Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
Guten Tag.
Ich fang gleich mit meiner Frage an.
Hat ein Mieter das Recht die Kosten einer Boilerentkalkung mir, der früheren „Mieterin“ der Wohnung, zu belasten? (Zif.4 B.b. Allgemeine Bestimmungen Mietvertrag für Wohnräume Ausgabe 2004…)
Zur Erklärung.
Ich war da zur Miete 1.Okt.07 bis 31-Mai09
Wie er schreibt,*kommt er mir entgegen*, und verlangt das nicht. Er belastet nur die Tage welcher in 5 Jahren auf Monat entfällt wie folgt:
Eine Boilerentkalkung kostet erfahrungsgemäss 380.-:5 =Fr 76.-pro Jahr :12 = Fr 6.35 pro Monat.
Meine Mietzeit = 20 Monate à Fr 6.35 = 127.-
Sie sparen also 253.-
Nachzahlung Heizkosten 430.95 _______
Saldo zu IHren Lasten 557.95
sie schlagen vor…das von der
Mietzinskaution von 700.- abzuziehen. 700.-
_______
Saldo zu meinen Gunsten 142.05
So… und jetzt müsste ich meine Bestätigung unterschrieben zurücksenden, dass sie das Guthaben auf mein Konto überweisen könnten.
Ich äre froh, wenn Sie mich da kurz beraten könnten. Ob das seine Richtigkeit hat. Und ich das unterschrieben zurücksenden soll.
War schon eine Entteuschung, da ich Arbeitslos geworden bin und noch Gesundheitliche Probleme habe.
Vielen Dank im Voraus für Ihr Bemühen
und mit freundlichen Grüssen
Tina1