wir haben einen Wasserführenden Ofen im Wohnzimmer stehen. Laut dem Servicetechniker der Ofenfirma hat ein Schlauch einen Knick (wurde so von meinem Heizungsbauer montiert). Leider ist durch diesen Knick es schon dazu gekommen, dass Wasser dort ausgetreten ist. Dieses Wasser hat den Weg unter die Glasplatte des Ofens gefunden und das Laminat darunter zum Aufquillen gebracht. Dies sieht natürlich sehr bescheiden aus, da auch eine Fläche von 120 x 80 cm betroffen.
    Was kann ich diesbezüglich tun, wenn der Heizungsbauer demnächst zu Nachbesserungen kommt?

Zu was würden Sie mir raten?

Vielen Dank schon einmal für den Rat und alles Gute im neuen Jahr.

Schöne Grüße,

Jörg

Moin,

vorab, Rechts- und Steuerrechtsfragen dürfen von Sachverständigen nicht beantwortet werden, hierzu haben Sie sich ja schon an einen Anwalt gewendet.

Zum Problem: Eine Ferndiagnose ist nicht möglich, hierzu empfehle ich, in Absprache mit Ihrem Anwalt, einen Sachverständigen für Heizungstechnik zu beauftragen. Informationen zu öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen finden Sie u.a. unter: http://svv.ihk.de/content/home/home.ihk

Selbst können Sie hier wohl wenig tun, aber machen Sie einige Bilder (evtl. ein paar mehr), damit Sie für ein evtl. Verfahren etwas nachweisen können. Für „kalte“ Bereiche innerhalb der FBH könnten Wärmebildaufnahmen hilfreich sein, oder gleich einschl. einer evtl. Leckortung, auch hierfür würde ich einen unabhängigen Sachverständigen (s.o.) empfehlen.

Auch Ihnen ein frohes neues Jahr.

MfG
Bernd A. Binder

Da kann nur ein gerichtliches Beweisverfahren, mit einem angeordneten Sachverständigen weiterhelfen.
Über Fachanwalt für Baurecht beantragen.
Viel Erfolg!