Mein Sohn hat bereits zum 3.Mal die Schule gewechselt ( berufsbildende Schule) Er tut nichts für die Schule,verbringt seine Zeit ausschließlich vor dem PC,
daheim besteht sein Hilfeanteil zum gemeinsamen Leben darin, dass er nach nehrfach Aufforderung vielleicht mal den Müll rausbringt und das wars.Nun ist wieder die Versetzung gefährdet. Er ist 21 und besucht Klasse 11!
Als ich ihm sagte, wenn er hängenbleibt soll er ausziehen, weil ich sein Schmarotzen nicht mehr ertragen kann,und sich eine Ausbildungsstelle suchen, meinte er ich sei schließlich verpflichtet ihn bis zum 27. Lebensjahr durchzuziehen. Ich könnte mir aber die Finanzierung einer Wohnung für ihn nicht leisten.Wir haben Fixkosten für Wohnung, Strom etc von. 1200,-€ bei einem Einkommen von ca. 2100 netto für meinen Mann und mich.
Zwingt mich der Gesetzgeber wirklich dazu, die Faulheit meines Sohnes weiter zu unterstützen?
Ich kann nicht mehr!
Das das auf die Substanz geht kann ich mir sehr gut vorstellen. Zur rechtlichen Situation weis ich leider nichts.
Hallo, leider kann ich dir nicht viel dazu sagen, aber mache dich mal auf dem arbeitsamt schlau oder auf der wohngeldstelle.
er hat ja nicht nur rechte sondern auch pflichten, auch als jugendlicher.
ich glaube ja das du ihn nur bis 27 jahre durchbringen mußt wenn er studiert ansonsten ist er doch mit 21 selbst für sein leben verantwortlich, auch wenn das jetzt erstmal hart klingt.
viel erfolg beim durchsetzen eurer meinung.
gruß yvi
Hallo, das hört sich nicht so schön an.
Leider kenne ich mich damit nicht aus, jedoch kann das Jugendamt / Verband alleinerziehender Eltern Telefonische Hilfe und Unterstützung in solchen Fragen geben.
Liebe Grüße
N.
Hallo Feli,
ja leider sieht der Gesetzgeber es so vor, dass du bis zum 25ten Lebenjahr für Ihn aufkommen muss. Mit anderen Worten ihr seid Unterhaltspflichtig.
Aber ich an deiner Stelle würde Ihn alles weg nehmen, wie z: B. den Pc, Fernseher. Im Grunde genommen alles was Ihr für den Faulpelz gekauft habt wegnehmen.
Er wird einen Aufstand machen, da müsst ihr leider durch. Ihr seid nur dazu verpflichtet ihn ein warmes Bett,Essen und trinken zu geben. Noch nicht mal die Wäsche muss du für Ihn machen. Ich weiss, das klingt sehr hart, aber eine Bekannte von mir, habe ich das selbe geraten und siehe da es wirkt. Weil er auch PFLICHTEN hat und da er kein Geld verdient, muss er sich es auf eine andere Weise zu nütze machen.
Liebe Feli, dies durch zuziehen ist nicht einfach und das wichtigste ist, dein Mann muss hinter dir stehen.
Wenn du das aber aus nervlicher Hinsicht nicht schaffst, dann hole dir Hilfe von einem Sozialmitarbeiter.
Ich wünsche dir aber viel Erfolg und noch mehr Mut und Kraft, das durch zuziehen.
Mfg
Angela06
Da hast du es wirklich nicht leicht.
Bis zum 27. Lebensjahr? Das kann ich mir nicht vorstellen …?!
Ich kann dir da leider nicht weiter helfen.
Alles Gute wünsch ich dir und deinem Mann.
Hallo und ich bitte um Entschuldigung das ich erst so spät antworte.
Einerseits kann ich dies aus Ihrer Sicht verstehen, dass Sie Ihren Sohn zur Vernunft bringen möchten.
Der Gesetzgeber hat es veranlasst das die Kinder nicht so einfach ausziehen können wie es mal war. Im Rahmen einer Ausbildung und mit eigener Finanzierung einer Wohnung ist Jugendlichen dies gestattet. Wird dann aber ALG2 beantragt und derjenige hat das 25 Lebensjahr noch nicht vollendet müssen die Eltern das Kind wieder im eigenen Haushalt aufnehmen.
In Ihrem Fall ist es vielleicht möglich den zuständigen Stellen die aktuelle Situation zu schildern und darauf hinzuweisen, dass ein familiäres Zusammenleben unter diesen Umständen nicht möglich ist.
In Bezug auf weitere Kosten musste man dann zu einem späteren Zeitpunkt schauen was passiert bzw. was von Ihnen gefordert wird.