Liebe/-r Experte/-in,
ich bekomme Witwenrente und eine Betriebsrente meines verstorbenen Mannes. Zusätzlich erhalte ich von der Arge einen Zuschhuss zur Miete. Da meine Witwen-und Betriebsrente von der Arge bei dem Zuschuss angerechnet wird, muss ich einen Teil der Miete auch selbst von meinem Einkommen bezahlen. Ich muss auch alle Veränderungen meines Einkommens bei der Arge melden. Nun bekomme ich von meinem Stromanbieter eine grössere Rückzahlung, da ich im letzten Jahr zuviel bezahlt habe. Da das aber nicht zu einer Veränderung des Einkommens führt, möchte ich wissen, ob ich das auch bei der Arge melden muss?
Ich hoffe, das Sie mir diese Frage beantworten können.
Mit freundlichen Grüssen
Gisela Damm
Sehr geehrte Frau Damm,
leider kann und darf ich Ihre Frage nicht beantworten. Ihre Frage ist „persönlich“ gestellt. Ich würde mich strafbar und eventuell schadenersatzpflichtig machen, sollte ich Ihre so gestellt Fragen beantworten. Beratung in konkreten Rechtsfragen darf nur ein Rechtsanwalt leisten. Fragen im Rechtsforum dürfen nur in der „Was-wäre-wenn…“-Form gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
=====
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.
Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).
Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/3/1129
Liebe Frau Gisela Damm,
auch eine einmalige Rückzahlung muß der ARGE gemeldet werden. Meiner Mutter ist es so ähnlich ergangen und sie mußte die Rückzahlung von Nebenkosten der ARGE melden.
Mfg. Claudia
Liebe Frau Gisela Damm,
auch eine einmalige Rückzahlung muß der ARGE gemeldet werden.
Meiner Mutter ist es so ähnlich ergangen und sie mußte die
Rückzahlung von Nebenkosten der ARGE melden.
Mfg. Claudia
Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort. Das sind aber keine Nebenkosten. Den Strom bezahle ich ja allein und bekomme dafür keinen Zuschuss.
MfG Gisela Damm
Hi,
die Sache mit den Nebenkosten war ja nur ein Beispiel. Solange man Geld von der ARGE bezieht, muß man alle Einnahmen (auch die einmaligen) angeben. Das kann natürlich von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Ich kann auch nur von meiner Mutter ausgehen, was bei Ihr damals war. Ich bin ja keine Rechtsexpertin was die ARGE betrifft. Am besten die ARGE mal anrufen und nachfragen.
Mfg…
Hallo,
vielen Dank.
MfG Gisela Damm