Rechtsfragen

Liebe/-r Experte/-in,

Was bedeutet:
Wahlärztliche Leistungen
Chefarzt und/oder sein Stellvertreter in den Fällen unvorhersehbaren Verhinderung.

ärztliche Leistungen schließen alle an der Behandlung beteiligten liquidationsberechtigten Ärzte des Krankenhauses einschließlich der von diesen Ärzten veranlassten leistungen von Ärzten oder ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses (Chefarztbehandlung) mit ein. Die Wahl kann nicht auf einzelne liquidationsberechtigte Ärzte des Krankenhauses beschränkt werden. Im Verhinderungsfall übernimmt die Aufgabe des leitenden Arztes sein Stellverteter.

Wahlleistungen

…hingegen sind über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehende Sonderleistungen. Diese sind gesondert zu vereinbaren und zusätzlich zu den Pflegesatzkosten direkt von Ihnen als Patient zu bezahlen. Damit erhalten Sie die persönliche Behandlung und Zuwendung der besonders erfahrenen und fachlich qualifizierten liquidationsberechtigen Ärzte dieses Krankenhauses (i. d. R. Chrefärzte oder deren Vertreter) hinzukaufen.
Ärztliche Leistungen schließen alle ander Behandlung beteiligten liquidationsberechtigten Ärzte des Krankenhauses soweit diese zur gesonderten Berechnung ihrer Leistungen berechtigt sind, einschli. der von diesen Ärzten veranlassten Leistungen von Ärzten oder ärztlich geleiteten Einrichtungen auch außerhalb des Krankenhauses (Chefarztbehandlung) mit ein.

Meine Frage:
Am Anfang des Krankenhausaufenthaltes wurde mir mitgeteilt, dass wahrscheinlich keine Kapazitäten für eine privatärztliche Behandlung frei wären. (dies mündl. nachdem ich die Wahlärztlichen Leistungen unterschrieben hatte)
Die Aufnahmeuntersuchung führte ein Assistenzarzt durch und verordnete auch die weiteren Untersuchungen: EEG, Blutuntersuchung und Entnahme des Nervenwassers.

EEG wurde durch eine MTA ausgeführt, die Blutuntersuchung und Nervenwasserentnahme durch besagten Assistenzarzt.

Nun bekomme ich Rechnungen von verschiedenen Chefärzten des Krankenhauses über wahlärztliche Leistungen. Ferner sind in einer Rechnung vier Visiten aufgeführt, tatsächlich hat nur eine stattgefunden.

Wie geht der Vertrag mit dem tatsächlich Erfolgen überein.
Besteht eine Zahlungspflicht?

Für die Beantwortung lieben Dank im Voraus.
Gruß
Sigi

Liebe S.
[Edit by Team: Name auf Wunsch des Mitgliedes entfernt]

Leider kenne ich mich in Fragen des Krankenversicherungsrechtes nur ungenügend aus. Daher kann ich keine konkrete Antwort geben. Ich empfehle aber auf jeden Fall, dies mit der zuständigen Krankenkasse zu klären.

mit freundlichen Grüßen

Walter Schäppi

Lieber Walter Schäppi,

danke für die schnelle Antwort. Die Krankenkasse sagte mir, dass sie dafür nicht zuständig ist. Trotzdem ganz lieben Dank und

Gruß
[Edit by Team: Name auf Wunsch des Mitgliedes entfernt]

Hallo, [Edit by Team: Name auf Wunsch des Mitgliedes entfernt]

eine tiefe rechtliche Beurteilung des gesamten Falles gebe ich nicht, darf das auch nicht.

Aber: Ich würde Leistungen nicht bezahlen, die ich nicht erhalten habe. Ob die Leistung die ich erhalten habe, vom Chefarzt oder einem anderen Weißkittel erbracht wurde, wäre für mich erst einmal zweitrangig. Wenn also nur eine Visite stattgefunden hat, würde ich auch nur eine bezahlen.

Die Reaktion der Liquidationsärzte wird mächtig ausfallen. Da hilft nur, Nerven behalten und stark bleiben. Das Prinzip „ohne Leistung kein Entgelt“ gilt auch bei Chefärzten.

Kann durchaus sein, dass zur Abwehr unberechtigter Ansprüche ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss. Dazu würde ich mich erkundigen nach RAen mit praktischer (nicht nur behaupteter) Erfahrung in Medizin- oder besser in Liquidationsfragen.

Viel Glück
wüncht Tronicrot.

Hallo Tronicrot,

besten Dank für die schnelle Antwort. Was bedeutet RAen?

Gruß
[Edit by Team: Name auf Wunsch des Mitgliedes entfernt]

Hallo,
Entschuldigung für meinen slang.

