Das wird noch viel lustiger. 
Auf dem neuen Personalausweis wird nämlich in jedem Fall nur
noch der erste in der Geburtsurkunde genannte Vorname
aufgeführt. Das bedeutet, dass sich viele Menschen in diesem
Land zukünftig darauf einstellen müssen sich egenüber Banken
und Co. nicht mehr passend zu den dort gespeicherten Daten
ausweisen zu können.
Hallo,
na, das ist ja grundsolides Halbwissen reißerisch in den Raum gestellt 
Es stimmt nicht, daß auf dem neuen PA nur der erste Name dargestellt wird! Schlichter Humbug!
Es werden auf der Vorderseite alle Namen (in der in der Geburtsurkunde dokumentierten Reihenfolge) dargestellt, wobei nach einer Anzahl X (weiß nicht genau, ca. 70 oder 80 Zeichen) Schluß ist. Rein platzmäßig Schluß ist. Es werden „Rufnamen“, wie sie früher in Geburtsurkunden durch Unterstreichung gewünscht wurden, dabei nicht berücksichtigt - so daß im ungünstigen Falle der 14. Vorname (der als Rufname unterstrichen ist in der Urkunde) tatsächlich „wegfallen“ könnte, allerdings gibt es auch für diese Fälle Vorgaben, wie behördlicherseits dann zu verfahren ist, und die orientieren sich tatsächlich am echten Leben!
Aber, wie gesagt, es stehen mehr Zeichen für die Vornamen zur Verfügung als die meisten von uns für Vor- und Nachnamen gemeinsam brauchen würden.
Diese VORDERseite des Ausweises dient der Identifikation der Person und der Feststellung der Personalien.
Auf der RÜCKseite des neues Ausweises ist unten eine sog. „Maschinenlesbare Zone“ (auf den bisherigen Ausweisen ist die, ähnlich, vorne abgebildet, unter dem Bild).
Diese MRZ (machine readable zone) ist dem internationalen ICAO-STandard angepaßt. Die meisten anderen Länder stellen ihre aktuellen Dokumente auch schon nach diesem Standard aus, und auch (vor allem!) Tickets und Reiseunterlagen werden danach ausgestellt.
Die RÜCKseite des Ausweises dient nicht primär der Identifikation der Person, sondern soll u.a. im Reiseverkehr und bei entsprechenden Zollkontrollen für Vereinfachung und Erleichterung (schneller) sorgen.
Nach dem ICAO-Standard ist es ausreichend, die ersten Zeichen aller Vornamen in diese maschinenlesbare Zone zu nehmen.
Da hier deutlich weniger Zeichen zur Verfügung stehen, kann es tatsächlich paßieren, daß auch Menschen mit nur „wenigen“ Vornamen hier schon nicht mehr all ihre Vornamen lesen können.
Das war dem Gesetzgeber bewußt, aber unter Berücksichtigung der Funktion dieser Felder auf der Rückseite stellt das ja überhaupt kein Problem dar. WEder für die Behörden noch für den Ausweishinhaber:
Alle maßgeblichen Infos stehen auf der Vorderseite.
Das wißen übrigens auch die von Dir/Ihnen erwähnten anderen Behörden, Institutionen, Banken usw … und falls sie es nicht wißen sollten, werden sie es doch mit einem Blick auf die Vorderseite feststellen!
So … damit wäre mal der Blödsinn aus der Welt, auf dem Ausweis stünden „grundsätzlich“ nicht alle Vornamen.
Zu der ursprünglichen Frage: Namensänderung, damit in der maschinenlesbaren Zone alle Namen erscheinen … ich verstehe den Hintergrund der Frage nicht.
Auf der VORDERSEITE stehen doch alle Namen. Wo soll der tatsächliche, objketive (und nicht nur „gefühlte“) Nachteil der reduzierten Darstellung sein?
Insbesondere, wo sich die Darstellung doch nach einem interantionalen Standard richtet - wäre mit dem Ausbruch aus diesem internationalen Standard doch viel eher und viel erheblicher mit Problemem im täglichen (auch Reise-)Leben zu rechnen?
Urkunden werden von Behörden auf die vollständige Namensführung ausgestellt, die steht (wie oben beschrieben) deutlich auf der Vorderseite.
Und auch die Sorge, man käme in Probleme, wenn man sich selbst mit seinem dritten Vornamen benennt, die Behörde einen aber nach dem ersten (in der MRZ aufgeführten) … ist im Grunde überflüßig:
Die Vorderseite des Ausweises, auch wenn ich mich wiederhole, hat ja alles, was sie braucht, um den Menschen einwandfrei und vollständig (!) zu benennen.
Also, ich sehe das beschriebene Problem eigentlich gar nicht - wäre interessiert daran zu erfahren, welches das „eigentliche“ Problem ist, vielleicht gibt’s 'ne Lösung.
chris