Rechtsfragen , Urkundenfälschung

Mir bzw uns wird vorgeworfen, Urkundenfälschung begangen zu haben. Eine Mietbescheinigung und der Mietvertrag sollen wir verändert haben.

Wir haben bereits mehrfach eine Aussage bei der Polizei gemacht.
Dann kam irgendwann eine Nachricht von der Staatsanwalt, das Verfahren wurde eingestellt.

Dann ca 8 wochen später wurde das Verfahren wieder aufgenommen, da der Kläger Widerspruch eingelegt hat.

Wir mussten erneut 3 mal zu Polizei und eine Aussage machen.
Unser Vermieter behauptet, er hätte keinen Mietvertrag, und unserer wäre gefälscht worden.

Das entspricht aber nicht der Wahrheit, würde er seinen Mietvertrag vorlegen, würde man sehen, das beide Identisch sind.

Jetzt sollen wir schon wieder zur Polizei und eine erneute Aussage machen, ferner die Erlaubnis erteilen, das die Staatsanwaltschaft bei der Wohngeldstelle unseren Antrag auf Wohngeld bekommt.
Muss ish dieses Tun ?
Wird mir das negativ ausgelegt, wenn ich diese Erklärung nicht unterschreibe.
Muss ich erneut eine Aussage machen, ich habe keine Lust mehr auf diese Sache. Wir haben bereits alle fragen beantwortet bei der Polizei.

Uns ist ebenfalls der Verdacht nahe, das der zuständige Polizeibeamter und der Kläger sich Privat kennen, und einige Sachen die wir Aussagen, einfach nicht mit aufgeschrieben werden.

Einen Anwalt dürfen wir uns erst nehmen, wenn es zur Anklage kommt.
Auf eigene Kosten können wir einen Anwalt nicht bezahlen.

Vielleicht bekomme ich hier etwas Hilfe und Unterstützung.

Das Leben wurde uns in den letzten Monaten sehr schwer gemacht von dem Vermieter.
Wir sind zwar ausgezogen, aber zur Ruhe kommen wir nicht.

Unser Vermieter ist nach unseren Erkenntnissen und Erfahrungen Rechtsradikal eingestellt. Und wir wollten aus diesem Grund keinen engen Kontakt zu ihm.

Vielen Dank für die Mithilfe.

Hallo,

wer sagt denn, dass ihr euch zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anwalt nehmen dürft? Der ist wohl der Einzige, der euch wirklich raten und helfen kann. Ihr könnt euch jederzeit von einem Anwalt erst mal beraten lassen. Könnt ihr euch das nicht leisten, kann man entweder bei Gericht oder direkt beim Anwalt Antrag auf eine kostenlose Beratung stellen. Genauso wie man dann Prozesskostenhilfe beantragen kann. Ruft einen Anwalt an und schildert den Fall kurz am Telefon - auch, dass ihr eben eine kostenlose Beratung beantragen müsst. Dort kann man euch eher helfen.

Viel Glück

Hallo,
was ist das für ein Vermieter?
Wie lange habt Ihr in der Wohnung gewohnt? Hat er jemals für diese Wohnung Mietgeld erhalten, sei es von Euch oder von der Wohngeldstelle? Hat er Geld kassiert, war er damit einverstanden, daß Ihr dort wohnt. Einen Mietvertrag kann er beseitigt haben. Kann er keinen vorlegen, würde ich davon ausgehen. Auf Eurem muß seine Unterschrift sein. Behauptet er, dieser Vertrag sei gefälscht, muß er einen anderen mit Eurer Unterschrift vorlegen können. Ansonsten hat er schlechte Karten.
Was die Staatsanwaltschaft von der Wohngeldstelle sehen will, könnt Ihr zeigen. Ihr habt nichts zu verbergen.
Recht zu haben und Recht zu bekommen, sind zwei verschiedene Dinge. Leider ist das so, es zählt nur noch das Geld und fast jeder ist korrupt. Auch in diesen Kreisen, denn die haben das nötiger Kleingeld dazu.
Außerdem gibt es viele Gesetzeslücken und das ist traurig.
Bei weiteren Fragen, bitte melden.
Liebe Grüße.

