Hallo, ich bitte unteranderem Hochzeit Unterseiten wie Einladungen, Willkommen-Schilder Gastgeschenke und so weiter an.
Aktuell habe ich einen Fall bei dem ich nicht genau weiß wie die Rechtslage ist.
Eine Kundin hat bei mit einen Sitzplan bestellt. Sie war auch schon bei der Bestellung sehr merkwürdig und unschlüssig ob sie wirklich die Verpflichtung eingehen möchte.
Bei der Auftragsbestätigung wird die Adresse, was bestellt wird der Preis alles Schriftlich mit Datum und Unterschrift festhalten.
Diese Schreiben habe ich auch von der Kundin erhalten. Nun meinte sich nach paar Endwürfen das Sie in der Familie einen Unfall hätten und das Geld würde nicht mehr reichen, für eine Hochzeit.
Darauf hin hat sie sich auch nicht mehr gemeldet. Ich dachte Sie möchte die Karte nicht mehr und habe Ihr eine kleine Abbruchpauschale in Wert von 20€ für die angefallene Zeit in Rechnung gestellt. Diese habe ich Ihr per E-mail als Antwort auf ihre Auftragsbestätigung gesendet. Also keine neue E-mial. Ich habe Sie auch per WhatsApp darauf aufmerksam gemacht. Über whatsapp wurde auch alles besprochen.
Darauf kann fast einen Monat keine Rückmeldung und darauf habe ich dann eine Mahnung mit 5€ Mahngebühren per post versendet.
Die Kundin antwortete verärgert was das sollte?
Sie hätte keine E-mail erhalten. wenn müsste es im Spam Ordner geladen sein. Und sie sollte jetzt nicht den kauf abbrechen eventuell würde sie im nächtens Jahr Heiraten. Und 20€ + 5€ Mahngebühren für nichts wollte sie nicht bezahlen.
Ich habe Sie darauf nochmal aufmerksam gemacht, dass sie kein Fertiges Regal bestellt hat sondern eine Sonderanfertigung, die in Bearbeitung ist/war.
Nun ist meine Frage: kann sie den kauf auf ein Jahr verschieben? Wie kann ich eine Frist setzten? Nicht das Sie hofft, dass das ganze im Sand verläuft und alles einfach vergessen wird. Ich möchte zumindest die 20€ haben keiner will umsonst arbeiten.