Rechtsfrage zur Homepage: E-Shop bzw. Flohmarkt

Hallo,

ich habe mir überlegt einen „Flohmarkt“ auf meiner privaten Homepage einzurichten. Angebote und Gesuche von gebrauchten Gegenständen.
Neue geht wohl nicht oder ist dies in kleinen Mengen auch möglich?
In wie weit darf man dies privat betreiben und wo sind hier rechtliche Beschränkungen?

Vielen Dank für jeden Rat.

Soweit du nach Außen mit deinem Geschäft auftrittst (z.B. Ware einkaufen und verkaufen) mit dem Ziel auf Dauer mit deinem Geschäft Einnahmen zu erzielen, bist du schon Kaufmann und keine Privatperson mehr. Das gilt auch wenn du keine Gewinnerzielungsabsichten hast. Es ist auch egal um was für eine Ware es sich handelt gebraucht oder neu.

Du könntest dein Online-Shop als Nebengewerbe anmelden. Damit kannst du dich erstmal absichern. Du behälst deinen Arbeitsplatz und in Freizeit kannst du dich mit deinem Online-Shop beschäftigen. Und wenn du merkst dass du davon leben kannst, dann kannst du kündigen.

mfg stas

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