Hallo!
Ich brauche dringend Rat in folgenden Fragen:
-
Hat ein geschiedener Vater das Recht zu erfahren, ob gezahlter Unterhalt auch wirklich fürs Kind aufgewendet wird und nicht zum Unterhalt für die arbeitslose Mutter + arbeitslosen Lebensgefährten dient, wenn es berechtigte Zweifel an der korrekten Verwendung gibt? Unterhaltsanspruch besteht nur fürs Kind, nicht für die Mutter.
Müsste eine Mutter also nachweisen, ob das Geld wirklich fürs Kind aufgewendet wird? -
Das Kind verbringt 8 Tage im Monat im Monat beim Vater (Sa 12 Uhr bis So 17 Uhr, jede Woche), kann der Vater den Unterhalt dementsprechend kürzen da er ja in dieser Zeit die Grundversorgung des Kindes übernimmt? Wenn ja, wie wird das gerechnet (Kalendertage, Stunden, halbe Tage??)? Daraus ergibt sich dann auch gleich
-
Vor den Unterhaltsleistungen gab es keine Probleme, das Kind auch über mehr Tage als üblich zu Besuch zu haben (z.B. über Weihnachten 3 Übernachtungen usw.) - seit Zahlung des Unterhalts scheint dies jedoch ein Problem zu sein. Die Frage ist, ob man bei einer Häufung von Zurückbehaltung des Kindes etwas rechtlich dagegen unternehmen kann? Alleine in einem Monat ist die ursprüngliche Zahl von 8 Tagen auf 5 Tage gesunken, aufgrund mehrerer Absagen mit fadenscheiniger Begründung… Die Vermutung liegt jedoch nahe, das die Mutter Angst hat, der Vater könnte seine Unterhaltsleistungen entsprechend der Besuchstage kürze und ihr somit einen niedrigeren Betrag überweisen - und hält deshalb das Kind zurück.
Ich freue mich über jeden Tip, falls Ihr Paragraphen zum Nachlesen für mich hättet wäre das toll, denn ein Termin beim Jugendamt steht nächste Woche an.
Vielen Dank schon jetzt.
Gruss CitizenX