Tut mir leid, da kann ich nicht helfen. Das ist ein Fall für Rechtsanwälte und der bin ich nicht.

Du könntest Dich aber beim Amtsgericht erkundigen, ob Dir nicht ein Beratungsschein zustehen würde.

Mit diesem Beratungsschein kannst Du dann zu einem Anwalt gehen und Dich beraten lassen.

Gruß
Tina

Mmh das ist echt ärgerlich und so was habe ich noch nie gehört, vielleicht geht ihr mal an die presse! Seltsam für was die Polizei Zeit hat…

Dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren bereits eingestellt hatte, ist zunächst einmal ein gutes Zeichen !

Was aus Ihrer Anfrage leider nicht hervorgeht ist, was der Vermieter als konkreten Schaden für sich oder die Allgemeinheit denn nun eigentlich ins Feld führt - mit anderen Worten, warum er die Sache mit einer solch ungewöhnlichen Hartnäckigkeit weiterbetreibt.

Ihren guten Willen zur Aufklärung haben Sie meines Erachtens aber auch so bereits ausgiebig gezeigt und es könnte an der Zeit sein, sich weitere grundlose Belästigungen zu verbitten, die weitere Mitarbeit an Ihrer Meinung nach u.U. rechtsmissbräuchlich initiierten Verfolgungsmassnahmen abzulehnen, weil sie ohnehin nur aus Endloswiederholungen bestehen könnte, sowie die Gegenseite aufzufordern klare Beweise für irgendwelche dubiosen Vorwürfe vorzulegen.

Eine Zustimmung zur Zurverfügungstellung weiterer privater Daten würde ich wegen allmählicher Unzumutbarkeit des gesamten Verfahrens mit der Bitte um genaue Begründung von deren angeblicher Notwendigkeit zunächst einmal schlicht ablehnen.

Mit freundlichen Grüßen
[email protected]

Mir bzw uns wird vorgeworfen, Urkundenfälschung begangen zu
haben. Eine Mietbescheinigung und der Mietvertrag sollen wir
verändert haben.

Jetzt sollen wir schon wieder zur Polizei und eine erneute
Aussage machen, ferner die Erlaubnis erteilen, das die
Staatsanwaltschaft bei der Wohngeldstelle unseren Antrag auf
Wohngeld bekommt.
Muss ish dieses Tun ?
Wird mir das negativ ausgelegt, wenn ich diese Erklärung nicht
unterschreibe.
Muss ich erneut eine Aussage machen, ich habe keine Lust mehr
auf diese Sache. Wir haben bereits alle fragen beantwortet bei
der Polizei.

Uns ist ebenfalls der Verdacht nahe, das der zuständige
Polizeibeamter und der Kläger sich Privat kennen, und einige
Sachen die wir Aussagen, einfach nicht mit aufgeschrieben
werden.

Einen Anwalt dürfen wir uns erst nehmen, wenn es zur Anklage
kommt.
Auf eigene Kosten können wir einen Anwalt nicht bezahlen.

Vielleicht bekomme ich hier etwas Hilfe und Unterstützung.

Das Leben wurde uns in den letzten Monaten sehr schwer gemacht
von dem Vermieter.
Wir sind zwar ausgezogen, aber zur Ruhe kommen wir nicht.

Unser Vermieter ist nach unseren Erkenntnissen und Erfahrungen
Rechtsradikal eingestellt. Und wir wollten aus diesem Grund
keinen engen Kontakt zu ihm.

Vielen Dank für die Mithilfe.

Hallo zwobbel 195,

schon etwas verworren, was Du da schreibst, bin selbst Vermieter und verstehe Einiges nicht.

