Ich, Heilpraktikerin für Psychotherapie habe Praxisräume bei einer Heilpraktikerin zur zeitweisen Nutzung gemietet, mit ihrer Erlaubnis (mündliche Zustimmung) dort Fotos für meine homepage gemacht. Nun hat sie den Mietvertrag gekündigt und verlangt, dass ich die Bilder von der homepage nehme.
Darf sie das? Muss ich nun für teures Geld neue Fotos machen lassen? Wie ist es, wenn man auf den Fotos ihre Räumlichkeiten nicht mehr als IHRE erkennen kann?
Ihre Frage ist eigentlich nicht mein Spezialgebiet, deshalb habe ich in der Datenbank „juris“ nachgeforscht: Es gibt tatsächlich ein „Persönlichkeitsrecht an Räumen“, aber wie so häufig bei juristischen Fragen muß man auch hier sagen: „Es kommt drauf an!“. Sie können jedenfalls versuchen, folgende Urteile im Internet zu finden:
LG Köln, Urteil vom 08.01.2009, Az. 29 S 67/08;
LG Potsdam, Urteil vom 21.11.2008, Az. 1 O 175/08.
In Ihrem konkreten Fall neige ich dazu, den Anspruch Ihrer „Wettbewerberin“ abzulehnen, da es m.E. hier überwiegend um Konkurrenzfragen geht.
Aber noch eoinmal: Urheberrecht ist nicht mein Spezialgebiet, sondern Sozial- und Erbrecht. Fragen Sie lieber noch einmal einen spezialisierten Kollegen, Sie können sie beispielsweise bei der Dt. Anwaltsauskunft erfragen.
Andererseits ist es natürlich schade, daß Sie die damalige Vereinbarung nur mündlich getroffen haben (ein anderer Zeuge dürfte natürlich nicht dabei anwesend gewesen sein).
ich bin zwar kein REchtsanwalt aber im Webbereich tätig.
Also wenn die Räume nicht erkennbar sind müßte die Vermieterin erstmal nachweisen woher die Fotos stammen.
Generell ist die Sache ein Streitfall, da Sie die Fotos gemacht haben als sie dort eingemietet waren und die Fotos sicher ihre Tätigkeit darstellen. Also bevor Sie diese Fotos für teures Geld neu erstellen lassen würde ich notfalls eine verbindliche Rechtsberatung einholen.
Ich hoffe ich konnte wenigstens ein wenig helfen
leider kann ich Ihnen in Ihrem Fall nur unsichere Antworten geben. Festzustellen, dass sowas schriftlich festzuhalten ist, oder aber Sie haben einen Zeugen.
Ich bitte Sie in dieser Sache einen Fachanwalt anzuschreiben.
Hallo,
es tut mir leid, kann dir dazu leider keine sichere Aussage maschen.
Meine aber, dass das als Kündigungsgrund nicht ausreicht, nicht nur weil sie es dir mündlich erlaubt hat, da steht ihr dann wohl beide in der Beweispflicht.
Meist geht es bei solchen Fällen um die wahrung des Privaten, aber ich würde sagen, dass ist hier nicht gegeben. Wenn Du/sie den Betrieb jedoch in Ihren zu gleichen Zwecken benutzten Räumen benützen, sieht die Sachlage schon wieder ganz anders aus.
Bin mir aber wie gesagt nicht sicher, sorry u. lg
die Fotos sind nicht der Kündigungsgrund. Es ging einfach darum, ob sie mir jetzt nach der Kündigung die Nutzung der Fotos auf der homepage untersagen kann.
leider bin ich kein Jurist und kann nur auf der Grundlage meiner Lebenserfahrung Stellung nehmen:
Wenn Sie nichts Schriftliches von der Gegenseite haben, haben Sie auch kein Beweismittel, oder gibt es Zeugen für die Fotografiererlaubnis?
Wenn Sie digitale Fotos haben, lassen sich diese ja am Computer so bearbeiten, dass die Räumlichkeiten nicht mehr zu identifizieren sind. Vielleicht wäre das ein Weg, sich mit der Vermieterin gütlich zu einigen.
Es geht nicht darum, dass sie bestreitet die Zustimmung erteilt zu haben. Das bestreitet sie (bisher) nicht und das könnte ich ggf. auch aus einem Schriftverkehr heraus beweisen.
Es geht ihr einfach darum, dass sie nach der Kündigung des Mietvertrages die Bilder nicht auf meiner homepage haben will. Sicher kann man daran rumschneiden, aber dann kann ich die Fotos nicht mehr für eine ordentliche Werbung auf der homepage gebrauchen.
Meine Frage war einfach, inwiewet sie das verlangen kann. Im Internet fand ich einen Hinweis, dass es zwar ein Recht aufs eigene Bilde gebe, aber nicht ein Recht aufs Bild der eigenen Sache, außer dieses Foto wäre durch Hausfriedensbruch zustande gekommen, was ja nicht der Fall ist. Aber was aussagekräftiges fand ich bisher leider nicht.