Rechtsfragen sehr wichtig

wohne in einen mehrparteienhaus in österreich (WEIZ)STMK:

mir wurde von der HAUSMEISTERIN gesagt das sich im jahr 2012 viel ändern wird (rauchverbot im keller - auch im eigenen kellerabteil - rauchverbot im stiegenhaus - keine schuhe vor der tür - keine brennbaren gegenstände auf dem dachboden - rauchverbot auf dem dachboden usw…)
jetzt grüble ich… op ich dan wohl noch in meiner wohnung machen kann was ich will !!! oder mir da auch die hausverwaltung (oder die gesetze) alles mögliche vorschreiben ? will ja keine partys feiern. lärme auch nicht im keller aber ein RAUCHVERBOT IM eigenen kellerabteil geht das nicht zu weit !? mfg

Hallo Karl-Heinz Wagner,

da ich das österreichische Mietrecht nicht kenne, kann ich die Anfrage leider nicht beantworten.

mit freundlichen Grüßen,

Walter Schäppi

Hallo, davon habe ich keine Ahnung. Ich könnte stattdessen in Ihrer Anfrage nach Deutsch-, Komma- oder Stilfehlern suchen und das dann kommentieren.Dann wäre das eine typische werweisswas Antwort.Damit wäre Ihnen aber sicherlich nicht geholfen.MfG dieterbb

Also vorweg, für ‚sehr wichtig‘ halte ich diese Frage nicht.

In der Sache:
Ich weiß nichts über die österreichischen Gesetze. Aber dass aus Gründen der Vorsicht und Brandvermeidung das Rauchen auch im eigenen Keller eines Mehrfamilienhauses verboten werden kann, das könnte ich mir schon vorstellen.

Mit der Empfehlung für ein wenig Gelassenheit
Tronicrot

Sorry, aber mit österreichischem Recht kenne ich mich nicht aus.

jetzt grüble ich… op ich dan wohl noch in meiner wohnung
machen kann was ich will !!! oder mir da auch die
hausverwaltung (oder die gesetze) alles mögliche vorschreiben

Das wird vermutlich nicht möglich sein.

? will ja keine partys feiern. lärme auch nicht im keller aber
ein RAUCHVERBOT IM eigenen kellerabteil geht das nicht zu weit

Der Keller ist ja meist kein geschlossener Raum sondern in Abteile unterteilt, somit dürfte dort das Rauchverbot gültig sein. Aber wie gesagt, ich kenne mich mit ösi-Recht nicht aus.

Gruß
Tina

Hallo, Karl-Heinz,

kam Dir diesbezüglich leider nicht weiterhelfen, könnte mir aber vorstellen, dass dies mit Begründung Brandschutz durchaus durchsetzbar ist.

mfg, uw 60

rechtsfragen sehr wichtig
Hallo und guten Tag,

leider ist es tatsächlich so, daß der Vermieter Regeln aufstellen kann-was den Keller betrifft, das Treppenhaus, den Boden, die Dachkammer usw…
Wenn im Mietvertrag nichts davon steht, daß in der Wohnung nicht geraucht werden darf, kann der Vermieter wenigstens das nicht verbieten.
Es werden aber auch schon Wohnungen an nur Nichtraucher vermietet, das muß jeder für sich entscheiden.
Ich bin selber Raucher, akzeptiere allerdings die Wünsche von Nichtrauchern. Mit ein wenig Verständnis und gegenseitiger Rücksichtnahme ist das Leben leichter, man fühlt sich wirklich besser!
Bitte versuchen Sie es einfach mal so zu sehen.
Herzliche Grüße.

… die Hausmeisterin kann garnichts festlegen! Alle Regeln, Gebote, Verbote müssen in der Hausordnung festgeschrieben sein, welche jeder Mieter als Anlage zum Mietvertrag erhalten sollte. Ansonsten sind die generellen gesetzlichen Festlegungen un evtl. die der Polizei- bzw. Brandschutzbehörde bindend.

Ein Hallo am Anfang ist immer nett, also

Hallo!

in Deutschland können solche Dinge durch die Hausordnung geregelt werden und beziehen sich auf Gemeinschaftsräume (z.B. gemeinsame Waschküche, Garten) und auf gemeinsam genutzte Örtlichkeiten (z.B. Treppenhaus) oder wenn die Allgemeinheit davon betroffen sein könnten (z.B. Ruhezeiten, Grillen auf dem Balkon), aber auch wenn z.B. die Kellerräume so offen sind, dass beim Rauchen im Keller der Rauch in andere Räume ziehen könnte.

