Rechtsfragen zu kaufverträgen

Hallo zusammen,
meine Freundin hatte sich einen Abtronicx2 Gürtel für 99,- Euro bei Teleshop Versandhandel gekauft und ihn getestet http://www.preishit.tv/Neuheiten/Abtronic-X2-Bauch-u…. Laut Werbung hat sie 14 Tage Rückgaberecht die sie auch eingehalten hat weil der Gürtel nicht das versprochen hat was in der Werbung gesagt wurde. Sie habe ihn zurückgesendet mit dem Hinweis das sie damit unzufrieden ist und der Gürtel nicht die Ergebnisse liefert von denen in der Werbung gesprochen wurde. Nun bekomme sie einen Brief mit einer Gutschrift von 45,39 Euro. Man schreibt ihr da es sich um ein Hygieneartikel handelt und sie ihn genutzt hat bekommt sie nur einen Teil zurück und das auch nur als Gutschrift und kein Bargeld. Was soll sie nun tun um die 99,- Euro zurück zu bekommen denn sie muß den Artikel ja testen und nicht nur anschauen.
Bitte um Rückantwort.
Gruß
Günni

Hallo Günni,

ich würde in diesem Falle mit dem Händler entsprechenden Kontakt aufnehmen und ihn unter Fristzsetzung auffordern, den Restbetrag bis zu einem festen Termin zu überweisen mit dem gleichzeitigen Hinweis, daß bei Nichterfüllung dieser Aufforderung ein Anwalt eingeschaltet wird.

Nach meinen Erfahrungen haben diese Versandhändler kein Interesse an langwierigen Prozessen.

Pferdefuß eventuell: Wenn im Kaufvertrag (Lieferschein, Rechnung, AGB) explizit auf eine Kürzung des Rechnungsbetrages hingewiesen wird, besteht keine Aussicht auf Erfolg !! Bitte prüfen.

MfG

felix

Hallo Günni,bin kein Experte,meine das der volle Preis erstattet werden mußsofern kein Hinweis vorhanden ist das für diesen Artikel nur ein eingeschränktes Rückgabe recht besteht,also bitte prüfen ob im kleingedruckten etwas steht das Hygiene-Artikel nicht unter dieses 14tägige Rückgabrecht fallen. MFG Peter

Hallo Günni,

also das Angebot auf der Website von www.preishit.tv
habe ich mir mal angesehen. In der Beschreibung findet
sich kein Hinweis darauf, dass bei einer etwaigen
Rücksendung fast die Hälfte des Kaufpreises verloren
gehen soll. Auch ist nicht von einem Hygieneartikel in
der Beschreibung die Rede, wobei das m.E. strittig ist.
Als Hygieneartikel gelten auf jeden Fall Unterwäsche
oder BH’s. Der besagte Gürtel wird zwar auch direkt
auf der Haut – am Bauch – getragen, aber mit dem
gleichen Argument könnte man dann auch behaupten, dass
es sich bei Hosen oder T-Shirts, die ja ebenfalls auf
der Haut getragen werden, ebenfalls um Hygieneartikel
handelt. Und das halte ich für absoluten Blödsinn.
Auch die AGB’s des Versenders habe ich mir angesehen,
auch hier ist kein Hinweis darauf zu entdecken, dass
bei Rücksendungen bestimmter Produkte Abschläge bei der
Rückzahlung erfolgen.
Nur unter §3 Widerrufsbelehrung, Absatz 3, Punkt b),
heißt es u.a.:
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen

b. zur Lieferung von Waren, die aufgrund ihrer
Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet
sind…

Aber Ihr habt ja wohl vom Recht des Kauf auf Probe
Gebrauch gemacht, und den Artikel innerhalb der dort
genannten Frist von 2 Wochen zurück geschickt.

Wenn ich dieses Problem hätte, würde ich den Versender
schriftlich per Einschreiben mit Rückschein auffordern,
den gesamten Betrag innerhalb einer Frist von 2 Wochen
mit Nennung des genauen Datums (Achtung: Brieflaufzeit
beachten), zurück zu zahlen. Verbunden mit den
Hinweisen, dass es sich eben nicht um einen
Hygieneartikel handelt, da in der Produktbeschreibung
keinerlei Hinweis dahingehend vorhanden ist. (Wäre
sicher auch nicht dumm, sich die derzeitige
Produktbeschreibung aus der Website zu kopieren, falls
man einen Beweis benötigt, denn geändert ist die
schnell.) Andernfalls würde ich ihm die Einschaltung
eines Rechtsanwalts androhen. Und nach Ablauf der Frist
ohne Erstattung musst Du dies natürlich auch tun. Und
das ist nicht teuer. Ich habe mich im vergangenen Jahr
wegen eines Streitwertes von € 200,00 von einem
Rechtsanwalt beraten lassen. Gekostet hat mich das
gemäß der Gebührenordnung mal schlappe knapp € 24,00,
also durchaus erschwinglich.
Viel Erfolg
Bergzwerg

Hallo zusammen,
meine Freundin hatte sich einen Abtronicx2 Gürtel für

99,-

Euro bei Teleshop Versandhandel gekauft und ihn

getestet

http://www.preishit.tv/Neuheiten/Abtronic-X2-Bauch-

und-R-ckentrainer-dt-Konstruktion.html?
setlang=PREISHIT_DE.

Laut Werbung hat sie 14 Tage Rückgaberecht die sie

auch

eingehalten hat weil der Gürtel nicht das versprochen

hat was

in der Werbung gesagt wurde. Sie habe ihn

zurückgesendet mit

dem Hinweis das sie damit unzufrieden ist und der

Gürtel nicht

die Ergebnisse liefert von denen in der Werbung

gesprochen

wurde. Nun bekomme sie einen Brief mit einer

Gutschrift von

45,39 Euro. Man schreibt ihr da es sich um ein

Hygieneartikel

handelt und sie ihn genutzt hat bekommt sie nur einen

Teil

zurück und das auch nur als Gutschrift und kein

Bargeld. Was

soll sie nun tun um die 99,- Euro zurück zu bekommen

denn sie

muß den Artikel ja testen und nicht nur anschauen.
Bitte um Rückantwort.
Gruß
Günni