Rechtsfrage zu Domainnamen

Ein herzliches Hallo an alle!

Angenommen, ein User möchte eine Webseite ins Internet stellen, die einen auf den Inhalt der Seite bezogenen Namen als Domain tragen soll.
Der User macht einen Check und stellt fest, dass es diesen Domainnamen schon gibt, jedoch nur mit einem „de“ als Endung. Andere TLD wie zum Beispiel .info oder .org wären frei.
Darf der User dann die Domain verwenden oder macht er sich damit strafbar?

Lieben Gruß und ein dickes Dankeschön im Voraus

Michael Vogl

Tach!

Darf der User dann die Domain verwenden oder macht er sich
damit strafbar?

Das kommt sozusagen darauf an :smile:

Ich bin nicht juristisch versiert, aber durchaus interessiert an Internet-Recht und habe da schon vieles gelesen. Daher erlaube ich mir mal eine derart unqualifizierte Antwort :smile:

Es kommt darauf an, wie die Domain lautet, wer der Inhaber der anderen Domain ist, evtl. wie der eigene Name oder der Name des anderen ist uvm.
Man kann aber auch etliches zu dem Thema ergooglen.

IMHO musst Du aber mehr Infos abgeben, damit das beurteilt werden kann. Nicht immer gilt, wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Grüße,
-Efchen

Hallo Efchen!

IMHO musst Du aber mehr Infos abgeben, damit das beurteilt
werden kann. Nicht immer gilt, wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Ersteinmal vielen lieben Dank für Ihre Antwort. Ich will einmal versuchen, das ganze so zu umschreiben, dass es keinen Trouble wegen 1129 gibt:

Die Domains (ja, Plural), die sich der User ausgesucht hat, lauten einmal:

www.digitalesklassenzimmer.de

Wer diesen Link anklickt, kommt auf eine Intenetpräsenz, die noch „im Aufbau“ steht. Der letzte Eintrag datiert vom 20. Mai 2010. Ein offizielles Impressum existiert auch nicht (laut denic scheint es aber von einer Privatperson zu stammen. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass ich da jetzt keine Namen erwähnen möchte)

Bei der zweiten Domain handelt es sich um

www.dasdigitaleklassenzimmer.de bzw. www.dasdigitaleklassenzimmer.com

Ersteres leitet sich weiter zu einer Seite von microsoft, die einige Fakten zum Thema Einsatz von Computern in Schulen und Vernetzung selbiger untereinander zusammengetragen hat.

Die .com-Variante führt zu einer Seite, die darauf hinweist, dass diese Internetpräsenz demnächst freigeschaltet wird. Laut „whois“ hat sich ebenfalls eine Firma diesen Domannamen gesichert.

Darf der User nun davon ausgehen, dass bei der Nutzung dieser Domain nur mit jeweils der verschiedenen TLD auch eine weitere Nutzung mit einer dritten Endung (z.B. Info) erlaubt ist?

Lieben Gruß
Michael Vogl

Hallo,

grundsätzlich kann man jede freie Domain anmelden und nutzen, solange man nicht Namens- und Markenrechte Dritter damit verletzt. D.h. man sollte mal im Markenamt D/EU recherchieren (geht kostenlos online), ob es ggf. Marken gibt, die in Klassen erteilt wurden, die mit der angestrebten Nutzung in Konflikt geraten. Dann sollte man da die Finger von lassen.

Gruß vom Wiz

Moin,

aber es ist doch nicht nur Namens- und Markenrecht, was Probleme bereiten kann, sondern auch Verwechslungsgefahr, oder nicht? Ich habe da mal sowas gelesen, kann aber nichts genaues dazu sagen, daher werfe ich diese Stichworte mal in die Menge, auf dass das juristisch versierte kommentieren können.

Außerdem gibts da noch die Sache mit den Autokennzeichen im Domainnamen (was ja hier nicht relevant ist) und so Dinge, wie derfrisor-hamburg.de wo der Domainname vermuten ließe, es gäbe nur einen Frisör in Hamburg, daher auch unlauteren Wettbewerb darstellt (hier wohl auch nicht relevant).

Aber zumindest das mit der Verwechslungsgefahr würde hier IMHO greifen, vor allem, wenn der andere Domaininhaber die Firma Microsoft ist.

Liebe Grüße,
-Efchen

D.h. man sollte mal im Markenamt D/EU recherchieren
(geht kostenlos online),

gibt es da auch nen Link?

Hallo,

die Sache mit der Verwechslungsgefahr ist im Markenrecht/Namensrecht mit drin. D.h. es ist nicht nur die exakte Verwendung sondern auch die nur minimal abweichende Verwendung verboten, die auf eine Ausbeutung der bekannten Marke gerichtet ist.

Was Du mit dem anderen Punkt ansprichst ist die Frage eines Freihaltebedürfnisses analog des Markenschutzes. Das Thema wurde Ende des letzten Jahrhunderts heiß diskutiert. Die Entscheidung des OLG Hamburg zu mitwohnzentrale.de wurde aber vom BGH kassiert, und wenn Du die Domain aufrufst wirst Du feststellen, dass es sie immer noch gibt.

Und was die Städtenamen angeht, so meinst Du damit sicher das Urteil zu Tauchschule-Dortmund, welches zum Glück inzwischen überholt ist. Das OLG Hamm hat sich hiervon in einer aktuelleren Entscheidung selbst distanziert.

Gruß vom Wiz

Hallo,

na, Google schon wieder kaputt?

Für nationale Marken D:
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger

Für Europäische Marken:
http://oami.europa.eu/CTMOnline/RequestManager/de_Se…

Gruß vom Wiz

na, Google schon wieder kaputt?

Nö, warum soll ich bloß alles selbst suchen. Außerdem kann ich die benachrichtigungmail aufbewahren - mit klickbaren Links drinen. erspart viel Aufwand und erleichtert das Wiederfinden enorm.

na, Google schon wieder kaputt?

Nö, warum soll ich bloß alles selbst suchen. Außerdem kann ich
die B benachrichtigung s mail aufbewahren - mit klickbaren Links
drin n en. E erspart viel Aufwand und erleichtert das Wiederfinden
enorm.

Dieser Beitrag macht dich doch gleich wieder sympathisch.

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schön dass du das so siehst. An einigen Fehlern ist meine kleine Tastatur und deren manchmal schlechtes Reagieren, besonders auf die Umschalttaste schuld.

Und was die Städtenamen angeht, so meinst Du damit sicher das
Urteil zu Tauchschule-Dortmund, welches zum Glück inzwischen
überholt ist.

was genau wurde entschieden? Erzähl mal.

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Dann solltest du vielleicht mit solchen Antworten etwas zurückhaltender sein:
http://www.wer-weiss-was.de/theme125/article6470696…

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