„RA“ ist Abkürzung für Rechtsanwalt. „RAen“ heißt in Langform und dann erst verständlich ‚Rechtsanwälten‘

Gruß, Tronicrot

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,[Edit by Team: Name auf Wunsch des Mitgliedes entfernt]

ich bin kein Jurist und daher basieren meine Ratschläge auf Lebenserfahrung und gesundem Menschenverstand.
Ihrem Schreiben entnehme ich, dass Sie privat versichert sind, da Sie sonst wohl keine Krankenhausrechnungen erhalten würden. Da Sie also in Vorleistung gehen und sich das Geld von der KV zurück holen müssen, sollten Sie den Sachverhalt der Kostenübernahme mit Ihrer Krankenversicherung klären, damit Sie ggf. Argumente für eine Kürzung der Krankenhausrechnung(en) haben. Ihre Beweislage erscheint mir allerdings etwas dürftig.
Es tut mir leid, wenn ich Ihnen nur eine möglicherweise unbefriedigende Auskunft geben kann.

Mit freundlichen Grüßen

ERUP

Liebe Sigrid,

das sind sehr differenzierte Fragen, bei denen ich im Moment überfragt bin, würde da meine Krankenkasse anrufen.

Hallo,[Edit by Team: Name auf Wunsch des Mitgliedes entfernt]
die genaue rechtliche Auslegung kenne ich auch nicht…
Ich war auch Privat-Patient mit Chefarzt Behandlung… als ich operiert werden sollte, wurde dies vom Oberarzt
durchgeführt, alle Röntgenaufnahmen, Blutuntersuchungen, etc… etc… von verschiedenen Stellen. Die Rechnungen der verschiedenen Untersuchungen und Leistungen wurden direkt an meine Krankenkasse geschickt und von dort bezahlt (habe sie nie gesehen). Allein die Rechnung des Chirurgen (in diesem Fall des Oberarzt) wurde mir direkt zugeschickt, die habe ich bezahlt (das Geld bekam ich von meiner Kasse).
Warum bei Ihnen viele Chefärzte auftauchen kann ich nur vermuten : es handelt sich um Leistungen der jeweiligen Abteilungen von Chefärzten…
Und wenn Sie Privatpatient sind, müssen Sie davon ausgehen, dass auch eine kurzes Reinschauen z.B. „Guten Abend, ist alles OK ? Dann wünsche ich Ihnen eine gute Nacht“ als Visite berechnet wird !
Ja, Ja … Guten Tag = 30€, Gute Nacht = 30€…

Wenn Sie Privat versichert sind und die Rechnung Ihrer Krankenkasse einreichen, können Sie aber sagen, dass Sie sie nicht richtig verstehen, kurz den
Hergang schildern und fragen, ob die Rechnung so in Ordnung ist.
Mehr Erfahrung habe ich leider auch nicht.
Mit freundluichen Grüßen,
Ulla Meurer

Ich bin nach den anfangs genannten Hinweisen der Meinung, dass auch Vertreter des Chefarztes liquidieren dürfen, dazu gehören auch als Hilfskräfte die MTA`s.
Allerdings dürfen nur die tatsächlich stattgefundenen Visiten abgerechnet werden.
Trotz allem würde ich versuchen, mit dem Krankenhaus zu verhandeln, zumal es (leider nur mündlich) sagte, dass eine privatärztliche Behandlung wahrscheinlich nicht möglich sein wird.
Ich nehme an, Sie sind privatversichert, dann hilft und berät auch Ihre Versicherung.
Freundliche Grüße !
Chris.R.

Hallo Frau Zöhrer,

ich kann hierbei nicht auf Erfahrungen zurückgreifen welche genau diese Situation betreffen, jedoch ist mir ähnliches bereits selber wiederfahren.

Es ist üblich das Chefärzte bei privat Versicherten Leistungen berechnen welche NICHT durch Sie selbst durchgeführt wurden, jedoch aber von ihnen angeordnet wurden. In meinem Fall wurde eine OP welche von einem Assistenzarzt durchgeführt wurde, vom Chefarzt abgerechnet. Damals verweigerte meine Kasse die Zahlung. In wieweit dies bei ihnen hilfreich ist vermag ich hier nicht zu beurteilen, würde ihnen jedoch empfehlen einen Anwalt mit Fachrichtung Gesundheitswesen zu einer Beratung aufzusuchen da dieser sicherlich fundiertere und weitreichendere Kenntnisse über diese Problematik besitzt als ich.

Ich hoffe ihnen ein wenig geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Meurer

Liebe/-r Experte/-in,

Was bedeutet:
Wahlärztliche Leistungen
Chefarzt und/oder sein Stellvertreter in den Fällen
unvorhersehbaren Verhinderung.

