Rechtsfragen

Liebe/-r Experte/-in,

Was unterscheidet ein „Urteil“ vom „Spruchtermin“ in Folge eines Beweisbeschlusses
(Zivilprozess) ?

Vielen Dank schon im Voraus
Wolfgang

Hallo,

ein Urteil ist im Zivilrecht der Abschluss eines streitigen Verfahrens. Dem geht in der Regel voraus eine mündliche Verhandlung und - wenn nötig - die Beweisaufnahme (Zeugenvernehmungen, Sachverständigenanhörungen, Ortstermine zur Augenscheineinnahme u.a.).
Spruchtermin nennt man einen Gerichtstermin, bei dem entweder ein Urteil oder ein Beschluss verkündet (bekannt gegeben) wird. Solch ein Beschuss kann ein verfahrensleitender Beschluss sein, ein Beweisbeschluss, ein Einstellungsbeschuss oder ein anderer Beschlussinhalt.

Guten Tag Tonicrot,

vielen Dank für die schnelle Antwort, die mir sehr weiterhilft.

Jetzt rätsele ich nur noch, warum mein RA nicht möchte, dass ich beim Spruchtermin
als stummer Beobachter zugegen bin.

Auf jeden Fall nochmals vielen Dank. Ich hoffe, ich kann auch mal so gut helfen.
Freundliche Grüße
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

die Antwort ist ganz simpel und ernüchternd:

Der Spruchtermin ist so einfach und dröge, wie nur was, ohne jedes Buhei. Dazu lohnt nicht die Anwesenheit. Mancher Laie bekommt diese Vorgänge gar nicht richtig mit, weil oft ‚in einem Rutsch‘ eine ganze Reihe solcher Sprüche vorgelesen werden - auch vor leerem Saal.

Vielleicht hilft auch mein Vergleich zum Verständnis: „Beim Wurstmachen und beim Gesetzemachen sollte man besser nicht zuschauen“ - so Bismarck. Und dennoch kann beides gut sein im Ergebnis.

Gruß
Tronicrot

Hallo Tronicrot,

danke nochmals für die zusätzlichen humorigen Bemerkungen. Ich werde sie
beherzigen und mich zu absentieren wissen.

Schönen Tag und herzliche Grüße
Wolfgang

hallo,

offen gestanden, habe ich diese Frage nicht ganz oder nicht richtig verstanden.

mfg

JK