Liebe/-r Experte/-in,
ist es rechtens das eine Schreibkraft eines Anwaltes mir Forderungen stellt? Der Anwalt war im Urlaub und die Schreibkraft stellte mir eigenmächtig Forderungen, die Sie auch noch mit Ihrem Namen unterschrieben hat. Noch nicht einmal " in Vertretung " oder ähnliches.
Vielen Dank im Voraus. Gruß Klaus
Hallo Herr Buginski
Als schweizerischer Anwalt kann ich Ihre Frage nicht vollumfänglich beantworten. Jedenfalls ist es hierzulande eher unüblich (aber nicht rechtswidrig), dass die Sekretärin ohne Zusatz wie „in Vertretung“ oder ähnlich unterschreibt. In Deutschland scheint dies nicht so unüblich zu sein. Jedenfalls dürfte dies auch in Deutschland nicht rechtswidrig sein. Ich glaube zudem kaum, dass die Schreibkraft die Forderungen „eigenmächtig“ stellte. Sie wird wohl im Auftrag des Anwaltes oder eines Klienten gehandelt haben.
Gruss HB
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Hallo Klaus,
normalerweise nicht. Ich würde mich einfach mal an Ihren Chef wenden und ihm diese Situation schildern zumals sie mit iV o.ä. das Schreiben unterzeichnen hätte müssen.
Gruß
Yvonne
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NAch § 10 RVG muß der Rechtsanwalt die Verantwortung für die Kostenrechnung übernehmen. Das kann in der Form geschehen, daß er die Rechnung selber unterzeichnet, oder aber sich dies aus einem entsprechenden Begleitschreiben ergibt.
Nur - ein solcher Formfehler ist vom Anwalt jederzeit zu heilen, indem er einen neuen Ausdruck der Rechnung unterschrieben zusendet. Deshalb meine Empfehlung: Wenn die Rechnung als solche und deren Höhe nicht angreifbar ist, dann lieber doch bezahlen und mit einem freundlichen Briefchen um Übersendung einer unterschriebenen Ausfertigung bitten.
Alles andere dürfte für Sie nur teurer werden!
mfg
Georg Hötte
Rechtsanwalt
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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Gruß
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Vielen Dank fü die schnelle Antwort. Gruß
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