Guten Tag,
wir werden uns als Firma, die von der GEZ dauerhaft unrechtmäßig belästigt wird, wohl mit der dieser vor Gericht anlegen müssen.
Auf der Suche nach einem passenden Anwalt im Großraum Köln kommt die Frage auf, unter welches Rechtsgebiet dieses Anliegen fällt: Verwaltungsrecht? Oder ein anderes Gebiet, wenn ja, welches? Jemand meinte neulich Verbraucherrecht, aber als Firma?
Gerne werde ich auch namentlichen Tipps zu Anwälten interessiert nachgehen. Denn einen ausgewiesenen Spezialisten auf diesem Gebiet zu finden, gestaltet sich schwieriger als gedacht.
Danke für alle Hinweise.
Da du m.E. keine Rechtsfrage stellst und keine Rechtsberatung DURCH UNS wünscht, hier die Antwort:
Verwaltungsrecht
Levay
wir werden uns als Firma, die von der GEZ dauerhaft
unrechtmäßig belästigt wird, wohl mit der dieser vor Gericht
anlegen müssen.
Was spricht dagegen sich direkt mit der GEZ in Verbindung zu setzen und dort über einen evtl. „eigenartigen Vertreter“ vor Ort zu reden?
http://gez.de/online_service/anbieterkennung/index_g…
Tel.: 02 21 / 50 61-0 (Zentrale)
Ich kann mir vorstellen, dass man dort gerne wissen möchte, welche „Außendienstler“ nicht ganz nach den Vorstellungen dieser Institution verfahren.
Gruß
Stefan
Es gibt keinen Außendienstler, nur eigenartige Post immer neuer Ansprechpartner, die immer an unseren Briefen vorbei antworten.
Die GEZ hat uns wohl durch den Handelsregistereintrag bei der Gründung aufgespürt und hätte gern Gebühren für neuartige Empfangsgeräte von uns. Das halten wir für unrechtmäßig, denn unser Rechner steht in meinem Arbeitszimmer, welches sich wiederum in meiner Privatwohnung in einem separaten Raum befindet. Für die Geräte in meinen privaten Räumlichkeiten entrichte ich bereits Rundfunkgebühren. Damit fällt dieser Rechner gemäß dem Infobrief diverser IHK’s unter die Befreiung für Zweitgeräte, die im § 5 Abs. 3 RgebStV geregelt ist („neuartige Rundfunkempfangsgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich ist keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn […] andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden.“). Von diesem Recht möchte ich Gebrauch machen und verweise seit Monaten im Schriftwechsel mit der GEZ darauf, aber diese antwortet immer knapp am Thema vorbei, wie z. B. „Sie bestreiten die Verfassungsmäßigkeit“ bla bla, „befreit nicht von Zahlungspflicht…“ blub, erneute Zahlungsaufforderung. Vor einigen Wochen kam dann ein Gebührenbescheid, dem wir förmlich widersprochen haben, und nun wieder Wischwaschi am Thema vorbei als Antwort.
Soweit zur Lage aktuell, und da ich ratlos bin, werde ich damit nun zu einem Anwalt (wie ich jetzt weiß: Verwaltungsrecht) traben müssen, auch wenn das teurer wird als einfach bezahlen. Aber da könnte ja jeder Wegelagerer genausogut Durchreisezoll verlangen, und auch wenn die örtliche IHK offiziell nichts machen kann, so habe ich mir doch immer Rat in der Rechtsabteilung geholt und bin dort in meiner Ansicht bestärkt worden.
Ganz ausdrücklich, ich erwarte hier keine Rechtsberatung, nur da die Frage kam, habe ich ausführlich geantwortet, vielleicht gibt es ja auch andere Betroffene in ähnlicher Situation.
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