Rechtsfrage zur Erbausschlagung

Hallo.
Ein Vater ist verstorben. Jetzt geht es ums Erbe. Es gibt kein Testament. Er hat noch 3 Kinder von 2 Frauen. Falls eine das Erbe ausschlägt, geht es automatisch auf deren Kind über, selbst wenn sie ALG2-Bezieherin ist? Oder kann das Amt Ansprüche stellen?
Vielen Dank im Voraus, für die Hilfe.

Hallo!

Nein, wenn einer ausschlägt  geht es  an die restlichen gesetzlichen Erben.

Aber ich meine schon,wenn man Sozialleistungen bezieht,kann( darf) man eine Erbschaft nicht ausschließen. Nicht, wenn da Erlöse zu erzielen sind. Überschuldete Erbschaft natürlich ausschlagen.
Ist doch vergleichbar einem Gewinn aus Lotterie, den muss  man doch auch nutzen um Sozialleistungen zu vermeiden.
Nur weil man meint, man hätte ja doch nichts vom Erbe,weil es teilweise oder ganz zum Lebensunterhalt herangezogen wird ? Deshalb soll der Staat also weiterhin zahlen ?

mfG
duck313

Danke für die schnelle Antwort. Ich bin aber der Meinung, wenn ein Erbe ausschlägt ist es als wenn er zum Zeitpunkt des Erbfalls verstorben wäre und dann geht sein Anteil automatisch auf seine Nachkömmlinge über. Wie es ist, ob man eine Erbschaft ausschlagen darf wenn man Bezieher von Sozialleistungen ist, weiß ich aber nicht. Es könnte ja sein, das man wirklich absolut nichts von dem Verstorbenen erben möchte, weil man zu Lebzeiten verstritten war.
Das weiß ich leider nicht genau.

Moin,

wenn jemand ein Erbe ausschlägt, dann ist es ja nicht so, dass keine Ansprüche bestehen. Einer sagt nein, dann wird sein/ihr Anteil auf ALLE anderen aufgeteilt, weil sich ja die Erbmasse pro Erbe vergrössert hat bzw. ja die Anzahl der Erben geringer geworden ist.

In deinem Fall würde das heissen, dass Frau 1 mit 2 Kindern das Erbe ausschlägt und ihr Anteil nur ihren Kindern zugute kommt. Glaube ich nicht. Von dem Ausschlagen profitieren die übrigen.

Und sollte das Erbe eine gewisse Summe überschreiten, dann wird das ALG II mindestens zeitweilig entfallen.

Ex.

Oh, ich habe vergessen zu erwähnen, das er mit Frau 1 nicht mehr verheiratet ist und mit Frau 2 nie verheiratet war. d.h. es gibt nur 3 Kinder als Erben. Jetzt schlägt eine mit einem Kind das Erbe aus, dann geht es glaube ich an das Kind über. Bin mir aber nicht sicher.

Oh, ich habe vergessen zu erwähnen, das er mit Frau 1 nicht
mehr verheiratet ist und mit Frau 2 nie verheiratet war. d.h.

Dann erben keine der beiden Frauen sondern nur die Kinder.

Vorsicht! Ein Teil der hier erteilten „Auskünfte“ ist  f a l s c h!!
Wer als Abkömmling seinen gesetzlichen Erbanteil ausschlägt, gilt gesetzlich als nicht vorhanden gewesen. Das heißt also: Hat der Ausschlagende Kinder, treten diese nach der Regel der Ersten Erbordnung an dessen Stelle. Nur dann, wenn dieser keine Kinder/Abkömmlinge hat, dann erhöhen sich die Anteile der Geschwister desselben.

Moin,

Vorsicht! Ein Teil der hier erteilten „Auskünfte“ ist  f a l s
c h!!

der Vollständigkeit halber hättest Du noch den §1953 BGB zitieren sollen
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1953.html

Gandalf

Nein, wenn einer ausschlägt  geht es  an die restlichen
gesetzlichen Erben.

Das ist falsch. Ob jemand - aus welchen Gründen auch immer - ausschlage oder nicht ist ein höchstpersönliches Recht.

ml.