Mein Sohn Hatte eine Freundin die bei ihm 8 Monate gewohnt hat.Ohne Miete Strom und Heizung zu zahlen.Er hatte eine Caoch die ihr nicht gefiel,die hat sie entsorgt.dann hat sie eine neue gekauft da sie nichts zu bezahlen hatte 8Miete etc.)
Jetzt ist sie ausgezogen und wiel ihm die Wohnung ausräumen und Fordert Geld.Sie droht mit Anzeige und Polizei.
Klare Sache, wenn sie das Sofa auf Ihren Rechnungsnamen gekauft und bezahlt hat kann sie es mitnehmen. Alles Andere bleibt in der Wohnung
Sehr geehrter Karl-Heinz Wagner,
Mangels konkreter Fragen kann ich leider nicht weiterhelfen.
mit freundlichen Grüßen,
Walter Schäppi
danke für die schnelle antwort! hielft mir sicher
mfg
Klare Sache, wenn sie das Sofa auf Ihren Rechnungsnamen
gekauft und bezahlt hat kann sie es mitnehmen. Alles Andere
bleibt in der Wohnung
Was die Freundin nachweisbar eingebracht oder bezahlt hat, kann sie auch wieder mitnehmen. Gegen das Wegschmeißen der ersten Coach hätte man gleich vorgehen müssen.
Der gesparte Wohnanteil ist ohne vorherige Vereinbarung nachträglich nicht mehr einforderbar und schon deshalb auch nicht gegen andere Sachen aufrechenbar.
Hallo (ist immer nett am Anfang einer Frage oder Antwort),
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Sie beteiligt sich nicht an den laufenden Kosten:
Das ist nicht zwingend notwendig, denn es gibt kein Gesetz, dass das zwingend vorschreibt. Vielmehr kommt es auf die Abmachung zwischen den beiden an. Da ich nicht vermute, dass es dazu etwas Schriftliches gibt (das ist auch nicht notwendig, mündlich oder sogar stillschweigend durch konkludentes Handeln kommt eine Vereinbarung in diesem Fall ebenso zustande), besteht im Streitfall das Problem des Nachweises. Dein Sohn hat jedoch diesbezüglich nichts in Richtung „Anzeige und Polizei“ zu befürchten. Er hat ja nichts falsch gemacht. Andererseits wird er aber kaum Chancen haben nachträglich noch Geld für Miete und Nebenkosten von ihr zu bekommen. Den Spruch „Liebe macht blind“ kann ich mir an dieser Stelle nicht verkneifen. -
Couch:
Sie entsorgt seine Couch und kauft eine neue. Laut Sachverhalt gehe ich davon aus, dass sie die Couch von ihrem Geld gezahlt hat?! Da keine Ehe besteht, was die Rechtslage ändern würde, hat sie das Recht die Couch mitzunehmen, wenn die Beziehung zu Ende ist. Natürlich ärgerlich für deinen Sohn, den seine alte Couch ist auf dem Müll. Selbst wenn dein Sohn angeben würde, dass er die Couch nicht entsorgen wollte, wird es mit einem Ersatz schwierig. Auch hier wäre im Streitfall der Nachweis zu führen. Streng genommen käme hier eine Unterschlagung als Straftat in Frage. Wenn die Rechnung von ihr beglichen wurde, dann muss er die Couch m.E. rausgeben. -
Wohnung ausräumen
Gegenstände die aber deinem Sohn gehören, kann sie ihm nicht wegnehmen. Lediglich Gegenstände, die sie mitgebracht hat oder bezahlt hat oder die ihr geschenkt wurden, darf sie natürlich mitnehmen. -
„Drohung“ mit Anzeige und Polizei
Die Polizei wird sich regelmäßig aus solchen privaten Streitigkeiten heraushalten, denn hierfür gibt es einen Privatklageweg.
Mein Tipp: Couch (sofern sie sie bezahlt hat) + Gegenstände rausgeben die ihr gehören und einen Schlussstrich ziehen. Lehrgeld bezahlt man im Leben.
Grüße
who_knows
Hallo,
etwas wenig Input, aber ich sags mal so:
Wenn Dein Sohn bei ihrem Einzug nichts über Kostenbeteiligung sagte, und auch 8 Monate die Sache so akzeptierte, dann ist es jetzt wohl zu spät.
Wenn ``SIE’’ die Couch bezahlt hat, dann ist sie auch ihr Eigentum. Es sei denn, sie schenkte sie ihm, weil die alte Couch entsorgt wurde.
Alles, was sie bei Einzug in die Wohnung mitbrachte, kann sie auch jetzt wieder mitnehmen, was sie selbst kaufte, das auch.
Ansonsten einfach Schloß auswechseln, dann verschwindet auch nichts plötzlich und unerwartet, sie ist ja offiziell nicht Mieterin und hat keinen Anspruch auf Mitnutzung der Wohnung. - ODER ??? -
Im Ernstfall die Anzeige bei der Polizei abwarten und entsprechend reagieren.
Mfg, und trotzdem schöne Ostern
rechtsfragen sehr wichtig
Hallo,
ist eine schwierige Situation.
