Rechtsfragen zu hoher Wasserschadensrechnung durch Rohrbruch

Erstmal ein gutes neues Jahr Ihnen allen.

Gegeben sei folgende hypothetische Situation, bei der ich mir gerne Ihre Meinungen zu möglichen rechtlichen Aspekten anhören würde, also nehmen wir an:

  • Vor etwa 15-20 Jahren wurde (in einem gemeinsam genutzten Hof) ein Wasserrohr (unterirdisch) zum eigenen Haus verlegt. Zuvor hatte man sich das Wasser geteilt.
  • Dieses Rohr entwickelt ein Leck, das über mehrere Monate zu einem erheblichen Wasseraustritt führt.
  • Der Eigentümer des Rohrs lebt im Ausland und konnte den Schaden nicht unmittelbar erkennen und daher auch nicht zeitnah beheben.
  • Das Wasserwerk verlangt nun weit über 12.000 Euro für das „verbrauchte“ Wasser.
  • Es ist unklar, wodurch das Leck entstanden ist, und der Eigentümer kann nicht mehr genau angeben, wer das Rohr vor vielen Jahren installiert hat
  • Der Schaden wurde vorläufig behoben, indem ein Spezialist ein zweites, kleineres Rohr durchschob
    *Es besteht keine Hausratversicherung zum Zeitpunkt des Schadens

Die Fragen, die ich gerne zur Diskussion stellen würde:

  1. Gibt es in einem solchen hypothetischen Fall eine rechtliche Verantwortung für den Eigentümer des Rohrs, auch wenn er im Ausland lebt und den Schaden nicht verursacht hat?
  2. Welche rechtlichen Möglichkeiten hätte der Eigentümer, um die Forderung des Wasserwerks in Höhe von 12.000 Euro anzufechten oder zu reduzieren?
  3. Wie könnte der hypothetische Eigentümer am besten vorgehen, um seine Interessen zu schützen, insbesondere wenn keine genauen Informationen über die ursprünglichen Installateure des Wasserrohrs vorliegen?

Ich freue mich auf Ihre hypothetischen Einschätzungen und Ratschläge!

PS: Der Fall spielt im EU Ausland, es würde mich aber dennoch die deutsche rechtliche Situation interessieren, da sie evtl. teilweise übertragbar ist.

Eigentumsgrenze ist der Wasserzähler.
Ob das Wasser in den Pool lief oder ins Erdreich versickerte: Die Anlage des Kunden hat es bezogen. Eine Schuld ist nicht zu klären - es geht nicht um Schadenersatz, sondern um dem Wassernetz entnommenes und in den Verantwortungsbereich des Kunden geliefertes Wasser.
Man sollte aber den Abwasserbetrieb kontaktieren - nicht dass aufgrund der Situation dieselbe Menge Wasser auch noch als Abwasser berechnet wird.

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Hallo,
das sind Allmählichkeitsschäden und in der Vergangenheit noch in den allgemeinen AGBs der Haftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen ausgeschlossen waren, wurde der Ausschluss mittlerweile aufgehoben. So ist die Abdeckung der Allmählichkeitsschäden zwar keine Pflicht, aber viele Versicherer führen die Schäden in ihrer Versicherungsbedingungen auf.
Zunächst müsste geprüft werden, ob überhaupt eine Versicherung vorhanden ist, dann mit der Versicherungsgesellschaft handeln.
Die Installateure könnten nur dann haftbar gemacht werden, wenn denen Fehler bei der Installation nachweisbar sind.

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Es gab keine Hausratversicherung zum Zeitpunkt des Schadens und die damaligen Installateure sind nicht auffindbar. Damit hat der Eigentümer keine anfechtbaren Punkte schätze ich.

Hm, eine Hausratversicherung hätte wohl die Rechnungskosten übernommen, schätze ich, oder? Sollte man auch klären um welche Art des Schadens es sich handelt, d.h. einen Gutachter einschalten? Oder wäre sowieso alles verloren? Was wäre, wenn der Eigentümer ein Rentner mit geringer Rente wäre, bzw. ein Minijob-Geringverdiener, der diese Summe nicht zahlen könnte? Würde das auf eine Ratenzahlung bis zum Todestag hinauslaufen?

Die Wohngebäudeversicherung trägt die Kosten für den Wasserverlust gemäß A 11.2.3 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in der Fassung des Gesamtverbandes der Versicherer.
Man möge bitte in den AVB der eigenen Wohngebäudeversicherung nachschauen, was dort steht.

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Privatinsolvenz.

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Nach 15-20 Jahren wird sich da niemand mehr was von annehmen.

Ganz bestimmt nicht!
Weißt Du nicht, was zum Hausrat zählt?

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Dort müßte aber Leitungswasser ausdrücklich versichert sein.
Im Grunde bezweifle ich aber, daß eine Frischwasserleitung, die sich außerhalb des Gebäudes befindet, überhaupt versicherbar ist, selbst wenn LW in der Wohngebäudeversicherung eingeschlossen wäre.

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Das richtet sich nach dem Rechtssystem des Landes, in dem das Grundstück liegt (vermutlich eines, in dem der Kubikmeter Wasser deutlich über 3 € kostet, d.h. eines von den niederschlagsärmeren Gebieten am Mittelmeer) - genauso wie übrigens auch die Möglichkeit, derartige Schäden zu versichern - da lässt sich mit deutschen Versicherungsbedingungen nichts weiter anfangen. So lässt sich in Frankreich, wo sowieso jeder bei jedem Schulden hat, eine derartige Situation mit Verpfänden des Grundstücks viel leichter durch eine Bank finanzieren als in D, wo nicht so sehr der Wert des Pfands, sondern eher die Möglichkeiten zur Tilgung berücksichtigt werden.

Kurz: Wenn Du preisgäbest, wo sich das abspielt, wäre es weniger unwahrscheinlich, dass Du einen brauchbaren Hinweis bekommst, wie Du aus der Soße rauskommst.

Schöne Grüße

MM

Das muss man eben prüfen. Grundsätzlich ausgeschlossen ist es nicht, siehe hier:

Quelle: https://www.gdv.de/resource/blob/37090/85030e2f2518d925d739fd751f523a5a/allgemeine-wohngebaeude-versicherungsbedingungen--vgb-2016---wohnflaechenmodell--data.pdf

Bei meiner Versicherung müsste ich das Paket „Leitungswasser plus“ dazu buchen. Habe ich aber nicht, weil ich keine Wasserleitung außerhalb des Gebäudes besitze.

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