Rechtsfragen

Liebe/-r Experte/-in,
ich wollte wissen wie hoch Mobilfunkanbieter eine Bearbeitungsgebühr für eine Rücklastschrift ansetzen dürfen.Gibt es eine Grenze?
Folgendes ist passiert, da mein Konto nicht ausreichend gedeckt war, um eine Mobilfunkrechnung zu begleichen, wurde meine SIM-Karte natürlich gesperrt.
Das frei machen war umsonst, nur habe ich auf meiner Rechnung jetzt 30,00 Euro für „Bearbeitungsgebühr f. Rücklastschrift-Sperrgebühr“ stehen.
Dürfen die soviel dafür berechnen??Oder kann ich dagegen angehen?
Liebe Grüße
-gandus90-

Hallo Gandus90,

die Anbieter verlangen normalerweise für das Entsperren einer Karte auch eine Gebühr. Ferner dürfen sie auch das Geld für die Rücklastschriften von dir verlangen.

Ein persönlicher Rat von mir:
Zahlen Sie die 30 € und sehen Sie damit die Angelegenheit als erledigt an. Gerichtlich werden Sie keine Chancen haben.

Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Start in 2010.

Herzliche Grüße,
O. Kubat=====

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Ich versuche unverbindlich zu helfen:
Nachfrage: Was für eine Karte war es ? Kreditkarte oder EC-Karte ? Wer hat die Bearbeitungsgebühr berechnet? Bank oder Mobilfunkunternehmen ?
Grundsätzlich darf keine Rücklastschriftgebühr von einer Bank verlangt werden, das hat der BGH unter Aktenzeichen XI-ZR 154/04 im Jahr 2005 festgestellt.
Falls das Mobilfunkunternehmen die Gebühr berechnete, gilt grundsätzlich der Mobilfunkvertrag mit diesem Unternehmen.
Freundliche Grüße
Chris.R.