Hallo, ein Kunde/Dieb hat kurz vor Ende der Öffnungszeiten eines Lokales den Fensterhebel so gedreht, daß er später durch diese Fenster einsteigen konnte. Beschädigt wurde am Fenster nichts, nur das Ungeziefergitter wurder zerschnitten. Entwendet wurde ein an der Wand befestigter Tresor mit Wechselgeld, Umsatz etc.
Ist das ein Einbruch/Diebstahl ? Unsere Versicherung weigert sich nämlich mit der Begründung das keine Beschädigung an der Fenster vorliegt und somit kein Einbruch vorliegt.
Danke für Ihre Antwort
na ja zumindest kann fahrlässigkeit vorgeworfen werden, weil man halt kontrollieren mus, ob alles verschlossen ist.
Allerdings wenn das Fiegengitter zerschnitten ist, dann ist das sehr wohl ein Indiz für Einbruch.
Wenn es ein kunststofffenster ist, so kann man das auch fast spurenfrei mit einem chraubenzieher ganz einfach öffnen.
Mal in die AGB der Versicherung schauen
In diesem Fall geht es wohl nicht ohne einen Rechtsanwalt.
Sehr wohl ist hier etwas beschädigt worden, ohne das zerschneiden des Fliegengitters hätte man wohl nicht das Fenster öffnen können.
Da es den Tatbestand " Einbruch" in unserer Rechtsprechung nicht gibt und immer nur gekoppelt
angezeigt wird : z.B. Einbruchdiebstahl, vermutlich im vorliegendem Fall sogar schwerer Einbruchdiebstahl
sollte hier der RA einen fachlich fundierten Brief an die Versicherung schicken und auf das Protokoll der Polizei, die ja bestimmt das ganze aufgenommen hat, verweisen.
Ohne RA geht hier nichts.
MFG
Peter
Hallo,
diesbezüglich kann ich keine Auskunft geben, weil dies leider nicht mein Gebiet ist bzw. ich mich nicht direkt auskenne.
Aus der Erfahrung (ähnlicher Fall mal passiert) ist es tatsächlich kein Einbruchdiebstahl, allerdings ist in diesem Fall eine eingehende vorherige Manipulation der Grund dafür - wurde zum Teil bezahlt. Problematisch ist das nur mit den Beweisen.
Grundsätzlich kann diese Frage nur ein Rechtsbeistand sicher klären - hier sind natürlich auch die Bedingungen in der Police wichtig.
Unabhängig davon wäre mein Tip sowieso immer alle Fenster und Türen prüfen und evtl. abschließbare Fenstergriffe verwenden und nur die Fenster die geöffnet werden sollen für den Tag aufschließen.
Ich hoffe ein wenig geholfen zuhaben.
Hallo immer das gleiche mit (Ver)sicherungen.
Mein Rat ohne Anwalt geht gar nichts.
Gruß Marco
www,hauptstadtdetektei.de
www.pc-forensic.com
Hallo immer das gleiche mit (Ver)sicherungen.
Mein Rat ohne Anwalt geht gar nichts.
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Sorry,das ist eine Frage für einen Rechtsanwalt oder die Polizei