Rechtsfrage zum Vertrag mit Anbietern

Nach einem Umzug hab ich mich nach Gas und Strom Versorgern umgeschaut habe dort die örtlichen und allgemeinen Versorger geprüft und hab mir Angebote über ein Vergleichsportal und auch angefordert.
Leider ist es jetzt so, das ich mit einem Unternehmen im Konflikt gekommen bin.

Hier die Frage:

„Ist es Rechtmäßig wenn sich das Unternehmen nicht oder bzw. auf eigene Faust ohne Absprache mit dem Vergleichsportal den Vertrag gültig macht, und mich dann zur Zahlung zu bitten?“

Als Anmerkung zu dieser Frage ich hab von beiden Post erhalten wo das Vergleichsportal Unterschriften haben wollte, diese aber nicht unterschrieben wurden und vom Anbieter selber der eine Auftragsbestätigung enthielt.

Sofern Sie weitere Informationen brauchen fragen Sie einfach.

Das klingt alles sehr wirr. Der Anbieter stellte Ihnen eine Auftragsbestätigung zu? Und Sie lösten keinen Auftrag aus? Das ist nicht möglich. Es gibt eine Variante, bei der Sie das Vergleichsportal beauftragt haben, in Ihrem Namen zu handeln…Taten Sie dies? Wie heißt dieses Vergleichsportal? Haben Sie es überprüft (Verbraucherschutz)? Bei solchen Portalen sind - genau wie bei Anbietern auch - schwarze Schafe nicht ausgeschlossen…

Hallo,

ich verstehe die Frage nicht ganz, da etwas holprig.

Deswegen hauptsächlich grundsätzliche Ausführungen. Das Einholen von Informationen bzw. das Prüfen von Angeboten direkt beim Versorger/Hersteller oder über Portale wie verivox stellt noch keinen Vertragsabschluss dar. Man kann das vergleichen mit Werbeprospekten oder aber mit einem Anruf bei einem Handwerker („Was würde es kosten, wenn sie mir mein Bad renovieren“).

Auf Grundlage dieses Angebots können dann Verträge abgeschlossen werden (oder aber auch nicht). Meistens werden die Angebote auch vom Hersteller oder Anbieter mit Gültigkeitsdaten versehen („Angebot gültig bis x.x.xxxx“ oder „…drei Monate“).

zur Aussage ‚Leider ist es jetzt so, das ich mit einem Unternehmen im Konflikt gekommen bin.‘

Die verstehe ich nicht ganz. Hat das Unternehmen jetzt einen Vertrag geschickt?? oder hat sie weitere Daten beim Vergleichsportal erhoben??

Zur weiteren Prüfung sind folgende Fragen wichtig:

  • welches Vergleichsportal
  • welche Daten wurden eingegeben (ganz exakt)
  • was wurde abgefragt
  • welche Vereinbarungen wurden evtl. getroffen (tückisch könnten hier die AGB oder das sog. „Kleingedruckte“ sein)
  • was hat die Firma jetzt geschickt
  • wer hat den Auftrag bestätigt - das Vergleichsportal?? oder Du??

ohne weiteren Hintergrund - keine Lösung.

Gruß
who_knows

PS: Neben den Fragen wäre es m.E. erforderlich die übersandten Dokumente einzusehen, das geht in „Fernwartung“ leider nicht. Deswegen von meiner Seite aus nur die allgemeinen Anmerkungen, sorry!

Als Anmerkung zu dieser Frage ich hab von beiden Post erhalten
wo das Vergleichsportal Unterschriften haben wollte, diese
aber nicht unterschrieben wurden und vom Anbieter selber der
eine Auftragsbestätigung enthielt.

Ich habe jetzt noch nicht so ganz verstanden ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist.
Gibt es einen Auftrag (mit Unterschrift) und eine Auftragsbestätigung (mit Unterschrift des Vertragspartners)?

Ansonsten gilt doch auch bei allen Online-Angeboten ein (befristetes) Widerrufsrecht.

Sorry, da kann ich nicht antworten, das ist Privatrecht bzw. Vertragsrecht.

Klingt aber nach Ärger…

Tut mir leid, kann ich leider so nicht beantworten. Ist eine gute Frage.
Was steht denn in den AGBs des Vergleichsportals? Normalerweise kommt ein Vertrag zustande, wenn man etwas unterschreibt oder entsprechend AGBs angeklickt hat, dass man den Service in Anspruch nimmt und bei Vermittlung zahlt. Hat man dies nicht getan und wendet sich dann selbst an den Anbieter - aber ohne zu etwas verpflichtet worden zu sein durch die Angebote des Portals - so ist dies rechtens. Hat man etwas anderes mit dem Portal vereinbart - auch über AGBs - dann muss man dort zahlen.

Deine Frage betrifft das Privatrecht und dafür hatte ich mich nicht als Experten benannt. Wenn du diesen Experten befragst, solltest du deutlicher machen, mit wem du welche Vereinbarungen getroffen hast. (Verträge sind übereinstimmende Willenserklärungen … welche könnten zustande gekommen sein???)

Verträge kommen durch Angebot und Annahme zu Stande. So wie der Sachverhalt geschildert wurde, ist kein Vetrrag zu Stande gekoomen.