Ist es erlaubt Rechtsgeschäfte mit sich selber abzuschliessen, also bspw Arbeitsverträge.
In einer Ein Mann GmbH völlig legitim, stellt sich mir die Frage, ob ich mich in meinem Einzelunternehmen auch selber anstellen kann ?
Andreas
Ist es erlaubt Rechtsgeschäfte mit sich selber abzuschliessen, also bspw Arbeitsverträge.
In einer Ein Mann GmbH völlig legitim, stellt sich mir die Frage, ob ich mich in meinem Einzelunternehmen auch selber anstellen kann ?
Andreas
Hallo Andreas
erster Blick runter zu „§ 181 BGB und Selbstkontrahierungsverbot“. Gerade bei einer Einmann-GmbH gibt es da viele Fallstricke.
Zweiter Blick auf § 145 BGB:
„Wer einem anderem die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden …“
Der „andere“ taucht auch in anderen Rechtsvorschriften auf. Im Zivilrecht (und dazu gehört das Arbeitsrecht auch) gibt es nur Verträge zwischen dem einen und dem anderen. Ab und zu taucht auch ein Dritter auf. Ein Freund von mir wollte mal eine Dissertation über „den Vierten im Zivilrecht“ schreiben, hat sich aber nicht getraut. Auf jeden Fall: Mit sich selber kann man aber keinen Vertrag schließen.
Drittens: Was bringts?
viele grüße
ralph
Hi Andreas,
Dein Beispiel beantwortet Deine Frage in der logischen Konequenz selbst: Bei der Einmann-GmbH muss jemand (warum nicht der alleinige Gesellschafter?) zum Geschäftsführer bestellt werden und einen Arbeitsvertrag mit der GmbH (formal, de facto mit sich selbst) schließen.
In der Einzelfirma gibt es die „zweite Seite“ (vgl. GmbH) gar nicht - ergo kein Vertrag.
munter bleiben
Hubert
Drittens: Was bringts?
viele grüße
ralph
Was das bringen würde? Kann ich Dir sagen:
Wenn Du Dich selbst für ein recht geringes Gehalt anstellen könntest, wärst Du Arbeitnehmer. d.h. Du zahlst entsprechend geringe Beiträge z.B. bei der Krankenkasse. Die eines Selbständigen hingegen, sind recht gesalzen. Außerdem schmälert diese Gehaltszahlung Deinen Gewinn, Dir bleibt möglicherweise die Gewerbesteuer erspart.
Gründe genug?..Schade, daß es nicht geht.
Gruß Birgit
Hallo Andreas,
die unterschiedlichen Rechtsformen müssen beachtet werden.
Die GmbH (auch Ein-Mann GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft, bei einem Einzelunternehmen hingegen handelt es sich um eine Personengesellschaft.
Daraus ergibt sich, dass bei der GmbH, auch die GmbH das Unternehmen darstellt und nicht der geschäftsführende Gesellschafter (er ist Angestellter im steuerrechtlichen und selbständig Tätiger - ab 50% Anteil, darunter in Ausnahmefällen - im sozialversicherungsrechtlichen Sinn. Rechtlich gesehen handelt es sich also um zwei Parteien, praktisch gesehen fühlt sich der GGF natürlich als Unternehmer, da er ja auch alle Geschicke des Unternehmens lenkt und leitet. Evtl. selbstbegünstigende Geschäfte werden also zwischen dem GGF und der GmbH abgeschlossen, wobei der Entscheidungsträger für die GmbH wiederum der GGF selbst ist. Deshalb auch die evtl. Befreiung von § 181 BGB.
Als Einzelunternehmer ist man beides in einer (!) Person, es gibt also keine zweite Partei als Vertragspartner. Und mit sich selbst kann man nun einmal keine Rechtsgeschäfte abschliessen.
Es gibt einige Bereiche, in denen ein GGF einer GmbH besser gestellt ist als ein Einzelunternehmer. Allerdings können diese Bereiche nicht alleinentscheidend für die Einrichtung einer GmbH sein. Da gibt es weitere wesentliche DInge zu berücksichtigen wie z.B. Steuerrecht, Haftung, Buchführung, Bilanzierungspflicht usw.
Ich hoffe, ich konnte Dir mit diesen Ausführungen etwas weiter helfen.
Gruss
WALTER HUETTENHAIN
Drittens: Was bringts?
viele grüße
ralphWas das bringen würde? Kann ich Dir
sagen:
Wenn Du Dich selbst für ein recht
geringes Gehalt anstellen könntest, wärst
Du Arbeitnehmer. d.h. Du zahlst
entsprechend geringe Beiträge z.B. bei
der Krankenkasse. Die eines Selbständigen
hingegen, sind recht gesalzen.
dafür allerdings zahlst Du in die Rentenkasse.
Außerdem
schmälert diese Gehaltszahlung Deinen
Gewinn, Dir bleibt möglicherweise die
Gewerbesteuer erspart.
Gründe genug?..Schade, daß es nicht geht.
— Du sagst es,
man verdient ja auch solche Unsummen als
Kleinunternehmer.
Nein nein, der grund für die Frage liegt im Bereich der Rückabsicherung, ich plane alles durch und man sollte auch den schlechtesten Fall durchdenken, wenn natürlich nicht darauf hinarbeiten
Gruß Birgit
auch
Andreas