Rechtsfragen / Kaufrecht bzw. Kaufvertrag

Hallo,

wäre sehr dankbar, wenn mir jemand diese Frage beantworten könnte:

Folgender Fall:
Ich gehe in ein Geschäft (z.B. Saturn) um mir dort irgendetwas zu kaufen, z.B. einen USB Speicherstick für 200 EUR. Dann nehme ich den angebotenen Artikel, lege ihn auf das Kassenband und werde anschließend aufgefordert, ihn zu bezahlen.

Was wäre, wenn ich jetzt nur einen 500 Euro-Schein dabei habe und sonst keinerlei Zahlungsmittel (keine EC-Karte, Kreditkarte o.ä.) und die Kassiererin weist mich darauf hin, dass sie (besser gesagt die Filiale) keine 500 Euro-Scheine annehmen will.

Kann ich darauf bestehen, dass sie den 500 Euro-Schein annehmen, mir den Stick verkaufen und 300 Euro zurück geben? Immerhin habe ich ja nach dem Ablegen des Artikels auf das Kassenband einen gültigen Kaufvertrag mit Saturn abgeschlossen und Bargeld ist ein Zahlungsmittel dass der Geschäftspartner annehmen MUSS.
Oder darf da das Geschäft tats. sagen, dass sie mir leider den Artikel nicht verkaufen können, wenn ich nur einen 500 Euro Schein habe - denn die Filiale ist ja nicht dazu gezwungen, jedem etwas zu verkaufen, im Prinzip dürfen sie es sich doch auch aussuchen mit wem sie einen Kaufvertrag eingehen…

Danke für die Beantwortung!
Viele Grüße,
Fabian

Hallo,
der Kaufvertrag kommt nicht damit zustande, dass Sie die Ware auf das Band
legen. Für einen Kaufvertrag benötigt man das Angebot und die Annahme.
Das Angebot ist ein verbindlicher Antrag des Verkäufers an eine bestimmte Person
(§ 145 BGB). Ein Angebot, das an die Allgemeinheit gerichtet ist, ist kein
verbindlicher Antrag, sondern nur eine Aufforderung, einen Antrag zu stellen.
Folglich geben Sie erst durch das Legen auf das Band ein Angebot ab. Nun muss
der Verkäufer dieses Angebot annehmen. Tut er dieses nicht, kommt kein Vertrag
zustande. Ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Brunow
Rechtsanwalt

Hallo Herr Brunow,

vielen Dank, Sie haben mir mit Ihrer Antwort sehr geholfen!
Ich wünsche Ihnen noch ein schönes Wochenende und viele Grüße,
Fabian Knobel

Hallo Fabian,
auch Saturn darf sich seine Kunden aussuchen und nur denjenigen etwas verkaufen, dessen Nase gefällt. Zum Verkaufen zwingen kann man einen Verkäufer nicht.
Der Kaufvertrag kommt auch erst mit dem Abkassieren zustande, nicht bereits dadurch, dass die Ware auf das Band gelegt wird.
Gruß
apfjur
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