Rechtsfrage zur Hausratversicherung

Hallo,
wenn man für jemanden eine Profikaffeemaschine in der Abstellkammer des Hauses aufbewahrt und es sich dann herausstellt, dass sich Mäuse in die Maschine eingenistet haben, einen Schaden von enormer Summe angerichtet haben, dann meint wohl der Durchschnittsmensch, dass das ein Haftpflichtschaden sei.
Da hätte man aber fahrlässiger sein müssen, die gesichteten Mäuse ignorieren und sich nicht auf Fallen (leer geblieben) oder Katzen verlassen.
Da hätte man auch die Frassspuren an den Hühnersemmelnetzen nicht beachten dürfen.

Wäre denn der Mäuseschaden ein Fall für die Hausratversicherung gewesen, falls die Maschine Eigentum des Versicherten gewesen wäre?

Danke und servus
Ingrid

Wäre denn der Mäuseschaden ein Fall für die
Hausratversicherung gewesen, falls die Maschine Eigentum des
Versicherten gewesen wäre?

Hi,
eine Hausratversicherung bietet normalerweise Schutz gegen Schäden durch:

  • Feuer
  • Einbruchdiebstahl/ Vandalismus
  • Leitungswasser
  • Sturm / Hagel
    nicht jedoch gegen FAQ 1129 und Mäusefrass.
    Der Beitrag wird wohl gelöscht werden.

Gruß Keki

nicht jedoch gegen FAQ 1129 und Mäusefrass.
Der Beitrag wird wohl gelöscht werden.

Wieso? Stehe ich aufm Schlauch, oder du ?
LG

Hai!

dann meint wohl der Durchschnittsmensch, dass das ein
Haftpflichtschaden sei.

Nein das meint der nicht. Wie soll man auch eine Maus in dazu bekommen
für ihren Schaden zu haften?

Der Plem

Hallo Plemtau,

es ist ja nicht der Schaden der Maus, sondern der Schaden am Gegenstand, der beispielsweise in Obhut genommen, oder abgestellt worden war.

Den Schaden erlitt der - angenommene - Eigentümer des Gegenstandes.

Gruss
Ingrid

Hallo,

es ist ja nicht der Schaden der Maus,…

eine Haftpflichversicherung zahlt nicht für Schäden, die irgendeinem anderen entstanden sind, sondern für Schäden, für die der Versicherte jemand anders gegenüber zu haften hat - daher der Name.
Wenn man aber etwas ausleiht, ist man in dem Augenblick der Besitzer (nicht: der Eigentümer) der Sache - und Schäden an eigenen Sachen bezahlt die Haftpflicht leider(?) nicht.

Den Schaden erlitt der - angenommene - Eigentümer des
Gegenstandes.

Richtig. Und zahlen muss es ihm der Besitzer (übrigens nur den Zeitwert). Oder einen entsprechenden Gegenstand zurückgeben.

Es gibt mittlerweile Haftpflichtversicherungen, die ausdrücklich auch für ausgeliehene Gegenstände zahlen. Ob das im besprochenen Fall auch so ist, sollte vielleicht nochmal geprüft werden.
Gruß
loderunner (ianal)

Nehmen wir einmal an,
ein Jemand hat einem anderen Jemand eine Profikaffeemaschine in Obhut gegeben.
Bei diesem Obhutgeber, also der andere Jemand, haben Mäuse einen Schaden in dieser Maschine angerichtet, der zu beheben ist, der aber kostet.
Nehmen wir weiter an, der Obhutgeber hat die Mäuse wohl gesehen, hat auch Fallen aufgestellt, die aber leer blieben.
Die Mäuse hat er nicht überbewertet, auch den Frass an den Hühnersemmeln nicht, auch nicht die durchbissenen Netze.
Der Obhutgeber hat vier Katzen.