ärztliche Leistungen schließen alle an der Behandlung
beteiligten liquidationsberechtigten Ärzte des Krankenhauses
einschließlich der von diesen Ärzten veranlassten leistungen
von Ärzten oder ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb
des Krankenhauses (Chefarztbehandlung) mit ein. Die Wahl kann
nicht auf einzelne liquidationsberechtigte Ärzte des
Krankenhauses beschränkt werden. Im Verhinderungsfall
übernimmt die Aufgabe des leitenden Arztes sein Stellverteter. …

Meine Frage:
Am Anfang des Krankenhausaufenthaltes wurde mir mitgeteilt,
dass wahrscheinlich keine Kapazitäten für eine privatärztliche
Behandlung frei wären. (dies mündl. nachdem ich die
Wahlärztlichen Leistungen unterschrieben hatte)
Die Aufnahmeuntersuchung führte ein Assistenzarzt durch und
verordnete auch die weiteren Untersuchungen: EEG,
Blutuntersuchung und Entnahme des Nervenwassers.

EEG wurde durch eine MTA ausgeführt, die Blutuntersuchung und
Nervenwasserentnahme durch besagten Assistenzarzt.

Nun bekomme ich Rechnungen von verschiedenen Chefärzten des
Krankenhauses über wahlärztliche Leistungen. Ferner sind in
einer Rechnung vier Visiten aufgeführt, tatsächlich hat nur
eine stattgefunden.

Wie geht der Vertrag mit dem tatsächlich Erfolgen überein.
Besteht eine Zahlungspflicht?

Für die Beantwortung lieben Dank im Voraus.
Gruß
Sigi

Sorry, aber da sollten Sie einen Fachanwalt für Medizinrecht, evtl. auch für Versicherungsrecht einschalten. Ehrlich gesagt, bin ich hier überfragt.

Viel Erfolg!

Georg Hötte

Liebe/-r Experte/-in,

Was bedeutet: Wahlärztliche Leistungen …

Tut mir echt leid, zu diesem Thema kann ich keine befriedigende Antwort geben, da ich im Ärztlichen Bereich mich zu wenig auskenne.

Liebe Grüße Willi

Hallo,[Edit by Team: Name auf Wunsch des Mitgliedes entfernt]

am einfachsten wäre es natürlich, wenn du das Problem an deinen Krankenversicherer weitergeben könntest, aber dann hättest du wahrscheinlich nicht hier diese Frage gestellt.

Tatsächlich kenne ich mich mit diesem Themenbereich leider nicht besser aus als so ziemlich jeder, der mal mit Ärzten und Kliniken zu tun hatte. Aber auch als Jurist komme ich zu dem Ergebnis, dass das so nicht in Ordnung sein kann. Die Frage ist nur, wie gehst du am besten vor?

Vorschlag: schreib an die Rechnungssteller und bitte um Erläuterung vor dem Hintergrund, dass nach deinem Eindruck keine Chefarztbehandlung erfolgt ist und nur eine Visite stattgefunden hat. Das wird die Sache mindestens verzögern (möglicherweise erheblich) und du hast die Chance, dass sie tatsächlich etwas erklären oder sogar korrigieren. Wenn sie aber nur pampig antworten, wird dir nicht viel anderes übrig bleiben, als die volle Zahlung zu verweigern. Und da wird es schwierig, weil du ja nur schlecht selbst berechnen kannst, wieviel sie bei korrekter Abrechnung zu beanspruchen haben. An dem Punkt würde ich dir dann doch den Gang zum Anwalt empfehlen; vielleicht hilft ja aber auch die Krankenversicherung oder ein Verbraucherschutzverein mit Auskünften weiter.

Naja, ziemlich lange Antwort von einem, der eigentlich davon keine Ahnung hat. Hoffentlich hilft es dir trotzdem ein bisschen.

Lieben Gruß,
Martin aus Berlin

hallo,

ja, so etwas kann passieren, wenn man Blankoschecks unterschreibt. Nach meiner Erfahrung stellt eine solche Unterschrift, die manchmal sogar abgenötigt wird, einen solchen dar. Für die Zukunft: Möglichst nichts unterschreiben! Wohlwollen zeigen und Bedenkzeit erbitten. Man muss prüfen.

Unterschrieben ist unterschrieben.

Trotzdem würde ich unberechtigte (unwahre) Leistungen nicht bezahlen und es auf eine Klage des Krankenhauses ankommen lassen.

Viel Glück

Joe

Hallo,

haben Sie schon eine Stellungnahme des Krankenhauses zu den strittigen Rechnungspositionen angefordert? (am besten schriftlich mit Fristsetzung). Liegt schon eine Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse vor? (wenn ja, würde ich die Rechnung(en) einfach einreichen).
Aber -wie gesagt- ich bin kein Jurist!

MfG

ERUP