Liebe/-r Experte/-in,
ich hatte im Jahre 2009 für meine Tochter ein gebrauchtes KFZ in Oldenburg gekauft,ich selbst wohne in Freiburg i. Br. .Im Vertrag sicherte mir der Händler zu,dass das Fzg. eine komplette technische Durchsicht erhalten habe.
In der Folgezeit fuhr meine Tochter das Fzg. etwa 4 Wochen,danach kam es zu einem Motorschaden.Grund : Zahnriemenabriss.Ein öfftl. Sachverständiger der Dekra kam im Gutachten zu dem Schluss,dass die Zahnriemenabdeckung fehlerhaft montiert war,als Folge davon rieb sich der Zahnriemen langsam an der Abdeckung auf,bis es zum Abriss kam. Der Händler bestreitet die Beweislastumkehr ( § 476 BGB ) und behauptet nun, meine Tochter hätte ja das Fzg. auch in einer Werkstatt haben können und diese hätten die Abdeckung falsch montiert. Das ist zwar absolut nicht der Fall, aber wie soll sie das beweisen ?Was raten Sie uns ?
So wie ich das kenne, kann der Händler erzählen was er will. Er muss im ersten halben Jahr nachweisen das er nicht Schuld ist.
Gelingt ihm das nicht hat er Pech. Am besten zu einem Anwalt, der kennt sich mit sowas aus.
Achso und ich bin auch kein Experte.
Da das kostenpflichtige Gutachten ja nun schon erstellt ist, fehlt eigentlich nur noch der Gang damit zu einem Rechtsanwalt, der einen netten Brief an den Händler aufsetzt.
Das Beratungsgespräch ist möglicherweise sogar kostenlos (weiß nicht, ob das in jeder Kanzlei der Regelfall ist) und hier wird dann auch schon eine Aussicht auf Erfolg geschätzt.
Auch ein Telefonanruf beim Anwalt kann schon weiter helfen.
Ist ausgeschlossen, dass der Zeitpunkt des letzten Zahnriemenwechsel notiert war und der Händler deshalb vielleicht gar nicht die Abdeckung runter hatte ?
Natürlich wäre interessant zu wissen, wie man eine Abdeckung so geringfügig falsch montieren kann, dass es ca. ein Jahr dauert, bis sich so ein Riemen durchgescheuert hat, der sich ja nunmal nicht besonders langsam bewegt und nicht für diese Art von Belastung ausgelegt ist.
Was soll „komplette technische Durchsicht“ heißen ?
„Sieht gut aus, läuft ?“
Wohl kaum eine kleine oder große Inspektion.
Ein Protokoll der Einzelheiten davon gibt es wohl nicht.
Falls es so ein Händler ist, der einem Kärtchen ans Fenster klemmt, kommt man um den Rechtsanwalt, ordnungsgemäß gesetzte Fristen etc. sowieso nicht herum.
Mehr kann ich dazu auch nicht sagen.
Aber ich glaube nicht, dass man als Käufer bei einem Händler im Schadensfall beweisen muss, dass man nicht selbst rumgeschraubt hat.
Diese Beweislastumkehr ist für den Händler ziemlich
wahrscheinlich nicht möglich, ansonsten wäre ja jede Gewährleistung und auch Garantie ohne Probleme zu umgehen.
Falls etwas kaputt geht, war es Schuld des Kunden und der zahlt dann halt ? Niemals.
Hoffe etwas weitergeholfen zu haben 
MfG
Sehr geehrter Herr Bender,
Ihre Anfrage kann ich leider nicht beantworten, da ich kein Rechtsexperte bin.
Mit freundlichen Grüßen
nordlicht 62