Nehmen wir an, dass der Obhutnehmer jetzt den Schaden, der während der Obhut entstanden ist, weil der Obhutgeber leichtsinnig mit den Mäusen umgegangen ist, ersetzt haben will.
Der Obhutgeber haftet.
Und dafür hat er eine Versicherung. Eine Haftpflichtversicherung.
Freilich, er selber hat die Kabel nicht angeknabbert, aber in seinem Haus, in seinem Raum unter seiner Obhut und durch seine Fahlässigkeit ist der Schaden passiert.

Wenn das kein Grund für eine Versicherungsregulierung ist…?

Gruss
Ingrid

Hallo,

Wenn das kein Grund für eine Versicherungsregulierung ist…?

Nein.
Meine Feuerversicherung würde das genauso wenig bezahlen wie meine Sozialversicherung.
Es ist wie mit allen Versicherungen: die bezahlen nur dann, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist. Was genau man darunter zu verstehen hat, steht im Versicherungsvertrag.
Und ich bitte darum, dass sie auch nur genau das tun. Versicherungsgesellschaften drucken kein Geld und sie haben auch nicht einfach ausreichend davon, sie geben nur das aus, was die Versicherten einzahlen. Wenn das nicht reicht, werden die Prämien erhöht. Und das wollen wir doch nicht, oder?
Gruß
loderunner

Hallo,

die arme Maus. Hat die Wohnung verloren!:frowning:

Rein rechtlich ist der Obhutnehmer zum Schadenersatz verpflichtet.
Leider tritt hierbei keine Hausratversicherung dafür ein, denn Keki nannte Dir schon die Gründe!

Die Haftpflichtversicherung „müsste“ dafür eintreten, wenn es ein ersatzplichtiger Schaden wäre.
In den Haftpflichtbedingungen steht allerdings auch, was nicht versichert ist.

So oder so ähnlich steht es auch bei Dir:

§ 4 – Ausschlüsse

6. Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus
ergebenden Vermögensschäden, wenn
a) der Versicherungsnehmer diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet,
geliehen oder durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie
Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.

Der „besondere Verwahrungsvertrag“ entsteht auch bei „…kannste das ma unterstellen…“.

Anders sieht es in Gaststätten aus, da haftet z.B. der Wirt, wenn er die Jacke an den Haken hängt. Aber dies ist ein anderes Thema!

VG René

Hausratversicherung gewesen, falls die Maschine Eigentum des Versicherten gewesen wäre?

Nein. Mäuse sind kein versichertes Risiko.

nicht jedoch gegen FAQ 1129

… ist der FAQ 1129 Verstoß ?

Gruß

Nordlicht

Hallo,
wenn man für jemanden eine Profikaffeemaschine in der
Abstellkammer des Hauses aufbewahrt und es sich dann
herausstellt, dass sich Mäuse in die Maschine eingenistet
haben, einen Schaden von enormer Summe angerichtet haben,

na sowas, wie wohl die Mäuse in die Maschine gekommen sind,
die hatten bestimmt Ihr Werkzeug (Säge, Meisel und Hammer) dabei.

dann meint wohl der Durchschnittsmensch, dass das ein
Haftpflichtschaden sei.

warum sollte er? Wenn jemand etwas verleiht, dann muss er auch damit rechnen, dass er dies im beschädigten Zustand zurück bekommt.

Da hätte man aber fahrlässiger sein müssen, die gesichteten
Mäuse ignorieren und sich nicht auf Fallen (leer geblieben)
oder Katzen verlassen.
Da hätte man auch die Frassspuren an den Hühnersemmelnetzen
nicht beachten dürfen.

Märchenstunde ist angesagt!

Wäre denn der Mäuseschaden ein Fall für die
Hausratversicherung gewesen, falls die Maschine Eigentum des
Versicherten gewesen wäre?

nein

…wieso märchenstunde?

…wieso märchenstunde?

Handelt es sich etwa um eine Messi-Wohnung ?

