Liebe/-r Experte/-in,
Guten Tag,
im Dezember 2009 habe ich fristgerecht die Mitgliedschaft in meinem Fitness-Studio zum 31.03.10 gekündigt. Die Kündigung wurde akzeptiert und bestätigt. Im Januar wurde mir zusätzlich zum monatl. Beitrag eine „Tainerjahrespauschale/2010“ von 60 € abgezogen. Im Vertrag steht: Trainerjahrespauschale wird jährlich am Beginn des Jahres erhoben. Meinem Verständis nach bezieht sich eine Jahrespauschale die mehrmals als solche ausgewiesen wird, auf 12 Monate. Ich habe diesen Einzug rückgängig gemacht und die Trainerpauschale anteilig für die Monate bis zur Kündigung überwiesen. Worauf hin das Studio geschrieben hat, ich hätte den Vertragstext falsch verstanden und haben angekündigt folgenden Monat den geforderten Betrag plus Mahngebühren plus Bank Gebühren einzuziehen.
Können die das machen? Was kann ich tun?
Mit freundlichen Grüßen
A. Trost
Hallo Janina62
Als schweizerischer Rechtsanwalt kann ich Ihre Frage nur unzureichend beantworten. Es wird aber auch nach deutschem Recht auf den genauen und vollständigen Vertragstext ankommen. Im Zweifel wird jeweils zu Ungunsten desjenigen entschieden, der den Vertrag aufgesetzt hat - im konkreten Fall also zu Ungunsten des Studios. Der einzelne Satz, den Sie zitieren, spricht meines Erachtens eher gegen Sie, was schon aus der Überlegung folgt, dass jemand, der im März auf Ende Juni kündigt, zu diesem Zeitpunkt die Pauschale schon längst bezahlt hat.
Vielleicht lohnt sich ein Blick auf die bisherige Abrechnungspraxis, insbesondere bei Ihrem Eintritt in das Studio. Sollten Sie beispielsweise Mitte 2002 in das Studio eingetreten sein und hat man Ihnen damals (bei identischen Vertragsbedingungen) bloss die halbe Trainerjahrespauschale in Rechnung gestellt, so würde dies zeigen, dass das Studio die Vetragsbedingungen gleich interpretiert wie Sie. Haben Sie demgegenüber damals die ganze Pauschale bezahlt, spricht dies wiederum gegen Sie. Sollten Sie jedoch zu Beginn eines Kalenderjahres eingetreten sein, lässt ein Blick auf die bisherige Abrechnungspraxis keine zusätzlichen Schlüsse zu.
Mit freundlichen Grüssen
HB
Sehr geehrter Herr Baumann,
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe aber bereits im Dezember gekündigt, zum 31. März (Vertragsende). Die Trainerpauschale wird jeweil am Anfang des Jahres für das kommende Jahr abgebucht. So war es die letzten Jahre. Im Vertrag steht aber, dass die Jahrespauschale immer im Januar eingezogen wird, unabhängig von der Vertragslaufzeit. Was mich verwirrt ist, dass nicht Trainerpauschale im Text steht, sondern Tranier-Jahrespauschale. Das erweckt doch den Eindruck, dass diese Pauschale auf 12 Monate gerechnet ist. Oder liege ich hier völlig falsch?
Mit freundlichen Grüßen
A. Trost
Hallo Janina
Meine Antwort bleibt dieselbe. Je widersprüchlicher der Vertragstext, umso besser für Sie. Ob er allerdings derart widersprüchlich ist, müsste - wenn man diesen Aufwand betreiben will - noch genauer geprüft werden, und zwar von einem deutschen Rechtsexperten.
Zudem: Bei der Auslegung von Dauerverträgen wie dem Ihrigen wird - zumindest in der Schweiz - auch darauf geachtet, wie ihn die Parteien während dessen Dauer handhabten, ohne dass die eine Seite protestiert hätte. Nochmals: Wenn Sie unter dem Jahr in das Fitnessstudio eingetreten sind und trotzdem widerspruchslos die ganze Jahrespauschale bezahlt haben und dann im nächsten Januar wiederum die ganze Pauschale bezahlt haben, tendieren Ihre Chancen gegen Null.
Mit freundlichen Grüssen
HB