Rechtsfragen

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage bezüglich Maklergebühren. Wir wollen ein Haus kaufen, haben auch schon eines gefunden und uns mit dem Makler in Verbindung gesetzt. Jetzt ist soweit alles geregelt, allerdings verlangt er jetzt Gebühren für die Entfernung des Verkaufsschildes. Ist dies zulässig?

Hallo,
Tut mir leid. Eine verlässliche Rechtsauskunft kann ich diesbezüglich auch nicht geben. Aber so etwas habe ich noch nie gehört!! Gebühren für das Entfernen eines Verkaufsschildes. Sorry, aber ich halte das zumindest für höchst unseriös! Ein Makler erhält im Regelfall eine Courtage für die erfolgreiche Verkaufsabwicklung zw. Käufer und Verkäufer, d.h. einen gewissen Prozentsatz der Gesamtkaufsumme (z.B. 3% v. 250.000 € = 7.500). Hiermit sind im Regelfall alle Leistungen abgegolten, die der Makler zum Verkauf erhebt. Sollte dies eine irgendwie geartete „Extra“-Leistung sein, muss dies ja schließlich auch schriftlich fixiert sein, sonst werden nachher noch Kosten für die Reinigung seiner Schuhe fällig, weil er sich diese beim Abbau des Schildes beschmutzt hat!!!
Also, ich würde meinen wollen, wenn eine Leistung fällig wird, muss diese vertraglich festgeschrieben sein!

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Hallo,
üblich ist es nicht, es gibt dafür auch keine gesetzliche Grundlage. Es sei denn, es wurde im Vorwege schriftlich festgehalten, dass die Entfernung des Verkaufsschildes zu Lasten des Hauskäufers niedergeschrieben ist.
Das Verkaufsschild ist abgesehen davon auch ein Werbeschild des Maklers.
Hoffe in diesem Sinne Ihnen geholfen zu haben

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