Liebe/-r Experte/-in,
Was bedeutet:
Wahlärztliche Leistungen
Chefarzt und/oder sein Stellvertreter in den Fällen unvorhersehbaren Verhinderung.
ärztliche Leistungen schließen alle an der Behandlung beteiligten liquidationsberechtigten Ärzte des Krankenhauses einschließlich der von diesen Ärzten veranlassten leistungen von Ärzten oder ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses (Chefarztbehandlung) mit ein. Die Wahl kann nicht auf einzelne liquidationsberechtigte Ärzte des Krankenhauses beschränkt werden. Im Verhinderungsfall übernimmt die Aufgabe des leitenden Arztes sein Stellverteter.
Wahlleistungen
…hingegen sind über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehende Sonderleistungen. Diese sind gesondert zu vereinbaren und zusätzlich zu den Pflegesatzkosten direkt von Ihnen als Patient zu bezahlen. Damit erhalten Sie die persönliche Behandlung und Zuwendung der besonders erfahrenen und fachlich qualifizierten liquidationsberechtigen Ärzte dieses Krankenhauses (i. d. R. Chrefärzte oder deren Vertreter) hinzukaufen.
Ärztliche Leistungen schließen alle ander Behandlung beteiligten liquidationsberechtigten Ärzte des Krankenhauses soweit diese zur gesonderten Berechnung ihrer Leistungen berechtigt sind, einschli. der von diesen Ärzten veranlassten Leistungen von Ärzten oder ärztlich geleiteten Einrichtungen auch außerhalb des Krankenhauses (Chefarztbehandlung) mit ein.
Meine Frage:
Am Anfang des Krankenhausaufenthaltes wurde mir mitgeteilt, dass wahrscheinlich keine Kapazitäten für eine privatärztliche Behandlung frei wären. (dies mündl. nachdem ich die Wahlärztlichen Leistungen unterschrieben hatte)
Die Aufnahmeuntersuchung führte ein Assistenzarzt durch und verordnete auch die weiteren Untersuchungen: EEG, Blutuntersuchung und Entnahme des Nervenwassers.
EEG wurde durch eine MTA ausgeführt, die Blutuntersuchung und Nervenwasserentnahme durch besagten Assistenzarzt.
Nun bekomme ich Rechnungen von verschiedenen Chefärzten des Krankenhauses über wahlärztliche Leistungen. Ferner sind in einer Rechnung vier Visiten aufgeführt, tatsächlich hat nur eine stattgefunden.
Wie geht der Vertrag mit dem tatsächlich Erfolgen überein.
Besteht eine Zahlungspflicht?
Für die Beantwortung lieben Dank im Voraus.
Gruß
Sigi