…nehmen wir einmal an, diese Kammer befindet sich in einem Haus auf dem Land.
Nehmen wir weiter an, der Hausbesitzer - und damit Obhutgeber - hat vier Katzen, die immer wieder einmal lebende Mäuse ins Haus bringen.
Wer sich in der Szene auskennt wird nun vielleicht wissen, dass lebende Mäuse in Panik irgendwohin flitzen.
Manchmal nach draussen, manchmal in einen „sicheren“ Raum und wenn dort auch noch Netze mit leckeren, trockenen Semmeln hängen, die eigentlich für die Hühner des Hausbesitzers bestimmt sind, dann wird so eine Maus wohl kaum sofort das Weite suchen.
Nehmen wir weiter an, der Hausbesitzer sieht gelegentlich eine Maus, stellt eine Lebendfalle auf, die aber leer bleibt, dann rechnet er damit, dass die Katzen ihren Job erfüllen.
Der Hausbesitzer hofft sehr, dass die Maus nicht schwanger ist.

In diesem Beispiel wäre es auch so, dass die Maus - vielleicht wären es ja auch Mäuse - auch Pantoffel angeknabbert hätten und von der Arbeitskleidung die - beim waschen nicht zu entfernenden Ölfarbflecke herausgefressen hätten.

Der Obhutgeber würde aber vermutlich kaum auf die Idee kommen, dass Mäuse in eine Kaffeemaschine imensen Ausmasses und aus bestem Edelstahl schlüpfen.

Es wäre wohl auch kaum zu glauben, dass der Techniker, der dann die Maschine öffnen würde, um zu sehen, weshalb sie nicht funktioniert,
vermutet, dass sich noch eine Maus im Inneren der Maschine befindet.

Ingrid

In diesem Beispiel wäre es auch so, dass die Maus - vielleicht
wären es ja auch Mäuse - auch Pantoffel angeknabbert hätten
und von der Arbeitskleidung die - beim waschen nicht zu
entfernenden Ölfarbflecke herausgefressen hätten.

Der Obhutgeber würde aber vermutlich kaum auf die Idee kommen,

dass Mäuse in eine Kaffeemaschine imensen Ausmasses und aus
bestem Edelstahl schlüpfen.

Es wäre wohl auch kaum zu glauben, dass der Techniker, der
dann die Maschine öffnen würde, um zu sehen, weshalb sie nicht
funktioniert,
vermutet, dass sich noch eine Maus im Inneren der Maschine
befindet.

Es war einmal… eine kleine Maus mit Namen Bernhard lebte mit seiner Frau Maus Bianca viele Tage vergnügt in dem Bauernhaus
bei der Tante Ingrid.
Eines Tages kam Tante Ingrid mit 2 kleinen süssen Kätzchen (Rosi und Resi) nach Hause. Diese streichten den ganzen lieben langen Tag im Haus herum und suchten Mäuse.
Da kam der Maus Bernhard eine Idee. Er holte sich im Werkzeugkeller bei Tante Inrid einen Schraubenzieher und eine Zange. Schraubte die Kaffemaschine auf und richtete sich hier eine Wohnung ein. Seine Frau Bianca die ebenfalls sehr schlau war bastelte einen Riegel und schwups war die Wohnung in der Kaffemaschine von außen nicht mehr einzusehen. So lebten die netten kleinen Mäuse Bernhard und Bianca viele viele Tage glücklich zusammen, bis eines Tages Tante Ingrid auf die Idee kam die Kaffemaschine zu verschenken und schon nam das Unglück seinen Lauf…

…ja, so könnte es gewesen sein!

Und vielleicht würde diese Geschichte, die sich wie ein Märchen liest, zu einem guten Ende kommen, wenn die Versicherung beim lesen, die richtige Auslgegung finden würde!

Grüsse
Ingrid - die leider keine Buchstabenkennung für „lächeln“ kennt