Rechtsfragen

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine vermietete Wohnung geerbt. Nachdem ich um
Zusendung des Mietvertrages gebeten hatte schrieb mir die
Mieterin, dass sie versehentlich immer 62 Euro zu viel Miete
gezahlt habe. Das stimmt auch.
Nun zahlt sie einfach überhaupt nichts mehr, auch keine NK und
teilt mir auch nicht mit, wie lange sie das vorhat.
Ich habe nichts dagegen,dass sie monatlich 62 Euro einbehält,
aber nicht die gesamte Miete! Das geht auch deshalb nicht, weil
ich mit der Erbengemeinschaft abrechnen muss. D.h. für einen
Teil der Mietabrechnungen vor einem bestimmten Datum ist die
EG zuständig und noch nicht ich. Ich würde sonst eine
Minderung der Miete hinzunehmen haben für Zeiten, in denen
ich noch nicht Vermieter war!
Kann ich nach kommentarlosem Mieteinbehalt kündigen? Ab
wann?
Vielen Dank für Ihre Mühe im Voraus!

foelkem

Hallo folkem,

ich weiß jetzt nicht warum Du mich als Experte in Rechtsfragen auserwählt hast, ich bin nur Experte in Survival und habe von Recht gar keine Ahnung. Daher hoffe ich Du bekommst von sachkundiger Stelle die notwendige Info.

LG
Peter Köster

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Hallo foelkem,

als Erbe tritt die Erbengemeinschaft oder auch Du in alle Rechte und Pflichten des Erblassers ein. Stand also der Mieterin gegen dem Erblasser ein Aufrechnungsrecht (zuviel gezahlte Miete) zu, gilt dies auch gegenüber den Erben. Zu prüfen sind u.a. Verjährung, die auch Erben entgegenhalten können. Die Möglichkeit einer wirksamen Kündigung sehe ich nicht. (Prüfunng Details)
Die Mieterin ist nicht verpflichtet ihr Handeln zu kommentieren. Sie rechnet auf und dies erklärt sie schlicht durch den Einbehalt des Geldes.
Ob ein Aufrechnungsverbot, Eintritt der Verjährung usw. besteht, gibt der Sachverhalt nicht her.

Gruß Klaus

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Lieber Anfrager, das wird mit absoluter Sicherheit nicht ohne Rechtsanwalt abgehen - ich hoffe, Sie haben eine Rechtschutzversicherung!
Mit Sicherheit wird es davon abhängen, wie lange die Vormieterin diesen Zustand kannte und gebilligt hat und wie lange die Mieterin selbst diesen Zustand gekannt hat. Hat sie vorher schon moniert? - In bestimmten Fällen tritt nämlich Verjährung ein. Man müßte auch herausfinden, auf welche Summe sich die Zuvielzahlungen mittlerweile gehäuft haben. Problem ist: Sie haben das geerbt, nicht gekauft. In letzterem Falle wäre es für Sie viel bequemer, da Sie sich darauf berufen könnten, daß das Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Ihnen neu begründet wurde, demzufolge Sie selbst mit den Falschzahlungen vorher überhaupt nichts zu tun haben. Da das aber Erbe ist, könnte sich die Sachlage etwas anders verhalten. Man muß hier alle Umstände genauestens kennen. Also wie gesagt rate ich dringend, zum Anwealt zu gehen! Mit frdl. Grüßen, M.Schwenkglenks

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wenn der mieter insg. gesehen zwei monatsmieten im Rückstand ist, kann man fristlos kündigen…
MFG

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Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine vermietete Wohnung geerbt. Nachdem ich um
Zusendung des Mietvertrages gebeten hatte schrieb mir die
Mieterin, dass sie versehentlich immer 62 Euro zu viel Miete
gezahlt habe. Das stimmt auch.
Nun zahlt sie einfach überhaupt nichts mehr, auch keine NK

und

teilt mir auch nicht mit, wie lange sie das vorhat.
Ich habe nichts dagegen,dass sie monatlich 62 Euro einbehält,
aber nicht die gesamte Miete! Das geht auch deshalb nicht,
weil
ich mit der Erbengemeinschaft abrechnen muss. D.h. für einen
Teil der Mietabrechnungen vor einem bestimmten Datum ist

die

EG zuständig und noch nicht ich. Ich würde sonst eine
Minderung der Miete hinzunehmen haben für Zeiten, in denen
ich noch nicht Vermieter war!
Kann ich nach kommentarlosem Mieteinbehalt kündigen? Ab
wann?
Vielen Dank für Ihre Mühe im Voraus!

foelkem

wenn der mieter insg. gesehen zwei monatsmieten im

Rückstand

ist, kann man fristlos kündigen…
MFG

Danke!
Die Mieterin hat inzwischen gezahlt - es hat sich also zum
Guten gewendet.
MFG
foelkem