Die Hausordnung wird i.d.R. Bestandteil vom Mietvertrag (es reicht aus, wenn eine Passage darauf hinweist und man dies durch Unterschrift bestätigt).

Inwieweit in Österreich neue „Regeln“ oder die Hausordnung der Zustimmung des Mieters bedürfen, kann ich Dir leider nicht sagen, dazu ist das Recht in den Ländern häufig unterschiedlich.

Zum Rauchen in der eigenen Wohnung: Auch das könnte man in Deutschland in einem Mietvertrag regeln. Ist aber die Hausmeisterin nicht gleichzeitig Vermieterin, dann hat sie darüber auch keine Entscheidungskompetenz. Daneben würde es nicht ausreichen, wenn die Wohnung als Nichtraucherwohnung angeboten wird, man als Mieter nicht raucht, aber nach einem Jahr in der Wohnung dann das Rauchen anfängt - sofern das nicht im Mietvertrag geregelt ist.

Die neuen Regelungen scheinen mir der Brandschutzgefahr, der Belästigung von anderen Mietern und dem Schutz vor Unfällen (Schuhe vor der Türe) zu dienen. So unvernünftig scheinen sie mir - mit Ausnahme der Schuhe - gar nicht.

Gruß nach Austria
Who_knows

danke
Ein Hallo am Anfang ist immer nett, also

Hallo!

in Deutschland können solche Dinge durch die Hausordnung
geregelt werden und beziehen sich auf Gemeinschaftsräume (z.B.
gemeinsame Waschküche, Garten) und auf gemeinsam genutzte
Örtlichkeiten (z.B. Treppenhaus) oder wenn die Allgemeinheit
davon betroffen sein könnten (z.B. Ruhezeiten, Grillen auf dem
Balkon), aber auch wenn z.B. die Kellerräume so offen sind,
dass beim Rauchen im Keller der Rauch in andere Räume ziehen
könnte.

Die Hausordnung wird i.d.R. Bestandteil vom Mietvertrag (es
reicht aus, wenn eine Passage darauf hinweist und man dies
durch Unterschrift bestätigt).

Inwieweit in Österreich neue „Regeln“ oder die Hausordnung der
Zustimmung des Mieters bedürfen, kann ich Dir leider nicht
sagen, dazu ist das Recht in den Ländern häufig
unterschiedlich.

Zum Rauchen in der eigenen Wohnung: Auch das könnte man in
Deutschland in einem Mietvertrag regeln. Ist aber die
Hausmeisterin nicht gleichzeitig Vermieterin, dann hat sie
darüber auch keine Entscheidungskompetenz. Daneben würde es
nicht ausreichen, wenn die Wohnung als Nichtraucherwohnung
angeboten wird, man als Mieter nicht raucht, aber nach einem
Jahr in der Wohnung dann das Rauchen anfängt - sofern das
nicht im Mietvertrag geregelt ist.

Die neuen Regelungen scheinen mir der Brandschutzgefahr, der
Belästigung von anderen Mietern und dem Schutz vor Unfällen
(Schuhe vor der Türe) zu dienen. So unvernünftig scheinen sie
mir - mit Ausnahme der Schuhe - gar nicht.

Gruß nach Austria
Who_knows

Hallo und guten Tag,
da ich ein paar Tage abwesend war, kann ich erst heute antworten.
Dies ist eine zivilrechtliche Angelegenheit, die letztendlich von einem Verwaltungsgericht zu klären wäre.
Näherers könntest Du aber bei einem Mieterverein oder evtl. auch bei einer Verbraucherzentrale ( gibt es in fast jeder größeren Stadt) in Erfahrung bringen.
Meine Meinung (nicht rechtsverbindlich) ist die:
zu einer angemieteten Wohnung gehört auch der entsprechende Kellerraum und ist somit als eine Einheit zu betrachten. Ein Rauchverbot für den eigenen Keller dürfte m M. nach nicht rechtens sein.
Anders könnte es im Treppenhaus sein, das im Eigentum des Vermieters steht und für vieleicht andere Mieter (Nichtraucher) rauchfrei gehalten werden soll.
Betreffs Schuhe vor der Tür meine ich, dass ich mal auf eine Gerichtsurteil gestoßen bin, dass bei Eigentumswohnungen derartiges als unzulässig erklärt hat.
Inwieweit das auch auf Mietwohnungen zutrifft, vermag ich nicht zu sagen.
Ich kann mir aber schon vorstellen, dass der Vermieter auch da im Recht ist, schon im Hinblick auf andere Mieter.
Gruss Wilfried

Kellerräume sind Mehrparteienräume - da greift das Gesetz! Die eigene Wohnung steht auf einem ganz anderen Blatt!