RechtsfrageDiebstahl,Sachbeschädigung

Folgende Situation: Der Nachbarsjunge(12 Jahre!!) hat meinen Kellerraum aufgebrochen, mein Fahrrad(Wert:400€) geklaut und einen Eimer Wandfarbe(150€), damit hat er das Fahrrad komplett angemalt und sämtliche Teile abgerissen, den ganzen Hof dabei versaut. Später hat er es zurückgegeben. Die Mutter will nicht zahlen was nun? (Ich verfüge über keine Versicherung)

Hallo freesoul,

Wenn du eine keine Privathaftpflichtversicherung hast, dann kann der Fall natürlich auch nicht an die weitergeleitet werden.

Fakt ist, dass ein 12jähriger bei Diebstahl und Sachbeschädigung icht haftbar gemacht werden kann. Das einzige was man versuchen kann ist den Eltern, die in diesem Fall - wie bereits richtig erkannt - haftbar sind eine „Verletzung der Aufsichtspflicht“ zu beweisen, was sich jedoch vor Gericht als sehr schwer herausstellen wird.

Auf jeden Fall handelt es sich hier um einen Fall für das Zivilrecht, also nichts für die Polizei.

Entweder sie belassen es also dabei (was natürlich ärgerlich ist) oder sie versuchen privat gerichtlich gegen die Eltern vorzugehen.

Ich hoffe ich konnte helfen :smile:
denn gegen die Eltern wird es - wie du auch schon schreibst - schwer wegen Verletzung der Aufsichtspflicht Ansprüche zu begründen. gegen das minderjährige Kind auch. Du solltes da auf jeden Fall hart bleiben. Viel Glück!

Zum Ersten würde ich, auch wenn der Junge noch nicht strafmündig ist, eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung erstatten (Diebstahl liehgt hier m.E. nicht vor, da die Zueignungsabsicht fehlt). Somit ist der Sachverhalt bei der Polizei bekannt und wenn er dann 14 Jahre alt ist und nichts dazugelernt hat…
Zum Anderen würde ich mit dem Jungen im Beisein der Mutter reden, ob sie den Schaden nicht doch ersetzen wollen, denn ein zivilrechtlicher Titel gegen den Jungen hat 30 Jahre Gültigkeit. Das heisst, wenn er denn mal eigenes Geld hat…
Ob die Haftpflicht der Mutter eintritt, kann ich nicht sagen. Wage ich aber zu bezweifeln. Da müsste mal ein Spezi für Versicherungen gefragt werden.
Über die strafrechtliche Schiene kriegst Du Dein Geld jedenfalls nicht zurück…
Sorry, aber mehr kann ich Dir hier nicht sagen.
Gruß

Hallo,

das Kind ist noch nicht 14 Jahre und kann nicht zur Verantwortung gezogen werden, aber die Mutter. Eigentlich müsste deren Versicherung greifen, wenn sie eine hat, denn der Verursacher wird zur Verantwortung gezogen. Das würde ich als nächstes abklären. Wenn sie nicht mit sich reden lässt, würde ich sie anzeigen. Aber ich gehe davon aus, dass sie nicht zahlen kann, wenn sie keine Versicherung hat.

Viel Glück!
Gruß Katja

hallo,
für Kinder über 7 Jahre wird allgemein eine gewisse Strafmündigkeit vorausgesetzt, das macht die Tat nicht weniger einfach in der Beurteilung des WARUM ?
Deshalb beschränke ich mich hier auf die Frage nach der Ursache = Psychologie.
Ein Gespräch mit der Mutter (Eltern) wäre der 1. Schritt, wenn das nichts bringt wäre der Weg zu Polizei mit Strafanzeige die Folge um der Mutter auf die Sprünge zu helfen.

Die materielle Seite Einbruch, Diebstahl, Sachbeschädigung, Schadensersatz usw. will ich her nicht angehen, wäre Sache von Juristen/Fachleuten.

Fazit: wer völlig ohne RestrisikoVersicherung lebt, kann zumindest Erfahrungen sammeln als Gewinn.

(Ein Mensch für sich ist harmlos - der Umgang mit einer Menge ist immer auch gefährlich.)

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Kinder sind bis 13 Jahre strafunmündig, somit kann der Junge nicht belangt werden. Die Mutter hat ihre Aufsichtspflicht verletzt, in der Regel sollte die private Haftpflichtversicherung der Mutter den Schaden des Kindes regulieren. Sollte diese sich weigern die Versicherung ein zu schalten, wird es wohl auf ein Privatklageprozess hinaus laufen. D.h. für dich, besorg dir einen Anwalt, wenn du ne Rechtsschutzversicherung hast um so besser für dich! Zur Polizei oder Staatsanwaltschaft zu gehen wird nichts bringen weil hier das öffentliche Interesse fehlt, darum auch eben auch die zivilprozessliche Regelung!
Ich wünsche dir viel Erfolg!

Im Strafrechtlichen sinne kann der Junge nicht belangt werden, da er erst mit 14 Jahren strafmündig ist. Sie können zivilrechtlich gegen ihn vorgehen §823 BGB auf Ersatz des erstandenen Schaden verklagen, da er mit 12 Jahren wissen muss, dass er keine derartigen rechtswidrigen Handlungen begehen darf. Er müsste dann den Schaden ersetzen. es sieht nicht gut aus, da er wahrscheinlich nur über geringes taschengeld, wenn überhaupt, verfügt. Es sei denn er hat eigenes Vermögen, z. b. ein Sparbuch, auf das die Verwandschaft einzahlt. Die Mutter kann nur belangt werden, wenn ihr Vernachlässigung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann, wenn er z.B. derartige rechtswidrige Handlungen schon vorher begangen hat und der Mutter dies bekannt ist. Es sieht nicht günstig aus. Möglicherweise reicht ein anwaltliches Schreiben an die Mutter, so dass diese sich einschüchtern lässt und freiwillig für den Schaden, den ihr 12 Jähriger Sohn angerichtet hat,aufkommt. auf jeden Fall in der Nachbarschaft Erkundigungen einziehen, ob der Junge schon in ähnlicher Weise auffällig geworden ist.