Rechtsfrage zur Sonderanfertigung - Aufschiebung der Bestellung vom Kunden aus

Hallo, ich bitte unteranderem Hochzeit Unterseiten wie Einladungen, Willkommen-Schilder Gastgeschenke und so weiter an.

Aktuell habe ich einen Fall bei dem ich nicht genau weiß wie die Rechtslage ist.

Eine Kundin hat bei mit einen Sitzplan bestellt. Sie war auch schon bei der Bestellung sehr merkwürdig und unschlüssig ob sie wirklich die Verpflichtung eingehen möchte.

Bei der Auftragsbestätigung wird die Adresse, was bestellt wird der Preis alles Schriftlich mit Datum und Unterschrift festhalten.
Diese Schreiben habe ich auch von der Kundin erhalten. Nun meinte sich nach paar Endwürfen das Sie in der Familie einen Unfall hätten und das Geld würde nicht mehr reichen, für eine Hochzeit.
Darauf hin hat sie sich auch nicht mehr gemeldet. Ich dachte Sie möchte die Karte nicht mehr und habe Ihr eine kleine Abbruchpauschale in Wert von 20€ für die angefallene Zeit in Rechnung gestellt. Diese habe ich Ihr per E-mail als Antwort auf ihre Auftragsbestätigung gesendet. Also keine neue E-mial. Ich habe Sie auch per WhatsApp darauf aufmerksam gemacht. Über whatsapp wurde auch alles besprochen.

Darauf kann fast einen Monat keine Rückmeldung und darauf habe ich dann eine Mahnung mit 5€ Mahngebühren per post versendet.

Die Kundin antwortete verärgert was das sollte?
Sie hätte keine E-mail erhalten. wenn müsste es im Spam Ordner geladen sein. Und sie sollte jetzt nicht den kauf abbrechen eventuell würde sie im nächtens Jahr Heiraten. Und 20€ + 5€ Mahngebühren für nichts wollte sie nicht bezahlen.

Ich habe Sie darauf nochmal aufmerksam gemacht, dass sie kein Fertiges Regal bestellt hat sondern eine Sonderanfertigung, die in Bearbeitung ist/war.

Nun ist meine Frage: kann sie den kauf auf ein Jahr verschieben? Wie kann ich eine Frist setzten? Nicht das Sie hofft, dass das ganze im Sand verläuft und alles einfach vergessen wird. Ich möchte zumindest die 20€ haben keiner will umsonst arbeiten.

Hallo,

es handelt sich um einen Werkvertrag, nehme ich an.
Ich nehme ebenso an, dass das Abblasen einer Hochzeit ein wichtiger Grund ist, der den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
Der Unternehmer ist nun berechtigt, die Vergütung zu verlangen, die auf den bis zur Kündigung erbrachten Teil des Werks entfällt.
Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.
Hiermit ist der Schaden durch entgangenen Gewinn gemeint, den man prinzipiell mit 5% des Werts der noch nicht erbrachten Leistung ansetzen kann (den erbrachten Teil der Leistung bekommt man ja bezahlt).

Wobei mir unklar ist, was deine Leistung eigentlich genau ist.
Einen Sitzplan bespricht man doch in der Familie, deine Leistung ist: ??? Das Ausdrucken?
Was kostet denn sowas?

Einen Sitzplan für etwa 500 Leute in einer Mehrzweckhalle zusammenzubauen, dabei Verhältnisse zwischen den verschiedenen Verzweigungen der beteiligten Sippen zu berücksichtigen, die den Eltern der Brautleute gar nicht unbedingt bekannt sind, vielleicht auch junge Leute im heiratsfähigen Alter in die Nähe zueinander zu bringen (je nach Orientierung ihrer Väter haben die Mädels unter Umständen keine andere Möglichkeit, ohne permanente Aufsicht aus dem Haus zu kommen), falls ein Zaffa gehalten wird, den Sitzplan auf die Ordnung im Zaffa und dessen Einmarsch abstimmen. Stell Dir eine Hochzeit der Art vor, wie sie in D bis in die 1950er Jahre auf dem Land gefeiert wurde: Als dreitägiges Fest, bei dem jeder Gast genau auf das Protokoll achtet - nicht nur im ND war es wichtig, in welcher Reihenfolge die Teilnehmer bei irgendeinem politischen oder kulturellen Anlass genannt wurden.

Wenn die Teilleistung „Sitzplan“ bereits erbracht worden ist, sind dafür 20 € so gut wie geschenkt.

Schöne Grüße

MM

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hi,

man könnte den Text aber auch so interpretieren, dass der AN den Vertrag aufgelöst hat.

Eine AZ wäre doch passend gewesen und würde eventuell beide zufrieden stellen.

grüße
lipi

Was du alles weißt.

Vielleicht kommt ja noch eine Äußerung von Saidi91 zu Umfang und Wert des Auftrags.

ist auf der Basis des Namens Saidi nicht sehr kompliziert.

Und wird umso einfacher, wenn man ein Gartengrundstück in der Nähe der Rheingoldhalle (Kapazität bei Rundbestuhlung im Hufeisen: 500 - 600 Personen) bewirtschaftet und dort recht oft hört, wie ein Zaffa mit Drommeten, Olifanten und allerley Trommeln dort Einzug hält.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

danke für Eure Rückmeldungen.
Es ist eine Papeterie gewesen. Also wir waren mitten in der design Erstellung der Karten auf den die Tisch Nr. stehen und wer an welchen Tisch Sitzt.

Aber das ist es nicht!! Meine Frage war wie lange darf die Kundin den Kaufvertrag aufschieben. Es ist unklar ob Sie Überhaut Heiratet und wenn dann vielleicht nächtens Jahr. Ich möchte das ganze befristen da sie den Kaufvertrag auch nicht kündigen möchte. Sie möchte eventuell paar Jahre warten oder hofft, dass ich das ganze vergessen.

Ja, das dachte ich auch. Aber sie möchte nicht den Vertrag auflösen!! Eher auf eine ungewisse zeit aufschieben. Vielleicht nächstes Jahr meinte Sie.

Hallo,

danke für Eure Rückmeldungen.
Es ist eine Papeterie gewesen (individuelles design - druck - Versand). Also wir waren mitten in der design Erstellung der Karten auf den die Tisch Nr. stehen und wer an welchen Tisch Sitzt.

Aber das ist es nicht!! Meine Frage war wie lange darf die Kundin den Kaufvertrag aufschieben. Es ist unklar ob Sie Überhaut Heiratet und wenn dann vielleicht nächtens Jahr. Ich möchte das ganze befristen da sie den Kaufvertrag auch nicht kündigen möchte. Sie möchte eventuell paar Jahre warten oder hofft, dass ich das ganze vergessen.

individuelles design - druck - Versand

also extra anfertigung

Darauf musst du dich nicht einlassen.
Wesentliche Vertragsbestandteile sind:

  • was wird geliefert
  • wann wird es geliefert
  • zu welchem Preis.

Da das „Wann“ auf ungewisse Zeit verschoben wurde, kann das nicht mehr der ursprünglich abgeshclossene Vertrag sein.

Rechne die bisherigen Leistungen ab (nix da mit „Pauschal 20€“) und sichere zu, bei einem Neuvertrag dann den Preis um den Betrag zu mindern. Es sei denn, dass die Vorleistungen dann erneut anfallen, etwa weil es Änderungen gibt.

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Danke, du hast mir sehr geholfen. Das hört sich logisch an.

gibt es Paragrafen die ich mir aufschieben kann.