Wenn sie keinen Beitrag zur Miete und zu den Nebenkosten geleistet hat, war Ihr Sohn damit einverstanden. Auch mit der Entsorgung seiner Couch war er einverstanden. Kann die Freundin nachweisen, daß sie die neue Couch bezahlt hat und es gibt keine schriftliche Vereinbarung zum späteren Verbleib der Couch, gehört sie ihm nicht. So ist es nun einmal. Die Freundin kann nur mitnehmen, was sie selbst in die Beziehung mitgebracht hat. Bei gemeinsamen Anschaffungen muß geteilt werden.
Ein Tipp für Ihren Sohn: Man kann sich eines Tages alles wieder kaufen. Der Klügere gibt nach. Auch wenn man selbst dabei den Kürzeren zieht - man fühlt sich wirklich besser.
Alles Gute und liebe Grüße.
Hallo und guten Tag,
sehen wir die Sache doch mal realistisch.
Ihr Sohn und auch seine Freundin haben beide von dem Zusammenleben provitiert, offensichtlich herrschte auch eine Zeitlang eitel Sonnenschein in deren Beziehung. Ein Mietvertrag wurde aus nachvollziehbaren Gründen nicht gefertigt. Ihr Sohn hat, so wie ich es sehe, nie eine ensprechende Forderung ( Strom, Heizkosten)erhoben, so dass seine Freundin davon ausgehen konnte, kostenfrei bei ihm zu wohnen (war ja auch angenehm für beide Teile).
Eine nachträgliche Forderung , anteilmäßig sich ggf.an den laufenden Unkosten zu beteiligen hat m. E. keinen Sinn mehr.Ich sehe keinen Rechtsanspruch.
Hinsichtlich der Couch dürfte der Eigentümer sein, der sie gekauft hat. Auf wessen Name ist der Kauf erfolgt (Rechnung)?
Die Freundin hat m. W. ansonsten keinerlei Anspruch auf Sachen, die ihr nicht gehören.
Da keinerlei Verträge bestehen, wüßte ich nicht, wie sie Anssprüch begründen könnte. Wenn es um die Herausgabe der Couch geht, und sie ist Eigentümerin, man wird ihr die Herausgabe der Couch wohl nicht verweigern können.
Eine Aufrechnung, Mietbeteiligung gegen Couch, so sehe ich es jedenfalls, ist hier nicht möglich, zumal ja nie eine Mietvertrag oder Ähnliches bestanden hat.
Abschließend hier meine persönliche Wertung:
Ihr Sohn kann nachträglich keine Kosten mehr für Miete pp. geltend machen.
Die Freundin hat nur Anspruch auf die gekaufte Couch (Eigentumsnachweis, Rechnung, Kaufvertrag).
Ein „Ausräume“ der Wohnung dürfte rechtlich nicht möglich sein.
Eine angedrohte Anzeige würde ich in Ruhe entgegen sehen.
Gruss und alles Gute
Wilfried
hat.Ohne Miete Strom und Heizung zu zahlen.Er hatte eine Caoch
die ihr nicht gefiel,die hat sie entsorgt.dann hat sie eine
neue gekauft da sie nichts zu bezahlen hatte 8Miete etc.)
Hi,
war das so mit ihm abgesprochen?
Jetzt ist sie ausgezogen und wiel ihm die Wohnung ausräumen
und Fordert Geld.Sie droht mit Anzeige und Polizei.
Weswegen droht sie mit Anzeige und Polizei?
Gruß
Tina
Bin gestern abend aus dem Krankenhaus entlassen. Miir geht es gar nicht gut. Bei meinem Gedächtsnis, sonst wie ein Elefant, jetzt habe ich totale Verwirrtheitszustände und kenn z.B. die Telefonnummer. unter der ich meinen Sohn erreiche, nicht mmehr. Ich denke, es sind dieneuen Medimanente. 'Trotz Hinweis, dass ich alle Nebenwirkungen erlebe, gab es erst für heute eine Tablettenänderung. durch viel Überzeugungsarbeit war es möglich, dass ich gestern noch regulär entlasseb wurde. Ich melde mich, sobald es mir besser geht. LG Ingrid
gute besserung lg
Bin gestern abend aus dem Krankenhaus entlassen. Miir geht es
gar nicht gut. Bei meinem Gedächtsnis, sonst wie ein Elefant,
jetzt habe ich totale Verwirrtheitszustände und kenn z.B. die
Telefonnummer. unter der ich meinen Sohn erreiche, nicht
mmehr. Ich denke, es sind dieneuen Medimanente. 'Trotz
Hinweis, dass ich alle Nebenwirkungen erlebe, gab es erst für
heute eine Tablettenänderung. durch viel Überzeugungsarbeit
war es möglich, dass ich gestern noch regulär entlasseb wurde.
Ich melde mich, sobald es mir besser geht. LG Ingrid
Soll sie doch anzeigen!
Wer bestellt, bezahlt auch!
Fertig!
Wenn ich bestelle und kein Geld habe ist das Betrug!
Basta!