Liebe/-r Experte/-in,Hallo,
welche Strafe ist wahrscheinlich bei einem Versicherungsbetrug i.H.v. 400€. Es ist zu keiner Zahlung der Versicherung gekommen, sie hat den Schaden abgelehnt, zeigt mich jetzt aber wegen Betrugsversuch an. Ich habe
keinerlei Vorstrafen. Ist eine Geldstrafe möglich ? Wieviel Tagessätze sind wahrscheinlich? Oder gar Freiheitsstrafe? Habe mir das STGb durchgelesen und das Strafmaß angeschaut, aber ich brauche Hilfe bei der Beurteilung eines wahrscheinlichen Strafmaßes.
Hallo maker129!
„Auf Hoher See und vor Gericht liegt alles in Gottes Hand…“
Wenn du das StGB, § 263, gelesen hast, kennst du das mögliche Strafmaß.
Bei Ersttätern kommt es sicher nicht zur Verhandlung und eine etwaige Geldstrafe ist denkbar. Wenn das Fehlverhalten entschuldbar ist oder bei Geringfügigkeit (mit Spenden an eine gemeinnützige Organisation) wird eingestellt.
„Aus Schaden wird man klug!“
Hallo,
hierzu kann ich leider nicht weiterhelfen. Sorry!!
Der Versuch eines Betrugs ist bereits strafbar § 263 Abs. 2 StGB; ein besonders schwerer Fall (Abs. 3) liegt offensichtlich nicht vor. Der Strafrahmen geht bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe, wie Du gelesen hast.
In Deinem Fall, d.h. nicht vorbestraft, vergleichsweise geringe Höhe des Geldbetrags, ist eine Geldstrafe mit praktischer Gewissheit die Strafe, mit der Du rechnen muss.
Ab 90 Tagessätzen handelt es sich um eine Vorstrafe. Die Anzahl der Tagessätze spiegelt die Schuld, die Höhe des Tagessatzes hängt von Deinen Einkommenensverhältnissen ab. Es reicht, wenn die Angabe einigermaßen schlüssig ist, eine Gehaltsabrechnung muss man regelmäßig nicht vorlegen