  1. In welcher Form liegt der Mietvertrag vor? Handschriftlich oder Maschine, Unterschriften, Seitenzahl fortlaufend oder was hast Du vorliegen?
  2. Dass Der Vermieter keinen Vertrag hat, kann ja wohl nicht sein, wie will er sonst seine darin enthaltenen Interessen bei Eurem Auszug nachweisen / durchsetzen?
    Das Finanzamt hat auch ab und zu Interesse an Mieteinnahmen und Versteuerung, also Einsichtnahme Vertrag!
  3. Wenn alles ok ist, warum gebt Ihr keine Einwilligung zur Einsichtnahme bei der Wohngeldstelle?
    Ist doch der kürzeste Weg zur Klarstellung. Kann mir vorstellen, dass es im Prozessfall sowieso beantragt wird.
    Private Verstrickungen zwischen Polizei-Kläger, rechtsradikaler Hintergrund u.s.w. sind subjektiv–beweise es!
  4. Soweit ich es kenne gibt es nach gemachter Aussage ein Protokoll, incl. Unterschrift. Wenn da was fehlt oder falsch widergegeben wird, kannst Du es sofort reklamieren, warum hast Du das nicht gemacht?

Wenn Du Dir sicher bist, dass Du im Recht bist, lass es auf eine Klage ankommen, nimm nen Anwalt, dürfte ja auf Prozesskostenbeihilfe auslaufen.

mfg uw 60

Hallo,

ich würde der Polizeibehörde einen freundlichen(!) Brief schreiben und ausdrücken, dass dreimalige Aussagen genug sind. Wenn noch Fragen offen sein sollten, könnten die ja schriftlich gestellt werden. Wenn die Wohngeldantrag nichts Falsches enthält, könnte man auch die Genehmigung zur Einsicht durch die Polizeibehörde geben - nicht unbedingt durch den Anzeigeerstatter, den das nichts angeht.

Niemand ist verpflichtet, bei der Polizei Aussagen zu machen.

Gute Nerven und Gruß
Tronicrot

Hallo,

wenn ihr einen Mietvertrag habt, den der Vermieter und ihr unterschrieben habt, dann habt ihr sicherlich eine Mehrfertigung davon. Dies ist ein Beweismittel vor Gericht. Natürlich wäre es denkbar, dass eine der Parteien eine der Seiten, die nicht unterschrieben ist austauscht - oder aber sogar die Unterschrift der anderen Partei fälscht.
Ihr könnte als Beschuldigte/r Beweisanträge stelle, u.a. die das der Vermieter den von euch unterschriebenen Vertrag vorlegt (nicht euch, aber der Staatsanwaltschaft/Gericht bzw. der Polizei).

Wer Aussagen bei der Polizei macht, der unterschreibt die anschließend in den meisten Fällen. Habt ihr das nicht gemacht, solltet ihr euch an einen anderen Beamten wenden, denn Zeugenaussagen sind zu unterschreiben - gleiches gilt für Aussagen, die ihr als Beschuldigte macht.

Ich kenne den Sachverhalt nicht genau, aber vier/fünfmal wegen Urkundenfälschung bei der Polizei vorgeladen zu werden erscheint mir ebenfalls zu hoch.
Mein Rat: zum Telefon greifen und nachfragen was denn aus Sicht des Beamten noch an Aussage fehlt.

Wenn die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einstellt, kann das verschiedene Gründe haben - zum Beispiel „aus Magel an Beweisen“ - wenn dann die Gegnerseite neue Beweise vorlegt, kann das Verfahren tatsächlich wieder aufgerollt werden. In anderen Fällen ist eine Einstellung aber endgültig. Hier den genauen Rechtsgrund erfragen oder über das Forum mitteilen.

Wenn ihr den Verdacht habt, dass der ermittelnde Beamte und der Anzeigerstatter sich kennen, teilt das dem Chef des Beamten mit einem Schreiben mit - Polizeibeamte sollten ihr Amt neutral ausüben. Es ist zwar zulässig, dass ein Bekannter einem (Polizei)-Freund einen Sachverhalt schildert und der erste Maßnahmen ergreift, aber dieser Beamte sollte schon aus Eigeninteresse den Sachverhalt nicht selbst bearbeiten.

Das mal meine Gedanken hierzu
who_knwos