Rechtsfragen

Liebe/-r Experte/-in,
Ich hätte gern mal eine Expertenmeinung zu einer rechtlichen Frage. Anfang dieses Jahres habe ich nach 10jähriger Mitarbeit eine betriebsbedingte Kündigung erhalten. Daraufhin hatte ich mir einen Anwalt genommen,der mir sagte, die Kündigung ist rechtwidrig und ich würde mit einer ordentlichen Abfindung aus der Firma aussteigen können. Mein Wunsch war es auch dort aufzuhören, das für mich das Vertrauensverhältnis gestört war. Jedenfalls ging es dann weiter, das die Kündigung zurückgezogen wurde, ich aber meinem Anwalt mitgeteilt habe, das ich auf jedenfall aus dem Arbeitsverhältnis austreten möchte. Ich bin mit dem Anwalt sehr unzufrieden, zumal er den Gütetermin ohne meine ausdrückliche Zustimmung abgesagt hat. Ich kann es natürlich nicht beweisen, habe aber das Gefühl, das da irgendwas schiefgelaufen ist. Der Anwalt fordert von mir eine ziemlich grosse Summe, ohne das es jemals zu einer Gerichtsverhandlung kam. Momentan befinde ich mich immer noch in Stellung, bin aber dem Mobbing ausgesetzt, was ich damals auch befürchtet habe. Ich habe wie gesagt, nach 10jähriger treuer Mitarbeit, jetzt eine Abmahnung bekommen und befürchte, das als nächstes die fristlose Kündigung folgt. Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen…Dankeschön im voraus

Sehr geehrter artimis1

Dass da irgendetwas schiefgelaufen ist, glaube ich tatsächlich auch. Leider ist es so, dass im Falle eines Rückzuges der Kündigung der eigentliche Klagegrund dahingefallen ist. Das hatte dann zur Folge, dass kein Gütetermin mehr benötigt wurde. In dieser Situation hätten Sie mir dem Anwalt darüber reden müssen, dass er von der Firma verlangt hätte, dass die ihm entstandenen Auslagen und Bemühungen ersetzt werden. Wenn Sie in der Folge dennoch auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestanden haben, dann sind die Bemühungen des Anwaltes als ausserhalb der Arbeitsstreitigkeit zu sehen. Sie schreiben nun, dass Sie dem Mobbing ausgesetzt sind. Wenden Sie sich an die nächstgelegene Mobbingschutzstelle Ihrer Gewerkschaft oder Arbeitnehmerorganisation oder allenfalls an eine freie Mobbingschutzstelle.

mit freundlichen Grüssen

Walter Schäppi

ich schlage vor, mit dem Anwalt noch einmal zu sprechen. Dabei sollte auch erörtert werden, inwieweit die Möglichkeit für dich zum Ausstieg aus dem Arbeitsverhältnis über einen so genannten Auflösungsantrag nach dem Kündigungsschutz-Gesetz besteht. Die Begründung des Auflösungsantrags ist allerdings schwierig, weil ein Grund für das entgangene Vertrauen in die gemeinsame arbeitsvertragliche Zukunft entfallen sein muss.

Hinsichtlich einer wirtschaftlichen Situation rege ich an, mit dem Anwalt über die Möglichkeit zur Beantragung von Prozesskostenhilfe zu sprechen.

Sollte dies alles nicht funktionieren, wäre es notwendig, den Anwalt/die Anwältin zu wechseln. Dies führt aber zu erheblichen weiteren Kosten. Daher bietet sich das erst in 2. Linie an.

Sehr geehrter Herr Schäppi,

erstmal vielen Dank für Ihre schnelle und sehr informative Antwort.
Es ist so, das der Anwalt mir mitteilte, ich komme mit
einer Abfindung so m die 10000 Euro aus meinem Arbeitsverhältnis und die Kosten für ihn würden dann
so ca. 1400 euro betragen. Jetzt möchte der Anwalt aber die volle Summe ohne das es zu dem Gütetermin gekommen ist. Und er mir auch noch mitteilte, er hat noch nie einen Fall verloren, nur einmal , da seine Mandantin nicht auf Arbeit erschienen ist, was bei mir aber nicht der Fall ist. Darf ich Sie fragen, ob es nicht so ist, wenn man trotz einer zurückgezogenen Kündigung, und man die Befürchtung hat das sich das
Arbeitsverhältnis danach verschlechtert, trotzdem auf der Kündigung bestehen kann. Aus meiner Sicht wurde die Kündigung zurückgezogen, da man keine Abfindung zahlen wollte. Natürlich bewerbe ich mich jetzt, da ich aber in meinen alten Beruf als Sekretärin wieder möchte, ist es nicht so einfach. Ich kann natürlich auch nicht einfach kündigen, weil ich dann gesperrt bin vom Arbeitsamt.

Ich bedanke mich im voraus.

Mit freundlichen Grüssen

Diana Müller

Sehr geehrte Diana Müller

Mit Ihrer Klage gegen die „betriebsbedingte Kündigung“ haben Sie zum Ausdruck gebracht, am Weiterbestehen des Arbeitsverhältnisses interessiert zu sein. Klar ist es so, dass der Arbeitgeber die Kündigung zurückgezogen hat, damit er nicht die Abfindung bezahlen muss. Dennoch bleibt es bei dem, was ich bereits ausgeführt habe. Der Anwalt hätte darauf bestehen müssen, dass die Firma seine Kosten übernimmt. Leider kann ich Ihnen keine besseren Auskünfte geben.

mit freundlichen Grüssen

Walter Schäppi

Guten Tag,

hat sich die Antwort erledigt?

Gruß Klaus

Guten Tag,

hat sich die Antwort erledigt?

Gruß Klaus

Hallo Klaus,

Ich befinde mich immer noch in der selben Situation,
da ich momentan aus Jobsuche bin, aber leider noch nichts passendes gefunden habe.

Der Anwalt besteht natürlich auf sein Geld. Es ist sehr
nervenaufreibend.

Falls Du einen Rat für mich hast,wäre ich dir sehr dankbar.

Mit freundliches Grüßen

Diana